Als Rentner möchte man seinen wohlverdienten Ruhestand in aller Ruhe genießen und sich gemeinhin auch die eine oder andere Sache gönnen. So ist es zum Beispiel oftmals der Fall, dass man als Senior bereits im Besitz einer eigenen Immobilie ist, die man in der Rente modernisieren oder renovieren beziehungsweise schlichtweg verschönern möchte. Dazu kommt, dass als Rentner jetzt auch endlich die dafür notwendige Zeit aufgebracht werden kann. Hier bietet es sich in vielen Fällen an, zu überlegen, ob nicht vielleicht der Anbau eines Wintergartens an das eigene Haus möglich ist. Immerhin kann hiermit nicht nur die wunderschöne Landschaft außerhalb des Gebäudes besonders gut betrachtet werden, sondern es ist ebenfalls möglich, die unterschiedlichsten Pflanzen zu pflegen. Selbst Exoten gedeihen in einem Wintergarten, bei dementsprechenden Bedingungen, zu jeder Jahreszeit zumeist sehr gut. Ein Wintergarten bietet somit nicht nur Ruhe und Entspannung, sondern ebenfalls Raum zur Ausübung des eigenen Hobbys, dem Gärtnern.
Inhalt
Kosten
Bereits bei einem Wintergarten von recht kleiner Größe muss in der Regel mit einer fünfstelligen Summe gerechnet werden.
Allerdings ist der Anbau eines Wintergartens jedoch mit einigen Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, hängt zum Beispiel von dessen Größe und dem jeweils verwendeten Materialien ab. Als grober Richtwert kann jedoch im Allgemeinen davon ausgegangen werden, dass für einen kleineren Wintergarten mit ungefähr 30 Quadratmetern ein Betrag von circa 60.000 Euro anfällt.
Dementsprechend ist es in den meisten Fällen nicht einfach machbar, die benötigte Summe mithilfe des Geldes zu finanzieren, dass sich auf dem Girokonto befindet. Somit stellt sich hier die Frage, wie die Kosten für den Anbau eines Wintergartens am besten aufgebracht werden können.
Finanzierungsmöglichkeiten
Um einen Wintergartenanbau zu finanzieren, bietet sich neben diversen Wertanlagen ebenfalls die Aufnahme eines Annuitätendarlehen oder eines klassischen Ratenkredits an.
Wurden nicht bereits sämtliche Wertanlagen zur Finanzierung der eigenen Immobilie verwendet, sondern ist zum Beispiel noch ein Bausparvertrag oder Ähnliches vorhanden, dann bietet es sich natürlich an, die betreffende Wertanlage zum Wintergartenanbau zu nutzen. Sollte jedoch keine Wertanlage oder Ähnliches vorhanden sein, dann kommt für das Vorhaben üblicherweise die Aufnahme eines Bankkredits infrage.
Für den Anbau eines Wintergartens kann zum Beispiel ein Annuitätendarlehen aufgenommen werden. Hierbei handelt es sich üblicherweise um ein sogenanntes zweckgebundenes Darlehen, was bedeutet, dass die Kreditsumme lediglich für den gewünschten Zweck, hier zum Anbau eines Wintergartens an die eigene Immobilie, genutzt werden kann. Zudem kann es unter Umständen möglich sein, dass die Bank als Sicherheit eine Eintragung in das Grundbuch der Immobilie verlangt. Eventuell genügen aber auch andere Sicherheiten oder die Bank sieht sogar vollkommen hiervon ab. Dies ist zum Beispiel von der Bonität und der Höhe des Renteneinkommens des Antragstellers abhängt. Wer sich für ein Annuitätendarlehen entscheidet, kann häufig auch recht hohe Summen aufnehmen, sodass der geplante Wintergarten durchaus auch etwas größer ausfallen kann. Zweckgebundene Kredite bieten dem Darlehensnehmer zumeist den Vorteil, dass sie zinsgünstiger sind als zweckungebundene Kredite. Der Grund hierfür ist zumeist, dass die Banken hier, beispielsweise durch die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch der Immobilie, von einer höheren Darlehenssicherheit profitieren.
Alternativ hierzu ist es aber auch möglich, einen klassischen Ratenkredit zum Anbau des Wintergartens aufzunehmen. Die maximale Darlehenssumme kann hier zwar durchaus niedriger ausfallen als bei einem Annuitätendarlehen, dennoch ist es damit gemeinhin machbar, sich den Traum von einem wunderschönen Wintergarten zu erfüllen.
Da ein klassischer Ratenkredit zu den zweckungebundenen Krediten gehört, kann die Darlehenssumme frei nach Wunsch verwendet werden. Die Banken verlangen diesbezüglich auch keinerlei Nachweise. So profitiert der Antragsteller hier von einer sehr hohen Flexibilität. Nachteilig ist dagegen, dass der Zinssatz üblicherweise etwas höher ausfällt als bei zweckungebundenen Darlehen.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits sowie des Annuitätendarlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten. Dementsprechend ist hier jeweils eine sehr hohe Flexibilität und gute Planbarkeit gegeben.
Was als Rentner beachten?
Rentner müssen, wie alle anderen Kreditnehmer ebenfalls, dazu in der Lage sein, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Zudem spielt das eigene Alter eine gewichtige Rolle.
Zunächst einmal muss, ganz gleich ob man sich bereits im Ruhestand befindet, oder nicht, unbedingt beachtet werden, dass die Banken bei einer Kreditvergabe die Erfüllung verschiedener Darlehensvoraussetzungen als „Muss“ ansehen. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Bank variieren aber im Allgemeinen wird zum Beispiel auf eine gute Bonität ebenso geachtet, wie etwa auf eine positive Auskunft der Schufa sowie ein sicheres, regelmäßiges Einkommen.
Bei Letzterem handelt es sich hierbei um die Rentenzahlungen. Außerdem wird vonseiten der Banken üblicherweise nicht nur auf ein deutsches Girokonto, sondern ebenfalls auf einen festen, deutschen Wohnsitz geachtet. Dieser sollte jedoch, beim Wunsch eines Wintergartenanbaus, üblicherweise bereits vorhanden sein.
Rentner müssen bei einer geplanten Kreditaufnahme jedoch noch etwas beachten: So vergeben die Banken gemeinhin nur bis zu einem bestimmten Alter ein Darlehen. Die maximale Altersgrenze variiert jedoch je nach Bank. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Kreditinstitut das gewünschte Darlehen lediglich bis zu einem Alter von etwa 60 oder 65 Jahren vergibt, während man bei einer anderen Bank noch beispielsweise mit 70 Jahren ein Darlehen erhält.
Hierbei gilt es ebenfalls zu beachten, ob der gewünschte Kredit bis zu dem jeweiligen Alter aufgenommen werden kann oder ob die Darlehenssumme bis zu der betreffenden Altersangabe bereits abbezahlt sein muss.
Bank verweigert Darlehen?
Verweigert das Kreditinstitut die Darlehensvergabe, kann in den meisten Fällen ein solventer Bürge oder zweiter Kreditnehmer hierbei weiterhelfen.
Sollte die Bank das gewünschte Darlehen zum Wintergarten verweigern, beispielsweise aufgrund des zu hohen Alters des Kreditnehmers, dann kann unter Umständen auch in einer solchen Situation eine gute Lösung gefunden werden.
So ist es beispielsweise mithilfe von einem solventen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen oftmals doch noch möglich, den benötigten Kredit zu erhalten.
Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die diversen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen.
Hier bietet es sich zum Beispiel an, den Sohn oder die Tochter, die später einmal die Immobilie erben, als Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer einzusetzen. Auf diese Weise erhält man oftmals auch als Rentner noch den gewünschten Kredit zum Anbau des Wintergartens und die Erben bekommen später eine Immobilie, die noch hochwertiger ausfällt. Ob das Kind dann später selbst in das Haus einzieht, dieses vermietet oder verkauft: Auf jeden Fall wertet der angebaute Wintergarten die Immobilie noch einmal deutlich auf. Dementsprechend profitieren hier beide Seiten von einer Kreditaufnahme beziehungsweise einer zweiten Darlehensnehmerschaft oder Bürgschaft.