Bei einer Kreditbeantragung wird der Darlehensbetrag oftmals nicht nur von einer, sondern von zwei Personen unterschrieben. In der Regel ist eine solche Vorgehensweise sogar die bessere Wahl. Doch es gibt durchaus Situationen, in denen auf einen zweiten Kreditnehmer besser verzichtet werden sollte.
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Darlehensaufnahme zu Zweit
Kredite können aus den unterschiedlichsten Gründen zu Zweit aufgenommen werden. Sollte jedoch der Partner die monatlichen Raten nicht mehr begleichen können, dann muss der zweite Kreditnehmer „einspringen“.
Eine Kreditaufnahme zu Zweit wird vor allem von Eheleuten und zusammenlebenden Paaren durchgeführt. Hierbei handelt es sich dann zumeist um ein Darlehen, dessen Kreditbetrag beiden Parteien zugute kommt, wie beispielsweise ein Immobilienkredit. Da beide Partner das Haus oder die Eigentumswohnung nutzen, ist es somit nur verständlich, dass sich auch Beide das finanzielle Risiko teilen. Dies gilt ebenfalls für ein gemeinsam genutztes Auto oder für Anschaffungen, die dem gemeinsamen Leben dienen, wie etwa einer neuen Küche oder neuen Möbeln.
Es kann jedoch auch zu einer Darlehensaufnahme zu Zweit kommen, wenn lediglich einer der beiden Partner die Kreditsumme verwendet. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Auto erstanden wird, dass nur von einer Person genutzt wird. Oder der Partner wünscht sich einen separaten Fernseher beziehungsweise eine neue Ausrüstung, um sein Hobby durchführen zu können. Bei derartigen und ähnlichen Verwendungszwecken kann der Partner den Kreditvertrag zwar durchaus mit unterschreiben, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Im schlimmsten Fall ist es hier möglich, dass es zu keiner Kreditvergabe kommt.
Für die Bank spielt es jedoch keine Rolle, ob das Darlehen, dass zu Zweit unterschrieben wurde, von beiden oder nur von einer Person verwendet wird. In der Regel wird die Darlehensrate von dem Konto abgebucht, dass im Kreditvertrag angegeben ist. Hier müssen sich somit die beiden Antragsteller einigen. Sollte es jedoch dazu kommen, dass einer der Kreditnehmer die Darlehensrate, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr begleichen kann, dann wendet sich das Kreditinstitut an die jeweils andere Partei. Die betreffende Person ist anschließend dazu verpflichtet, die komplette, restliche Darlehenssumme vollständig zurück zu bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Partner keinen Cent des Kreditbetrags für sich selbst ausgegeben hat. Dementsprechend sollte man es sich am besten bereits im Vorfeld gut überlegen, ob der Kreditvertrag mit unterschrieben wird oder ob man hiervon besser absieht.
Zweite Darlehensnehmerschaft: Vergünstigungen
Ist ein zweiter Darlehensnehmer vorhanden, vergeben die Banken oftmals Vergünstigungen, wie zum Beispiel einen günstigeren Zinssatz.
Wenn beide Parteien den Kreditvertrag unterschreiben und zwar unabhängig davon, für was die Darlehenssumme gedacht ist beziehungsweise wer den Betrag für sich verwendet, dann profitiert hiervon nicht nur die Bank. Denn aufgrund der höheren Kreditsicherheit durch das Hinzuziehen eines zweiten Darlehensnehmer vergeben die Banken oftmals unterschiedliche Vergünstigungen.
So kann es zum Beispiel sein, dass der Darlehensnehmer einen günstigeren Zinssatz oder eine längere Kreditlaufzeit erhält. Dementsprechend kann es sich also durchaus lohnen, einen zweiten Kreditnehmer auch dann hinzuzuziehen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Zweiter Kreditnehmer: Wann darauf verzichten?
Fällt die Bonität des Partners nicht allzu gut aus, muss mit einem höheren Zinssatz gerechnet werden, sodass es gemeinhin die bessere Wahl ist, den Kredit allein aufzunehmen.
Doch auch wenn beide Partner zusammen ein Darlehen aufnehmen möchten, kann es unter Umständen die bessere Wahl sein, hierauf zu verzichten und den Kredit doch allein aufzunehmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Bonität des Partners nicht so gut ausfällt, wie gedacht, denn dadurch verteuert sich das Darlehen. Allerdings ist dies nicht jedem Antragsteller bekannt.
Doch wer die verschiedenen Kreditangebote einmal genauer betrachtet, wird sicherlich sehr schnell feststellen, dass bei dem in der Regel etwas größer dargestellten Zinssatz zumeist ein weiterer Hinweis vorhanden ist.
Dieser klärt üblicherweise darüber auf, dass der groß abgebildete Zinssatz lediglich für Antragsteller mit einer guten beziehungsweise sehr guten Bonität gilt. Das bedeutet: umso schlechter die Bonität ausfällt, desto höher wird der Zinssatz und umso mehr Zinsen müssen beglichen werden. Ist die Bonität nicht ausreichend, führt dies zu einer Darlehensablehnung vonseiten der Bank.
Außerdem ist es, falls aus finanzieller Sicht machbar, auch dann zu empfehlen, auf einen zweiten Kreditnehmer zu verzichten, wenn man sich mit der hierfür infrage kommenden Person im Allgemeinen nicht gut versteht. Hier sind Missverständnissen, Streitigkeiten und Ähnliches in der Regel bereits „vorprogrammiert“. Ebenso besteht hier zumeist eine höhere Gefahr, dass es irgendwann zu einem vollständigen Bruch in der Beziehung kommt.
Wann notwendig?
Erfüllt der eigentlichen Darlehensnehmer die diversen Kreditvorgaben nicht, kommt es zu einer Darlehensablehnung. Ein solventer, zweiter Kreditnehmer schafft hier jedoch zumeist Abhilfe.
Es kann jedoch ebenfalls dazu kommen, dass für eine erfolgreiche Kreditaufnahme das Hinzuziehen eines zweiten Darlehensnehmer notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht möglich ist, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen. Die diversen Vorgaben können jedoch zum Beispiel je nach Bank, Kredithöhe und -art etwas variieren aber gemeinhin wird hier vor allem auf eine gute Bonität, eine positive Auskunft der Schufa und ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe geachtet. Doch auch ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland und ein deutsches Girokonto ist üblicherweise ein „Muss“. Ebenso kann es sein, dass die Banken Sicherheiten, wie etwa Bausparverträge oder Kapitallebensversicherungen verlangen.
Verweigert das Kreditinstitut die alleinige Darlehensaufnahme, dann kann ein zweiter, solventer Kreditnehmer dabei helfen, das Darlehen doch noch zu erhalten. Wichtig ist jedoch, dass die betreffende Person dann ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvorgaben zu erfüllen. Sollte der zweite Kreditnehmer eine nicht ganz so gute Bonität aufweisen, dann fällt zwar üblicherweise der Zinssatz etwas höher aus aber dafür erhält der eigentliche Darlehensnehmer dann doch noch den benötigten Kredit.
Ist es jedoch beiden Personen nicht möglich, einen Kredit von einer Bank zu erhalten, dann kann beispielsweise ein Darlehen von Privat eine gute Lösung sein. Wie die Bezeichnung bereits aussagt, handelt es sich hierbei nicht um einen Kredit, der von einer Bank, sondern von einer anderen, privaten Person vergeben wird.
Bei einem solchen Darlehen profitiert man von einer sehr hohen Flexibilität. So können zum Beispiel sämtliche Kreditkonditionen frei von beiden Seiten verhandelt werden. Das bedeutet, dass sich hier lediglich Darlehensgeber und -nehmer einig werden müssen.
Des Weiteren kommt es bei einem Kredit von Privat weder zur Auskunftseinholung bei der Schufa, noch zu einer Eintragung bei der Auskunftei. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil bei einem solchen Darlehen ist, dass hier üblicherweise keine oder nur geringe Zinsen verlangt werden. Dementsprechend wird das eigene Konto hier gemeinhin deutlich geschont.