Kredite können nicht nur allein, sondern beispielsweise ebenfalls zusammen mit dem Partner aufgenommen werden. Doch wann ist welche Lösung die bessere Wahl?
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Im Allgemeinen
In der Regel wird dann ein Kredit von beiden Partnern aufgenommen, wenn beide Parteien die Darlehenssumme nutzen.
Im Allgemeinen wird ein Kredit gemeinsam mit dem Partner beantragt, wenn die Darlehenssumme für Beide von Nutzen ist. Ist zum Beispiel geplant, dass der Kreditbetrag zum Kauf einer neuen Wohnzimmereinrichtung, einer Küche oder auch eines neuen Fernsehers gedacht ist, dann kommt dies beiden Partnern zugute. Üblicherweise wird beispielsweise auch ein Immobilienkredit gemeinsam aufgenommen, da das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung in der Regel von beiden Partnern bewohnt wird. Hier stehen dann gemeinhin auch Beide als Eigentümer im Grundbuch.
Möchte dagegen nur eine Person ein Darlehen aufnehmen, um sich damit beispielsweise eine neue Hobbyausrüstung oder einen neuen, eigenen Computer zu gönnen, dann ist es hier entweder der Fall, dass der betreffende Partner das Darlehen allein oder trotzdem zusammen mit der anderen Person aufnimmt.
Wichtig ist hier, dass sich beide Partner darüber einig sind, wer den Kredit aufnimmt, für was genau die Darlehenssumme verwendet wird und wer die monatlichen Darlehensraten übernimmt. Wenn beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben, werden die Monatsraten im Regelfall von dem Konto des Partners abgebucht, der sich hiermit einverstanden erklärt. Sollte es jedoch einmal dazu kommen, dass es dem betreffenden Part, aus welchen Gründen auch immer, doch nicht mehr möglich ist, die monatlichen Raten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer, also auf den anderen Partner, zu. Das bedeutet, dass anschließend diese Person für die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme aufkommen muss.
Kredit: wann allein, wann zu Zweit aufnehmen?
Je nach Situation kann eine Kreditaufnahme allein oder zu Zweit sinnvoll sein.
Wenn beide Partner die Darlehenssumme gemeinsam aufnehmen, macht es Sinn, dass auch Beide den dazugehörigen Kreditvertrag unterschreiben. So nutzt einerseits jeder den betreffenden Betrag und andererseits steht auch jeder diesbezüglich in der Verantwortung.
Wünscht sich dagegen nur eine Person einen Kredit zur alleinigen Nutzung, dann ist es durchaus vertretbar, wenn der Partner den Darlehensvertrag nicht mit unterschreibt, da er selbst nichts von der Summe hat. Aus Freundlichkeit, Verbundenheit oder Ähnlichem kann der Partner natürlich dennoch als zweiter Darlehensnehmer auftreten. Allerdings sollte man sich dies gut überlegen, denn den Nutzen aus der Kreditbeantragung trägt der eine Partner allein, die finanzielle Verantwortung gegenüber der Bank dagegen dann beide Partner.
Von der Aufnahme eines Darlehen sollte dagegen besser abgesehen werden, wenn man selbst den Kredit nicht aufnehmen möchte. In diesem Fall muss der Partner das von ihm gewünschte Darlehen allein aufnehmen oder darauf verzichten.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich zwar beide Partner darüber einig sind, dass sie den Kredit zusammen aufnehmen aber die Bank dies ablehnt. Das ist gemeinhin dann der Fall, wenn die Bonität des Partners zu schlecht ausfällt, sodass keine Kreditvergabe möglich ist. Dementsprechend muss der andere Partner das gewünschte Darlehen entweder allein beantragen oder auf das Darlehen verzichten.
Oder es besteht die Situation, dass die Bonität des Partners zwar nicht allzu schlecht, jedoch auch nicht allzu gut ist, was die Darlehensaufnahme unnötig verteuern würde, da die Banken dann üblicherweise einen höheren Zinssatz berechnen. Auch hier bietet es sich oftmals an, den Kredit nicht gemeinsam, sondern besser allein aufzunehmen.
Bonität und Zinssatz
Der in den Kreditangeboten üblicherweise groß geschriebene Zinssatz gilt nur für Bankkunden mit einer sehr guten Bonität. Umso schlechter diese ausfällt, desto höher sind die zu bezahlenden Zinsen.
Was bei einer Darlehensaufnahme, allein oder mit dem Partner, ebenfalls unbedingt beachtet werden sollte, ist die Tatsache, dass die Zinshöhe eines Kredits von der Bonität des beziehungsweise der Darlehensnehmer abhängt. Das bedeutet, dass die Banken bei einer sehr guten Bonität üblicherweise den niedrigsten Zinssatz vergeben. Umso schlechter jedoch die Bonität ausfällt, desto höher steigt das Zinsniveau an. Bei einer allzu schlechten Kreditwürdigkeit vergeben die Kreditinstitute, wie bereits oben erwähnt, keine Darlehen.
Das der Zinssatz von der Bonität des Antragstellers abhängt, ist beispielsweise bereits bei den diversen Kreditangeboten ersichtlich. In der Regel schreiben die Banken den günstigsten Zinssatz in größerer und/oder dick gedruckter Schrift auf die jeweiligen Offerten. Doch wenn man etwas genauer hinsieht, wird sicherlich sehr schnell bemerkt, dass sich in der Nähe des Angebots ein Hinweis befindet. Dort kann dann nachgelesen werden, dass der groß gedruckte Zinssatz bonitätsabhängig ist beziehungsweise lediglich an die Antragsteller mit einer sehr guten Bonität vergeben wird.
Der Zinssatz, der anschließend für den eigenen Kredit gilt, kann in dem individuellen Darlehensangebot nachgelesen werden, dass die Bank jedem einzelnen Kunden entweder persönlich übergibt oder zuschickt. Somit gilt nur der Zinssatz, der im Darlehensvertrag festgelegt wird.
Was sonst beachten?
Bevor ein Kredit aufgenommen wird, sollte unbedingt einiges beachtet werden. So gilt es beispielsweise, die diversen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kreditvergabe zu erfüllen.
Damit die Banken ein Darlehen vergeben, ist es zudem notwendig, dass der oder die Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen des jeweiligen Kreditinstituts erfüllen. Dazu gehört neben einer guten Bonität ebenfalls eine positive Auskunft der Schufa sowie ein sicheres, regelmäßiges Einkommen. Des Weiteren ist ein deutsches Girokonto üblicherweise ebenso ein „Muss“, wie ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Ist es beiden Partnern beziehungsweise dem Partner, der den Kredit aufnehmen möchte, jedoch nicht möglich, die diversen Vorgaben zu erfüllen, dann wird die Bank das gewünschte Darlehen ablehnen.
Es besteht im Allgemeinen jedoch auch hier noch die Möglichkeit, einen anderen zweiten Kreditnehmer oder Bürgen als den Partner auszuwählen. Unabdingbar ist dabei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen.
Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel kaum mehr etwas entgegen.
Allerdings muss sich der zweite Kreditnehmer beziehungsweise der Bürge vollkommen darüber bewusst sein, welche finanzielle Verpflichtung er hiermit übernimmt. Denn nicht nur, wenn es sich hierbei um den Partner, sondern um eine andere Person, wie etwa die Eltern oder einen guten Freund, handelt, treten die Banken auf diese zu, wenn der eigentliche Kreditnehmer die monatlichen Raten nicht mehr tilgen kann. Zudem besteht hier oftmals eine vollumfängliche Haftung. Dementsprechend sollte man sich die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise einer zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld immer sehr gut überlegen. Das gilt natürlich auch dann, wenn es sich hierbei um den Partner handelt.