Das Riester-Darlehen ist aus der Immobilienfinanzierung bekannt und mit der Hilfe des Wohn-Riesters können die Riester-Vorteile für die Finanzierung der Immobilie als Altersvorsorge genutzt werden. Immobilienbesitzer können beim Bauen oder Kaufen auf die staatliche Unterstützung setzen. Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz ist das Riester-Darlehen sogar deutlich flexibler geworden und es können Gelder auch aus den Riester-Sparplänen zur Tilgung genutzt werden. Mit Hilfe des Riester-Darlehens können aber nicht nur ganze Häuser gebaut oder gekauft werden, auch Genossenschaftsanteile einer Wohnung oder an einem Haus können erworben werden. Die Möglichkeiten sind mittlerweile sehr umfangreich geworden.
Inhalt
Die Nutzung des Riester-Darlehens
Das Riester-Darlehen ist in erster Linie für Angestellte geeignet, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen gedacht und einen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Es spielt allerdings keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitstelle handelt. Neben den Angestellten gibt es noch weitere Berufsgruppen, die von der Riester-Förderung profitieren können:
- Auszubildende können bis zu 200 Euro als einmaligen Bonus bekommen. Das ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Selbstständige dürfen auch Wohn-Riester nutzen, wenn sie unter die Pflicht der gesetzlichen Rentenversicherung fallen. Zu diesen Selbstständigen gehören:
- Musiker
- Künstler
- Schauspieler
- Maler
- Autoren
- Journalisten
- Texter
- Hebammen
- Seelotsen
- viele Handwerker
- Beamte, Soldaten auf Zeit und Richter können ebenfalls von dem Riester-Darlehen profitieren. Auch Beamte, die weitgehend gleichgestellt sind und keine Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, können das Riester-Darlehen bekommen.
- Rentner, die aufgrund von Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit erhalten können das Wohn-Riester beantragen.
- Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II-Bezieher haben auch die Möglichkeit das Riester-Darlehen zu nutzen und sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren.
- Erziehende Eltern, dessen Kind unter 36 Monaten liegt sind ebenfalls förderberechtigt.
- Teilnehmer des Bundesfreiwilligendiensts können die Wohn-Riester-Verträge nutzen.
Es gibt aber auch für alle Personen Möglichkeiten, die nicht selbst berechtigt sind. So können auch diese Personen die staatlichen Förderungen nutzen und das Eigenheim oder das Haus mit Hilfe des Riester-Darlehens fördern. Ein Riester-Darlehen ist möglich, wenn der Ehepartner zulagenberechtigt ist. Der Partner muss aber ebenfalls einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Nur so ist es möglich, dass die vollen Zulagenleistungen ausgezahlt werden können. Zudem muss der Partner mindestens vier Prozent seines Einkommens in den Wohn-Riester-Vertrag zahlen. Es genügt im Grunde auch, wenn der Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr geleistet wird und schon sind die vollen Zulagenzahlungen möglich. Zahlt der Partner weniger in den Vertrag ein, dann bekommt er nur eine anteilige Zulagenzahlung. Die anteilige Zulagenzahlung gilt auch, wenn der Sockelbetrag gezahlt wird. Durch diese Voraussetzung können Hausfrauen- und männer, Bezieher von Sozialgeld und Selbstständige auch von der Wohn-Riester profitieren.
Die Zulagenhöhe
Damit die volle Zulagenhöhe ausgezahlt werden kann muss der Riester-Zahler eine Zahlung von 4% des Einkommens in den Vertrag zahlen. In der Regel ist das kein Problem, denn in der Regel ist eine sinnvolle Tilgungsleistung für ein Darlehen weit aus höher. Beim Bausparvertrag hingegen muss man immer darauf achten, dass die Sparleistung, die im Jahr erbracht wird hoch genug ist. Sollten weniger als 4% als Zahlung möglich sein, dann sind die vollen Leistungen nicht zu bekommen. Es gibt dann nur eine anteilige staatliche Förderung.
Beispiel:
Frau Müller ist eine Angestellte und bekommt 40.000 Euro im Jahr. Damit sie die volle Förderung bekommt, muss sie mindestens 4% des Einkommens in den Vertrag einfließen lassen. In diesem Fall beträgt die Aufwendung 1.600 Euro im Jahr. Die staatlichen Zulagen vermindern sich allerdings um den zu zahlenden Betrag.
Der Staat gibt dazu:
- jede Person, die förderberechtigt ist, bekommt eine Zulage von 175 Euro im Jahr
- jedes Kind, das kindergeldberechtigt ist und vor 2008 geboren wurde, bekommt eine Zulage von 185 Euro im Jahr
- jedes Kind, das 2008 oder später geboren ist, bekommt eine Zulage von 300 Euro im Jahr
Beispiel:
Frau Müller ist Mutter von zwei Kindern. Ein Kind ist knapp drei Jahre alt und das zweite Kind ist 13 Jahre alt. Somit bekommt Frau Müller für jedes Kind eine Grundzulage von 175 Euro plus die Zulagen, von einmal 185 Euro für das ältere Kind und 300 Euro für das jüngere Kind. Das sind Zulagen in Höhe von 660 Euro im Jahr. Um das Riester-Darlehen zu tilgen muss Frau Müller nur eine Zahlung in Höhe von 961 Euro im Jahr aufbringen, das sind nicht mal 80 Euro im Monat. Zudem besteht für Frau Müller die Möglichkeit weitere Steuervorteile zu nutzen und den Tilgungsaufwand bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Funktion des Riester-Darlehens
Das Riester-Darlehen kann von allen Personen genutzt werden, die zulagenberechtigt sind und den Kauf oder die Planung der Immobilie nach dem 01.01.2008 begonnen haben. Das ist vom Gesetz vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium stellt allerdings klar, dass das Anschaffungsdatum keine Rolle für das Riester-Darlehen spielt und das obwohl das Gesetz eine andere Aussage trifft. Unter gewissen Umständen kann sich das Riester-Darlehen auch durchaus lohnen, wenn die Immobilie schon einige Jahre vorher erstanden wurde. Die Vorteile des Riester-Darlehens können auch bei einer Anschlussfinanzierung genutzt werden. Allerdings muss im Vorfeld immer geklärt werden ob das Riester-Darlehen überhaupt funktioniert. Bei dem Riester-Darlehen handelt es sich um ein Annuitäten-Darlehen. Die Förder-Zulagen fließen bei dieser Art des Darlehens direkt in die Tilgung. Die Nutzer des Riester-Darlehens können mit einer geringeren Tilgungsleistungen rechnen und das bedeutet, dass die monatlichen Raten gering sind oder die Laufzeit verkürzt werden kann. Zudem besteht für das Riester-Darlehen ein sogenanntes Sondertilgungsrecht.
Mit dem Sondertilgungsrecht besteht die Möglichkeit, dass bis zu 2.100 Euro im Jahr eingezahlt werden und diese Sonderausgaben sind komplett von der Steuer absetzbar. Allerdings dürfen die Zinsen nicht geltend gemacht werden. Im Alter muss ein Teil der abgesetzten Beiträge nachversteuert werden.
Eine Grundvoraussetzung für das Riester-Darlehen ist, dass die Immobilie zur Eigennutzung genommen wird. Ein Riester-Vertrag ist eine Altersvorsorge und soll für die Zukunft vorbauen. Immobilien, die als Anlageobjekt dienen sollen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Vorteile des Riester-Darlehens
- Riester-Förderung der Finanzierung
- Tilgungshöhe kann frei gewählt werden
- förderfähige Beiträge komplett zur Kredittilgung nutzbar
Die richtige Nutzung des Riester-Darlehens
Beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung besteht die Möglichkeit ein Riester-Darlehen oder ein Riester-Bausparen mit Darlehen zu nutzen. Beide Darlehensarten lassen sich gut kombinieren. Es gibt mittlerweile spezielle Riester-Rechner, die einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen können, aber da es einige Besonderheiten beim Riester-Darlehen gibt, können keine genauen Angaben erhalten werden. Zudem werden einige Punkte beim Riester-Rechner nicht berücksichtigt.
- Die Auswahl bei den Riester-Darlehen ist gering. Die Zinsen fallen sehr schlecht aus.
- Zertifizierte Riester-Darlehen ohne Bausparen gibt es recht selten.
- Eine direkte Gegenüberstellung sorgt für einen deutlich besseren Vergleich der einzelnen Angebote.