Heizungsanlagen sind zwar viele Jahre funktionstüchtig, doch irgendwann kommen auch sie in die Jahre. So kann es zum Beispiel sein, dass die Heizungen nicht mehr einwandfrei ihren Dienst verrichten, zu hohe laufende Kosten verursachen und/oder gar marode sind. Dementsprechend wird in solchen und ähnlichen Fällen dringend eine neue Heizungsanlage benötigt. Allerdings ist ein solches Vorhaben in der Regel mit hohen Kosten verbunden, sodass sich hier schnell gefragt wird, wie die neue Heizung finanziert werden kann?
Inhalt
Ersparnisse
Ersparnisse sind eine gute Möglichkeit, um die benötigte Heizungsanlage zu erstehen.
Sind Ersparnisse in ausreichender Höhe vorhanden, bietet es sich an, die neue Heizungsanlage hiervon zu bezahlen.
Immerhin handelt es sich hierbei um keine unbedachte beziehungsweise unnötige Ausgabe, sondern um eine sinnvolle Finanzierung.
Schließlich möchte man weder im Winter frieren, noch das Eigenheim der Gefahr von Schimmel aussetzen.
Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, wann die betreffende Wertanlage zuteilungsreif oder fällig ist, damit es auch tatsächlich möglich ist, die neue Heizung von dem vorhandenen Kapital zu bezahlen.
Falls die Summe nicht ausreicht, um die kompletten Kosten zu übernehmen, dann kann das Eigenkapital entweder in die Finanzierung der neuen Heizungsanlage mit einfließen oder es wird schlichtweg weiterhin angespart.
Klassischer Ratenkredit
Ein klassischer Ratenkredit ist zweckungebunden, sodass mithilfe des Darlehen auch eine neue Heizungsanlage finanziert werden kann.
Sind jedoch keine oder nicht ausreichende Ersparnisse vorhanden, dann bietet es sich an, einen klassischen Ratenkredit aufzunehmen. Da eine neue Heizungsanlage oftmals Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro „verschlingt“, ist die Aufnahme eines Darlehen zumeist eine sehr gute Lösung, um das Vorhaben zu finanzieren. Hier darf auch nicht in Vergessenheit geraten, dass die neue Heizung nicht nur gekauft, sondern auch fachmännische eingebaut werden muss. Ebenso ist es notwendig, die alte Heizungsanlage abzubauen sowie umweltgerecht zu entsorgen. Mithilfe eines solchen Darlehen ist es jedoch möglich, sämtliche, notwendigen Tätigkeiten durchführen zu lassen.
Das kommt daher, dass es sich bei einem klassischen Ratenkredit um ein Darlehen ohne Zweckbindung handelt. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer die Darlehenssumme frei nach Wunsch verwenden kann. Somit ist es hier auch nicht notwendig, der Bank diesbezüglich Nachweise zukommen zu lassen.
Bevor die Kreditinstitute ein solches Darlehen vergeben, wird überprüft, ob der Antragsteller dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Kreditinstitut etwas variieren aber in der Regel wird hier zum Beispiel vor allem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen sowie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Ebenso ist üblicherweise ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie ein deutsches Girokonto ein „Muss“.
Die Rückzahlung eines klassischen Ratenkredits erfolgt, wie die Bezeichnung bereits andeutet, in monatlich gleichbleibenden Raten. Sobald die letzte Kreditrate beglichen wurde, ist der Darlehensnehmer somit schuldenfrei. Dementsprechend handelt es sich bei einem solchen Darlehen um einen sehr übersichtlichen, gut planbaren Kredit.
Förderungen
Beim Austausch der alten gegen eine neue Heizungsanlage vergibt die KfW-Bank oftmals Förderkredite oder Zuschüsse. Auf diese Weise kann der eigene Geldbeutel oftmals deutlich geschont werden.
Zudem sollte hier ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten, dass es beim Austausch der Heizungsanlage in vielen Fällen möglich ist, einen Förderkredit oder einen Zuschuss zu erhalten. In der Regel weisen die Banken ihre Kreditnehmer jedoch bereits bei der Darlehensbeantragung auf diese Möglichkeit hin.
Oftmals vergibt die KfW-Bank die dementsprechenden Fördermöglichkeiten. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass man sich dort zwar diesbezüglich erkundigen kann, es jedoch nicht möglich ist, die Förderungen direkt bei dem Kreditinstitut zu beantragen. Dies muss über die Bank erfolgen, bei der der klassische Ratenkredit aufgenommen wird. Mithilfe der Fördermöglichkeiten kann oftmals ein nicht zu verachtender Betrag gespart werden.
Alternativen
Alternativ bietet sich die Aufnahme eines Darlehen von Privat an oder es wird bei Beantragung des klassischen Ratenkredits bei der Bank ein Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer hinzugezogen.
Wird dringend eine neue Heizung benötigt aber die Bank verweigert die Vergabe eines Darlehen, dann bietet es sich an, alternativ über einen Kredit von Privat nachzudenken. Hierbei handelt es sich um einen Kredit, der nicht von einer Bank, sondern von einer anderen, privaten Person vergeben wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Eltern, Geschwister oder auch um gute Freunde handeln.
Ein Kredit von Privat bietet verschiedene Vorteile. So kommt es hier beispielsweise weder zur Auskunftseinholung, noch zur Eintragung in der Schufa. Zudem können sämtliche Kreditkonditionen vom Darlehensgeber und -nehmer vollkommen frei verhandelt werden. So ist es beispielsweise auch machbar, die Rückzahlung der Kreditsumme variabel zu halten. Des Weiteren werden bei einem solchen Darlehen oftmals kaum oder sogar überhaupt keine Zinsen bezahlt.
Es empfiehlt sich jedoch, auch bei einem Kredit von Privat einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen. Auf diese Weise ist es oftmals bereits im Vorfeld möglich, etwaige Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem ist es, sofern machbar, ratsam, einen privaten Kreditgeber auszuwählen, zu dem ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Hier ist es dann in der Regel auch bei etwaigen, finanziellen Problemen gemeinhin noch möglich, zusammen eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden und dass ohne, dass das gute Verhältnis unnötig belastet wird.
Bei einer Darlehensverweigerung vonseiten der Banken kann zumeist jedoch auch ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge hinzugezogen werden. Wichtig hierbei ist allerdings, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Kreditvoraussetzungen der Bank erfüllt. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Darlehensvergabe im Regelfall kaum mehr etwas im Wege.
Der angehende Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer muss sich jedoch vollkommen im Klaren darüber sein, was für eine finanzielle Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es dem eigentlichen Darlehensnehmer irgendwann einmal nicht mehr möglich sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen beziehungsweise den zweiten Darlehensnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person ihrerseits für die restliche, noch offene Kreditschuld aufkommen muss. Zudem besteht hier oftmals auch eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise einer zweiten Kreditnehmerschaft unbedingt immer vorab gut durchdacht werden. Idealerweise wird eine solche Verpflichtung nur dann aufgenommen, wenn es der jeweiligen Person im Notfall ohne Probleme möglich ist, die monatlichen Kreditraten zu übernehmen.
Im Innenverhältnis, also zwischen Darlehensnehmer und Bürge oder zweitem Kreditnehmer, können für diesen Fall beispielsweise auch weitere Vereinbarungen getroffen werden. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Kreditnehmer dem Bürgen die restliche Darlehensschuld in kleineren Beträgen und/oder zu einem späteren Zeitpunkt zurück bezahlt. Wichtig hierbei ist jedoch, dass für die Bank derartige Vereinbarungen keinen Bestand haben.