Klassische Ratendarlehen werden für die unterschiedlichsten Finanzierungen aufgenommen. Dabei kommt es oftmals zu längeren Kreditlaufzeiten, sodass die Darlehenstilgung durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Doch wie verhält es sich, wenn sich im Laufe der Zeit einiges geändert hat und man den bestehenden Kredit vorzeitig ablösen möchte? Ist das generell möglich?
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Klassischer Ratenkredit
Ein solches Darlehen ist zweckungebunden, wodurch sich eine enorme Bandbreite an Möglichkeiten ergibt. Die Tilgung erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten.
Bei einem klassischen Ratenkredit handelt es sich um ein sogenanntes zweckungebundenes Darlehen. Dementsprechend bleibt es voll und ganz dem Kreditnehmer überlassen, für welchen Verwendungszweck er den Darlehensbetrag ausgibt. Die Banken verlangen hierüber auch keinerlei Nachweise. So ist es mithilfe eines klassischen Ratenkredits zum Beispiel machbar, neue Möbel für das Wohn- oder Schlafzimmer zu erstehen. Vielleicht wird aber auch eine neue Einrichtung für das Kinderzimmer oder eine neue Küche benötigt? Ebenso gut können andere Wünsche, wie etwa eine wunderschöne Reise, ein größerer Fernseher oder eine neue Ausrüstung für das eigene Hobby hiermit finanziert werden. Doch auch die Verschönerung des eigenen Gartens, die Anlegung eines Teichs oder der Anbau eines Wintergartens sind hiermit realisierbar. Selbst zur Bezahlung offener Rechnungen bietet sich die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits sehr gut an. Dementsprechend ist man bei einem solchen Darlehen sehr flexibel.
Damit die Banken einen klassischen Ratenkredit vergeben, ist es notwendig, dass der Antragsteller die verschiedenen Darlehensvorgaben des Kreditinstituts erfüllt. Diese können zwar je nach Bank etwas differenzieren aber in der Regel wird beispielsweise vor allem auf ein sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren ist ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland gemeinhin ebenso ein „Muss“, wie ein deutsches Girokonto.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt in Form von monatlich stets gleichbleibenden Raten. So profitiert der Kreditnehmer hier zusätzlich von einer sehr hohen Übersichtlichkeit und Planbarkeit.
Vorzeitige Ablösung möglich?
Laut Gesetzgeber ist es bei derartigen Verträgen, die nach dem 10. Juni des Jahres 2010 abgeschlossen wurden, möglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die komplette, restliche Darlehensschuld zurück zu bezahlen oder Teilrückzahlungen durchzuführen
Vorfälligkeitsentschädigung
Da den Banken durch die vorzeitige Kreditrückzahlung ein Zinsverlust entsteht, wird dem Darlehensnehmer in der Regel eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, berechnet.
Bevor jedoch ein klassischer Ratenkredite vorzeitig abgelöst wird, sollte man unbedingt bedenken, dass hierbei auch Kosten entstehen können: So besitzt die Bank üblicherweise das Recht, dem Darlehensnehmer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen. Die genauen Bedingungen können jedoch im Kreditvertrag nachgelesen werden.
Bei einer Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um eine spezielle Gebühr, die die Banken aufgrund der entgangenen Zinsen, die im Kreditvertrag vereinbart wurden, erhebt. Der betreffende Betrag muss somit zusätzlich zu der restlichen, noch offenen Darlehenssumme beglichen werden. Dazu kommt, dass der Kreditnehmer den betreffenden Betrag ebenfalls hätte Anlegen können.
So sollte bereits im Vorfeld, also rechtzeitig, bevor der betreffende Kredit gekündigt wird, gut nachgerechnet werden, ob sich die vorzeitige Darlehensablösung, trotz Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt.
Offener Kreditbetrag: wie bezahlen?
Der restliche Darlehensbetrag des noch laufenden Kredits kann auf unterschiedliche Arten beglichen werden.
Wer einen laufenden Kredit vorzeitig ablösen möchte, muss sich bereits vorab Gedanken darüber machen, wie die noch offenstehende, restliche Kreditsumme beglichen werden soll. Dies kann im Allgemeinen durch verschiedene Optionen geschehen. So ist es zum Beispiel denkbar, dass der Kreditnehmer den betreffenden Betrag über die Jahre hinweg angespart hat, sodass einer vollständigen Tilgung jetzt nichts mehr im Wege steht. Ebenso kann es sein, dass eine Erbschaft getätigt oder eine Schenkung erhalten wurde. Eventuell ist aber auch eine Wertanlage, wie etwa ein Bausparvertrag oder eine Kapitallebensversicherung fällig beziehungsweise zuteilungsreif, sodass die jeweilige Summe zur Ablösung des Kredits verwendet werden kann.
Eine weitere Möglichkeit, die oftmals genutzt wird, ist ein sogenanntes Umschuldungsdarlehen. Hier nimmt der Kreditnehmer ein neues Darlehen auf, um mithilfe der Darlehenssumme den noch offenstehenden, restlichen Betrag des alten Kredits zu tilgen. Ein Umschuldungsdarlehen macht vor allem dann Sinn, wenn der Zinssatz des neuen Darlehen unter dem Zinssatz des alten Kredits liegt. So ist es zwar nicht möglich, schuldenfrei zu werden, dafür profitiert man zumeist von einer nicht zu verachtenden Zinseinsparung. Diese kann den eigenen Geldbeutel, je nach Darlehenshöhe, deutlich schonen.
In der Regel übernimmt die Bank, bei der das Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, sogar die Kündigung des Altkredits. Sollte die Überweisung des Darlehensbetrag nicht ebenfalls direkt von der neuen Bank erfolgen, muss der Kreditnehmer unbedingt darauf achten, dies pünktlich durchzuführen. Anschließend müssen nur noch die Raten des gemeinhin günstigeren Umschuldungskredits beglichen werden.
Bevor ein Umschuldungsdarlehen aufgenommen wird, empfiehlt es sich jedoch, unbedingt einen Kreditvergleich durchzuführen. Der Hintergrund hierfür ist, dass sich die diversen Darlehensangebote der Banken gemeinhin deutlich voneinander unterscheiden, sodass durch einen Vergleich oftmals einiges gespart werden kann. Am besten ist es hierbei sicherlich, wenn vor allem der effektive Jahreszinssatz beachtet wird, denn im Gegensatz zum Nominalzinssatz beinhaltet der Effektivzinssatz bereits sämtliche Kreditkosten. Aufgrund dessen ist ein leichterer Vergleich möglich.
Zudem ist es ratsam, neben dem Zinssatz auch die Sonderleistungen zu beachten, die von verschiedenen Banken angeboten werden. Dazu gehört zum Beispiel das Aussetzen einer monatlichen Kreditrate bei einem finanziellen Notfall, ein variabler Tilgungssatz und die Möglichkeit von kostenfreien Sonderzahlungen.
Eine weitere Option, um einen klassischen Ratenkredit abzulösen, ist die Aufnahme eines Kredits von Privat. Hierbei handelt es sich, wie der Name bereits verrät, nicht um einen Bankkredit, sondern um ein Darlehen von einer anderen, privaten Person. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Eltern, Geschwister oder auch um einen guten Freund handeln.
Wie bei einem Umschuldungskredit wird auch hier die Darlehenssumme dazu genutzt, um den laufenden Kredit abzulösen.
Vorteilhaft bei einem Darlehen von Privat ist jedoch, dass sämtliche Kreditkonditionen vollkommen frei zwischen beiden Parteien verhandelbar sind. So kann die Rückzahlung beispielsweise erst ab einem bestimmten Zeitpunkt beginnen und es ist etwa auch möglich, unregelmäßige Ratenzahlungen durchzuführen. Wichtig ist hier lediglich, dass sich Kreditgeber und -nehmer einig sind.
Des Weiteren kommt es bei einem Kredit von Privat weder zur Einholung einer Auskunft bei der Schufa, noch zu einer Eintragung bei der Auskunftei. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bei einem solchen Darlehen in der Regel entweder nur sehr geringe oder sogar überhaupt keine Zinszahlungen erhoben werden. So kann hiermit durchaus einiges gespart werden.
Damit es jedoch nicht etwa zu Missverständnissen und/oder Streitigkeiten kommt, ist es auch bei einem Kredit von Privat generell ratsam, einen schriftlichen Darlehensvertrag aufzusetzen.