Während ein laufender Kredit abbezahlt wird, kann in manchen Fällen der Wunsch nach einer vorzeitigen Darlehensauflösung aufkommen. Bevor ein solches Unterfangen jedoch in Angriff genommen wird, sollten unbedingt einige Dinge beachtet werden.
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Warum ein Darlehen vorzeitig ablösen?
Die häufigsten Gründe, warum eine vorzeitige Darlehensablösung gewünscht wird, sind Schuldenfreiheit und Umschuldungsvorhaben.
Eine vorzeitige Darlehensablösung kann aus unterschiedlichen Gründen heraus erfolgen. So steht hier oftmals der Wunsch nach Schuldenfreiheit im Vordergrund oder es wird, ebenfalls in vielen Fällen, eine Umschuldung angestrebt.
Auf diese Weise kann sich der Kreditnehmer gemeinhin darüber freuen, dass er jeden Monat über einen höheren Betrag verfügt, der ihm zur freien Verfügung offen steht. Außerdem sorgt eine vorzeitige Kreditablösung üblicherweise auch dafür, dass weniger Zinsen bezahlt werden müssen.
Ausreichend Kapital vorhanden?
Um einen Kredit ablösen zu können, müssen vorab unbedingt sichergestellt werden, ob zu dem betreffenden Zeitpunkt ausreichend Kapital vorhanden ist.
Wünscht der Kreditnehmer eine vorzeitige Ablösung seines Kredits, dann muss hierfür ausreichend Kapital vorhanden sein, um die restliche, noch offene Darlehensschuld abdecken zu können. In der Regel muss diese der kreditgebenden Bank sehr schnell zurück bezahlt werden, sodass die betreffende Summe unbedingt pünktlich vorhanden sein muss.
Sollte es beispielsweise möglich sein, den Betrag mithilfe des gut gefüllten Sparschweins zu tilgen, dann kann hier bereits im Vorfeld gut nachgerechnet werden, ob die angesparte Summe dazu ausreicht oder ob mit der Darlehensablösung unter Umständen vielleicht doch besser noch einige Zeit abgewartet und weiter gespart wird.
Wird dagegen gewünscht, den noch offenen Betrag durch eine fällige Wertanlage zu begleichen, dann sollte sich der Kreditnehmer unbedingt vorab vergewissern, ob der Zeitpunkt der Auszahlung mit dem Zeitpunkt zusammenpasst, an dem die restliche Darlehensschuld beglichen werden muss. Sollte es hier Schwierigkeiten geben, ist es wesentlich besser, noch einige Zeit abzuwarten, bis der betreffende Betrag aus der Wertanlage dem eigenen Konto gutgeschrieben wurde beziehungsweise für den Kreditnehmer zugänglich ist. Andernfalls kann es geschehen, dass die Bank den restlichen Darlehensbetrag anfordert aber es dem Darlehensnehmer noch nicht möglich ist, auf die Gelder der Wertanlage zuzugreifen. Hier eine Einigung zu erzielen dürfte sehr schwierig werden.
Kündigungsfrist
Im Darlehensvertrag ist nachlesbar, welche Kündigungsfrist möglich ist.
Je nachdem, um welche Kreditart es sich handelt, müssen unterschiedliche Kündigungsfristen für die Kreditablösung gewahrt werden. Dementsprechend sollte man hier unbedingt einen Blick in den Darlehensvertrag werfen und nachlesen, welche Frist im individuellen Fall gilt.
Bei Darlehen mit Festverzinsung verhält es sich oftmals so, dass eine Kreditablösung erst nach Ende der Zinsbindungsfrist möglich ist. Zwar existieren hier auch Ausnahmen, wie etwa, wenn die Immobilie, die mithilfe des Kredits finanziert wurde, verkauft wird, aber in der Regel muss der Darlehensnehmer mit einer Ablösung der Darlehensschuld abwarten, bis die Zinsbindung endet.
Umschuldung
Das Umschuldungsdarlehen sollte unbedingt einen niedrigeren Zinssatz aufweisen als der vorherige Kredit.
Soll die restliche, noch offene Darlehensschuld jedoch nicht mithilfe von angespartem Bargeld oder einer fälligen Wertanlage, sondern durch eine Umschuldung beglichen werden, dann sollte hier zunächst ein Kreditvergleich durchgeführt werden.
Wichtig bei einem Umschuldungsvorhaben ist, dass der Umschuldungskredit einen niedrigeren Zinssatz aufweist als das ursprüngliche Darlehen. Denn nur so ist es möglich, durch die Umschuldung Zinsen zu sparen.
Außerdem lohnt es sich im Allgemeinen ebenfalls, einen Blick auf die Sonderleistungen zu werfen, die von einer Vielzahl an Banken angeboten wird. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen, das Aussetzen einer monatlichen Rate bei einem finanziellen Notfall und ein variabler Tilgungssatz. Durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Sonderleistungen ist es durchaus möglich, einiges zu sparen und sich die Rückzahlung des neuen Darlehen, in einem gewissen Maß, etwas angenehmer zu gestalten.
Zudem darf nicht vergessen werden, dass es sich bei einem Umschuldungskredit um die Aufnahme eines komplett neuen Darlehen handelt. Dementsprechend wird hier vonseiten der betreffenden Bank überprüft, ob der Antragsteller dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. Diese können zwar je nach Kreditinstitut variieren, in der Regel wird jedoch zum Beispiel darauf geachtet, ob der Darlehensnehmer über ein sicheres, regelmäßiges, monatliches Einkommen verfügt. Ebenso ist eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa gemeinhin ein „Muss“. Doch auch auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto wird im Allgemeinen geachtet.
Sollte es sich hier jedoch herausstellen, dass es dem Kreditnehmer mittlerweile nicht mehr möglich ist, die Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen, wird die Bank den Umschuldungswunsch ablehnen. Hier kann dann entweder immer noch ganz einfach das ursprüngliche Darlehen abbezahlt werden oder man zieht einen solventen, zweiten Kreditnehmer beziehungsweise einen Bürgen zu dem Umschuldungsdarlehen hinzu.
Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass der Bürge/zweite Kreditnehmer selbst dazu in der Lage ist, die diversen Darlehensvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Ist das für die betreffende Person kein Problem, steht einer erfolgreichen Umschuldung zumeist kaum mehr etwas im Wege.
Als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer bieten sich die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, hiernach die eigenen Eltern oder Schwiegereltern zu fragen. Vielleicht bietet sich aber auch der Bruder oder die Schwester beziehungsweise ein anderer Verwandter an. Selbst gute Freunde können durchaus hier „einspringen“.
Am besten ist es jedoch, falls möglich, dass hierfür eine Person gefragt wird, zu der im Allgemeinen ein gutes oder auch sehr gutes Verhältnis besteht. Immerhin haben die verschiedensten Geldangelegenheiten bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten oder gar kompletten Zerwürfnissen geführt, was bei einer Person, mit der man sich sehr gut versteht, in der Regel eher nicht der Fall ist. Besteht dagegen bereits ein schwieriges Verhältnis, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund des Darlehensvertrages zu Streitigkeiten kommt, gemeinhin deutlich höher.
Vorfälligkeitsentschädigung
Im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung kann die Bank unter Umständen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Zudem kann es bei einer vorzeitigen Kreditablösung auch dazu kommen, dass die Bank vom Darlehensnehmer die Begleichung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Gebühr, die von den Kreditinstituten aufgrund des Zinsverlustes, der durch die vorzeitige Darlehensablösung entsteht, erhoben wird.
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wurde jedoch vonseiten des Gesetzgebers begrenzt. So darf diese derzeit bei Darlehen, deren restliche Kreditlaufzeit noch über zwölf Monate beträgt, nicht über 1,0 Prozent der noch offenen Darlehensschuld betragen. Sollte die restliche Kreditlaufzeit kürzer ausfallen, ist es den Banken üblicherweise erlaubt, maximal 0,5 Prozent der restlichen Darlehensschuld als Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen.
Selbst dann, wenn der Kreditnehmer von der Bank zur Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verpflichtet wird, kann sich eine vorzeitige Darlehensablösung unter Umständen durchaus lohnen. Hier sollte jedoch unbedingt bereits im Vorfeld eingehend nachgerechnet werden, ob tatsächlich eine Ersparnis möglich ist.