Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist in der Regel mit der Aufnahme einer recht hohen Kreditsumme verbunden. Dementsprechend wird hier im Allgemeinen für eine recht lange Zeit eine finanzielle Verpflichtung eingegangen, die regelmäßig beglichen werden muss. Viele Banken bieten ihren Kunden deshalb als Absicherung eine sogenannte Restschuldversicherung an; doch ist diese wirklich notwendig?
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Restschuldversicherung
Eine solche Versicherung dient der Abdeckung von unterschiedlichen Risiken. Die jeweiligen Vertragsinhalte können allerdings je nach Anbieter variieren. Zu beachten sind ebenfalls die diversen Ausschlüsse.
Die Restschuldversicherung springt, je nachdem, was im Vertrag verankert wurde, bei unterschiedlichen Risiken ein. So muss hier unbedingt beachtet werden, dass nicht automatisch jedes mögliche Risiko abgedeckt ist. Es ist aber zum Beispiel möglich, Arbeitslosigkeit und/oder Tod zu versichern. Ebenso bieten die Assekuranzen zumeist die Abdeckung bei Arbeitsunfähigkeit, wie etwa aufgrund von Unfall, Krankheit oder auch Invalidität an. Dementsprechend kann der angehende Versicherungsnehmer hier unter verschiedenen Optionen die Varianten auswählen, die persönlich bevorzugt werden.
Wichtig ist hierbei jedoch auch, die jeweiligen, in den Verträgen integrierten Klauseln, etwaige Wartezeiten und Ausschlüsse genau durchzulesen. So ist es beispielsweise oftmals der Fall, dass die Restschuldversicherung bei einer selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit nicht einspringt. Die verschiedenen, vertraglichen Bedingungen variieren hier je nach Anbieter, weshalb es hier durchaus zu deutlichen Unterschieden kommen kann.
Restschuldversicherung notwendig?
Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung wird aufgrund der hohen Darlehenssummen und langen Kreditlaufzeit oftmals zu einer Restschuldversicherung geraten. Dies gilt es jedoch individuell abzuklären.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist in der Regel freiwillig, sodass der angehende Darlehensnehmer gemeinhin selbst entscheiden kann, ob er eine solche Versicherung aufnimmt oder nicht. Beachtet werden muss hierbei jedoch ebenfalls, dass die Restschuldversicherung den Kredit deutlich verteuern kann. So ist es auf jeden Fall ratsam, hier vorab gut nachzurechnen.
Bei einigen Banken kann es zudem dazu kommen, dass das Kreditinstitut die Aufnahme der Versicherung für eine erfolgreiche Darlehensvergabe voraussetzt. Hier bleibt es dann dem Antragsteller überlassen, ob er die Restschuldversicherung aufnimmt und somit den benötigten Kredit erhält oder ob die Versicherung nicht abgeschlossen wird und es dementsprechend zu keiner Darlehensvergabe kommt. Alternativ hierzu ist es aber auch möglich, das Darlehen bei einer anderen Bank abzuschließen, die eine solche Versicherung nicht als Kreditvoraussetzung ansieht.
Da es bei einem Immobilienkredit gemeinhin um eine sehr hohe Summe geht, wird der Abschluss einer Restschuldversicherung zumeist empfohlen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich bei dem Kreditnehmer um einen Familienvater handelt, der noch dazu der Hauptverdiener der Familie ist. So ist zumindest das Haus beziehungsweise die Eigentumswohnung abgesichert, wenn es zum Beispiel zur Arbeitslosigkeit oder gar zum Tod des Versicherungsnehmers kommt. Auf diese Weise muss sich dann auch die Familie, zusätzlich zu dem Unglück, nicht auch noch damit befassen, ihr zu Hause zu verlieren.
Allerdings ist es immer ratsam, die Aufnahme einer Restschuldversicherung individuell abzuklären und anschließend selbst zu entscheiden, ob diese für die persönliche Situation sinnvoll ist oder nicht.
Was beachten?
Bevor eine Restschuldversicherung aufgenommen wird, sollten verschiedene, wichtige Dinge, wie beispielsweise Warte- und Karenzzeiten beachtet werden.
Antragsteller, die sich für die Aufnahme einer Restschuldversicherung entschieden haben, sollten jedoch einige Dinge beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Wartezeit, bis der Versicherungsschutz beginnt. Hier sind im Allgemeinen circa ein bis sechs Monate üblich. Ebenso besteht gemeinhin eine gewisse Karenzzeit nach dem Versicherungsfall bis zur Zahlung. Diese beträgt oftmals zwischen sechs Wochen und drei Monate, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer diese Zeit selbst überbrücken muss. Doch auch die Länge der Zahlung bei einem Versicherungsfall ist in den Verträgen genau festgelegt. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Assekuranz bei Arbeitslosigkeit ungefähr zwölf bis 18 Monate lang die Kreditzahlungen übernimmt.
Wie bereits erwähnt, sind aber auch die verschiedenen Ausschlussklauseln sehr wichtig. So muss hier beispielsweise beachtet werden, dass die Restschuldversicherung bei einer Scheidung nicht einspringt, wenn deren Abschluss im Laufe des Trennungsjahres erfolgte. Außerdem ist es ratsam, nachzulesen, ob und in welchem Umfang das Risiko einer Berufsunfähigkeit hiermit abgesichert ist. Außerdem sollten unbedingt die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmer miteinander verglichen werden. Denn die Kosten für eine Restschuldversicherung sowie die jeweiligen Vertragsinhalte variieren hier oftmals deutlich, sodass es durchaus möglich ist, einiges zu sparen und von verschiedenen Vertragsinhalten zu profitieren.
Kündigung
Bei Kündigung der Restschuldversicherung müssen gewisse Konsequenzen beachtet werden. Es empfiehlt sich, vorab bei der Bank nachzufragen, mit was genau in diesem Fall zu rechnen ist.
Es kann allerdings auch vorkommen, dass zwar eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, man diese jedoch im Nachhinein wieder kündigen möchte. Hier besteht für den Versicherungsnehmer gemeinhin die Wahlmöglichkeit zwischen dem vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsrecht. Während bei dem gesetzlichen Kündigungsrecht die Vorschriften gelten, die im BGB niedergeschrieben sind, müssen im Rahmen des vertraglichen Rests die Bedingungen beachtet werden, die direkt mit dem Versicherer in dem betreffenden Vertrag vereinbart wurden.
Im Falle einer Kündigung der Restschuldversicherung bekommt der Versicherungsnehmer einen gewissen Betrag von der Assekuranz zurück erstattet. Hierbei handelt es sich um die jeweilige, nicht benötigte Versicherungssumme.
Wichtig ist jedoch, dass zwischen miteinander verbundenen und einzelnen Verträgen differenziert wird. Handelt es sich um einen verbundenen Vertrag, dann ist eine Kündigung der Restschuldversicherung nur gleichzeitig mit einer Kündigung des Darlehensvertrags möglich. Das kann jedoch zu Schwierigkeiten führen, wenn der Kreditnehmer derzeit noch nicht dazu in der Lage ist, den kompletten Darlehensbetrag an das Kreditinstitut zurück zu bezahlen. Aufgrund dessen ist eine Kündigung der Versicherung gemeinhin deutlich einfacher möglich, wenn es sich jeweils um einzelne Verträge handelt.
Doch es gibt noch etwas, das unbedingt beachtet werden sollte, bevor es zu einer Kündigung der Restschuldversicherung kommt: Manche Banken gehen dann dazu über, ebenfalls den Darlehensvertrag zu kündigen oder erheben höhere Zinsen. Diese Vorgehensweise gründet darin, dass durch die Kündigung der Restschuldversicherung durch den Darlehensnehmer ein höheres Kreditrisiko für die Bank besteht. Derartige Aktionen sind allerdings nicht zwangsläufig immer auch rechtens, sodass es sich unter Umständen lohnen kann, dies gegebenenfalls nachzuprüfen. Wesentlich besser ist es jedoch, sich rechtzeitig vor der Kündigung der Restschuldversicherung bei der Bank darüber zu informieren, mit welchen Konsequenzen man in Bezug auf den dazugehörigen Kredit rechnen muss. Auf diese Weise ist es bereits im Vorfeld möglich, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Zudem kann so in aller Ruhe, und mit dem notwendigen Hintergrundwissen, entschieden werden, ob eine Kündigung der Restschuldversicherung durchgeführt wird oder nicht.