Während die größeren Betriebe zwar auch Einbußen machen, diese aber gut verkraften können, kommen kleine Betriebe im Moment an ihre Grenzen. Der Coronavirus sorgt nicht nur für Angst unter der Bevölkerung, sondern kostet auch vielen Betrieben wertvolle Arbeitskräfte, falls einer von ihnen erkrankt ist.
Gerade Handwerksbetriebe schimpfen über Lieferengpässe aber auch über einen Auftragsstau, weil Personal fehlt. Oftmals fehlen am Monatsende hohe Summen, die auf kurz oder lang nicht mehr ausgeglichen werden können. Doch es scheint Hilfe zu geben.
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Betriebsmittelkredite helfen über die Runden
Falls die Liquidität nur kurzfristig gedeckt werden muss, so können für Betriebsmittel bei der KfW sogenannte KfW-Unternehmerkredite oder ERP-Gründerkredite beantragt werden. Im Zweifel können auch die Landesförderinstitute mit einer Betriebsmittelfinanzierung aushelfen. Alles natürlich zu günstigen Zinsen, damit die Not nicht noch größer wird.
Bürgschaften erhöhen die Kreditchancen
Da es für kleinere Betriebe oft schwierig ist einen Kredit zu bekommen, gibt es hier die Möglichkeit den Kredit bei der Bürgschaftsbank des Bundeslandes absichern zu lassen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Natürlich geht man davon aus, diese Bürgschaft nicht zu benötigen, doch für den Kreditgeber ist es ein gutes Gefühl, jemanden zu haben, der das Geld unter Umständen zurückbezahlt, falls das Unternehmen es alleine nicht schafft.
Kurzarbeitergeld bietet eine finanzielle Entlastung
Falls der Betrieb aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen muss, kann er bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Dieses ist für die Mitarbeiter bestimmt und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Ob diese erfüllt werden, prüft die Agentur für Arbeit, weshalb sich Betriebe hier beraten lassen sollten. Als Beispiel einer Voraussetzung sei hier zu nennen, dass ein Betrieb aufgrund ausbleibender Lieferungen wegen des Coronavirus seine Aufträge nicht mehr ausführen kann.