Wer ein Leben lang gearbeitet hat, der möchte natürlich auch seine Rente genießen. So ist es zum Beispiel auch denkbar als Senior einen Kredit aufzunehmen, um sich damit die verschiedensten Wünsche zu erfüllen. Allerdings sind vor einer etwaigen Darlehensaufnahme ebenfalls die jeweiligen Vor- und Nachteile bedacht werden.
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Rentnerkredit
Bei einem Rentnerkredit handelt es sich gemeinhin um einen klassischen Ratenkredit, der zweckungebunden ist.
Die Bezeichnung „Rentnerkredit“ ist heutzutage bereits etwas veraltet und wird somit nicht mehr von jeder Bank geführt. Dagegen kann beispielsweise öfters von einem „Kredit für Rentner“ oder ein Darlehen mit einer anderen Bezeichnung gelesen werden. Allerdings handelt es sich hierbei, trotz der verschiedenen Namen, um einen sogenannten klassischen Ratenkredit.
Ein solches Darlehen ist zweckungebunden und kann somit für die unterschiedlichsten Anschaffungen verwendet werden. Zudem ist es nicht notwendig, der Bank Unterlagen in Bezug auf die Nutzung des Kreditbetrags zukommen zu lassen. Dementsprechend ist ein klassischer Ratenkredit ein sehr flexibles Darlehen, dass auch von Rentnern, zur Erfüllung der unterschiedlichsten Wünsche, aufgenommen werden kann.
Damit die Banken einen solchen Kredit vergeben, ist es jedoch unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedenen Kreditvorgaben erfüllt. Diese können zwar je nach Bank etwas variieren aber in der Regel ist beispielsweise ein sicheres, regelmäßiges Einkommen ebenso wichtig, wie eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Bei einem Rentner gilt die Rente als Einkommen. Des Weiteren wird üblicherweise auch auf einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto geachtet.
Die Rückzahlung eines solchen Darlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten. So ist hier ebenfalls eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit gegeben.
Vorteile
Zu den Vorteilen eines Rentnerkredits gehört unter anderem die vollkommen freie Verwendbarkeit der Darlehenssumme und die monatlich gleichbleibenden Raten.
Die Aufnahme eines Rentnerkredits bietet verschiedene Vorteile. So ist es hiermit zum Beispiel machbar, sich im hohen Alter endlich die gewünschte Hobbyausrüstung oder den lang ersehnten Traumurlaub zu gönnen. Vielleicht soll mit der Darlehenssumme aber auch die eigene Immobilie modernisiert beziehungsweise renoviert werden. Ebenso kann jetzt etwa der Bau eines Wintergartens erfolgen oder man legt den gewünschten Teich an.
Die hohe Flexibilität ist bei einem Rentnerkredit ein absoluter Vorteil. Dazu gehört auch, dass der Kreditbetrag nicht zwangsläufig für eine einzige Anschaffung verwendet werden muss. So kann man damit beispielsweise eine neue Küche und gleichzeitig den neuen, größeren Fernseher finanzieren.
Da der Bank keine Nachweise in Bezug auf die Verwendung der Darlehenssumme vorgelegt werden müssen, ist hier ebenfalls eine gewisse Einfachheit gegeben.
Ebenso sind die monatlich konstant gleichbleibenden Raten ein weiterer Pluspunkt: So muss hier nicht mit etwaigen Überraschungen gerechnet werden. Die Raten lassen sich ganz einfach zu den weiteren, bereits vorhandenen Ausgaben dazu rechnen. Sobald die letzte Rate getilgt wurde, ist das Darlehen dann komplett zurück bezahlt und die Kreditschuld somit vollständig beglichen.
Nachteile
Einer der Nachteile eines Rentnerkredit ist zum Beispiel der, dass die Banken ab einem gewissen Alter keine Kredite mehr vergeben oder das der Kreditbetrag geringer ausfällt.
Allerdings müssen auch bei einem Rentnerkredit einige Nachteile beachtet werden. Dazu gehört beispielsweise, dass die Banken ein solches Darlehen in der Regel lediglich bis zu einem bestimmten Alter vergeben. Die Altershöchstgrenze wird dabei von den Kreditinstituten sehr unterschiedlich angesetzt. So kann es etwa auch der Fall sein, dass eine Bank die Darlehensvergabe verweigert, während ein anderes Kreditinstitut das gewünschte Darlehen doch noch vergibt.
Des Weiteren muss natürlich auch ein Rentner die verschiedenen Kreditvorgaben für eine erfolgreiche Darlehensbeantragung erfüllen.
Ein weiteres Problem, das ebenfalls aufgrund des Alters existiert, ist, dass die Banken hier zumeist keine allzu hohen Kreditsummen mehr vergeben.
Zudem darf hier ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten, dass es sich bei einer Kreditaufnahme um eine langfristige, finanzielle Verpflichtung handelt. So beträgt die Darlehenslaufzeit gemeinhin mehrere Monate bis hin zu einigen Jahren. Dementsprechend fällt der monatliche Betrag, der einem als Rentner zur freien Verfügung steht, aufgrund der Ratenzahlungen zumeist deutlich geringer aus.
Optionen
Im Allgemeinen ist es beispielsweise ebenfalls denkbar, ein Kind als Bürge oder zweiten Darlehensnehmer einzusetzen. Alternativ hierzu kann der Nachwuchs aber auch gleich den Kredit für die Eltern aufnehmen.
Lehnt die Bank allerdings das gewünschte Darlehen ab oder vergibt lediglich eine Summe, die für das gewünschte Vorhaben deutlich zu gering ausfällt, dann bietet es sich an, einen Bürgen oder zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen. Auf diese Weise wird zum einen das Kreditrisiko für die Bank gesenkt, sodass üblicherweise auch höhere Darlehenssummen vergeben werden und zum anderen ist der Bürge beziehungsweise zweiter Kreditnehmer gemeinhin deutlich jünger, sodass die Darlehensvergabe auch diesbezüglich kaum ein Problem darstellt. Unabdingbar ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer bieten sich zum Beispiel die eigenen Kinder an. Oder der Nachwuchs nimmt gleich, anstelle der Eltern, den benötigten Kredit auf. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann an, wenn der Kreditbetrag beispielsweise zur Modernisierung oder Renovierung der Immobilie gedacht ist, die die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt sowieso erben. So profitieren nicht nur die Eltern, sondern ebenfalls der Nachwuchs von der Darlehensaufnahme: Immerhin können die Eltern das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung für sich selbst verschönern und der Nachwuchs erbt später eine instand gehaltene Immobilie. Dementsprechend profitieren hier beide Seite von einer Darlehensaufnahme.
Sollten die Eltern jedoch nicht wünschen, dass das Kind vollständig für die Ratenzahlung des Kredits aufkommt, dann lassen sich im Innenverhältnis, also zwischen Eltern und Nachwuchs, weitere Regelungen durchsetzen. So ist es zum Beispiel denkbar, dass die Eltern dem Kind jeden Monat einen Teil der Rate bezahlen oder es werden unregelmäßige Zahlungen vereinbart.
Hierbei darf jedoch nicht in Vergessenheit geraten, dass Vereinbarungen, die im Innenverhältnis getroffen werden, für die Bank keine Relevanz haben. Das bedeutet, wenn der Kreditnehmer das Kind ist, dann wird sich das Kreditinstitut in Bezug auf die Darlehensrückzahlung auch immer an das Kind wenden; vollkommen gleichgültig, welche Vereinbarungen unter Umständen im Innenverhältnis getroffen wurden.
Ist das Kind dagegen „nur“ der Bürge oder zweite Kreditnehmer, dann tritt die Bank üblicherweise erst dann auf den Nachwuchs zu, wenn die Eltern nicht mehr dazu in der Lage sind, die monatliche Kreditrate zu begleichen oder wenn es zum Todesfall gekommen ist. Hier obliegt es dann dem Kind, die noch offenstehende, restliche Darlehenssumme an die Bank zurück zu bezahlen.