Kredite werden nicht nur von jungen, sondern ebenfalls von älteren Menschen aufgenommen, denn schließlich möchte man sich auch im Alter den ein oder anderen Wunsch erfüllen. Doch bevor es zur Aufnahme eines sogenannten Rentnerkredits kommt, sollten einige Dinge bedacht werden.
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Rentnerdarlehen
Bei einem Rentnerdarlehen handelt es sich um einen klassischen Ratenkredit, dessen Tilgung durch monatlich gleichbleibende Raten erfolgt und bei dem die Darlehenssumme frei verwendbar ist.
Die Bezeichnung „Rentnerdarlehen“ ist mittlerweile etwas veraltet und wird von den meisten Banken nicht mehr oder lediglich sehr selten verwendet. Hierbei handelt es sich um nichts anderes als einen klassischen Ratenkredit, der an ältere Menschen vergeben wird.
Damit es zur Vergabe eines Rentnerkredits kommt, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller verschiedenen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise neben einer guten Bonität ebenfalls eine positive Auskunft der Schufa, ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland und eine gute Bonität. Ebenso wichtig ist ein regelmäßiges Einkommen, was hier jedoch in Form der Rente gemeinhin gegeben ist. Die jeweiligen Richtlinien können allerdings je nach Bank etwas variieren.
Typisch für einen klassischen Rentnerkredit ist zudem, dass das Darlehen zweckungebunden ist, sodass der Kreditbetrag frei nach Wunsch verwendet werden kann.
Die Tilgung des Darlehen erfolgt in monatlich gleichbleibenden Raten, sodass diese ohne Schwierigkeiten in die monatlichen Ausgaben mit eingerechnet werden können. So ist hier ebenfalls eine gute Übersicht und Planbarkeit gegeben. Sobald die letzte Rate beglichen wurde, ist die Darlehensschuld vollständig getilgt und der Darlehensnehmer diesbezüglich somit schuldenfrei.
Verwendungszweck
Ein klassischer Ratenkredit ist unterschiedlich verwendbar. Zudem kann, auf Wunsch, die Darlehenssumme auch unterschiedlich genutzt werden.
Wie bereits oben erwähnt, wird ein solches Darlehen von den Banken zur freien Verwendung vergeben. Die Kreditinstitute fordern diesbezüglich auch keinerlei Nachweise an. So ist es damit zum Beispiel möglich, Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten am Haus durchführen zu lassen. Vielleicht wünscht man sich im Alter aber auch den Anbau eines Wintergartens oder die Anlegung eines malerischen Teichs?
Ebenso gut lässt sich mithilfe der Darlehenssumme der Garten verschönern, eine Terrasse anlegen oder Ähnliches in die Tat umsetzen.
Doch auch neue Möbel, ein Treppenlift, ein größerer Fernseher und vieles mehr sind damit finanzierbar. Vielleicht möchte man sich aber auch endlich die lang ersehnte Traumreise gönnen oder sich für sein Hobby neu ausrüsten.
Wer einen Rentnerkredit aufnimmt, sollte hier unbedingt auch beachten, dass die Kreditsumme beispielsweise auch aufgeteilt werden kann. Dementsprechend kann man hiermit beispielsweise die Terrasse neu gestalten und gleichzeitig einen neuen Kühlschrank kaufen. Vielleicht darf es aber auch eine neue Küche und zusätzlich ein neuer Fernsehsessel sein? Somit lassen sich mithilfe eines klassischen Ratenkredits auch die unterschiedlichsten Wünsche auf einmal erfüllen.
Alter
Bei einer Kreditbeantragung spielt ebenfalls das Alter des Antragstellers eine gewichtige Rolle. Dabei setzen die Banken jedoch ihre jeweils eigenen Altersgrenzen an.
Vor Aufnahme eines Rentnerkredits sollte zudem ebenfalls unbedingt bedacht werden, dass die Banken eine gewisse Altershöchstgrenze zur Kreditvergabe ansetzen. Diese fällt allerdings je nach Kreditinstitut unterschiedlich hoch aus. So kann es zum Beispiel sein, dass eine Bank einem 70 jährigen Mann noch ein Darlehen gibt, während ein anderes Kreditinstitut bereits schon viel früher ablehnt.
Außerdem sollte man beachten, dass bei manchen Banken die Altersangabe nicht das Alter ist, zu dem noch ein Kredit vergeben wird, sondern dass bis dahin das Darlehen beglichen sein muss. Dementsprechend sollte hier unbedingt rechtzeitig nachgefragt und bei verschiedenen Banken nachgefragt werden.
Darlehensangebote vergleichen
Am besten ist es, wenn man die verschiedenen Kreditangebote der Banken gut miteinander vergleicht. Hier bestehen nicht nur Unterschiede bei den Zinssätzen, sondern oftmals werden auch Sonderleistungen angeboten.
Auch bei einem Rentnerkredit ist es, nicht nur in Bezug auf die Altersobergrenze, ratsam, die verschiedenen Darlehensangebote gut miteinander zu vergleichen. Denn die Offerten der diversen Banken für klassische Ratenkredite fallen oftmals sehr unterschiedlich aus.
So können bereits geringe Differenzen beim Zinssatz, je nach Darlehenshöhe, für eine nicht zu verachtende Einsparung sorgen. Als idealer Vergleichsfaktor bietet sich hier zudem der effektive Jahreszinssatz an, da dieser, im Gegensatz zum Nominalzinssatz, bereits sämtliche Darlehenskosten enthält.
Ebenso ist es empfehlenswert, auf die verschiedenen Sonderleistungen zu achten, die von den Banken gemeinhin angeboten werden. Dazu gehört beispielsweise eine variable Tilgung, die Möglichkeit von kostenfreien Sondertilgungen und das Aussetzen einer monatliche Rate bei einem finanziellen Notfall. Kreditnehmer, die die verschiedenen Sonderleistungen nutzen, profitieren beispielsweise davon, dass das eigene Konto deutlich geschont wird und das die Rückzahlung des Darlehen, in einem gewissen Umfang, individueller möglich ist.
Kreditantrag abgelehnt?
Wie bei anderen Darlehensarten kann es auch bei einem Rentnerkredit vorkommen, dass die Banken den Darlehenswunsch ablehnen. Doch in einigen Fällen gibt es auch hierfür eine Lösung.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Bank die Vergabe eines Rentnerkredits ablehnt. Einer der typischen Gründe hierfür ist beispielsweise das Alter des Antragstellers. Doch auch in einer solchen Situation muss nicht unbedingt vollständig von einer Darlehensaufnahme abgesehen werden. So kann in der Regel ein solventer, zweiter Kreditnehmer oder auch ein Bürge dabei helfen, doch nach das gewünschte Darlehen zu erhalten.
Der Hintergrund hierfür ist, dass die Bank auf diese Weise von einer höheren Kreditsicherheit profitiert. Sollte der eigentliche Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage sein, die Kreditraten zu begleichen oder stößt ihm gar etwas zu, dann tritt die Bank auf den zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise den Bürgen zu. Die betreffende Person muss dann für die restliche, noch offene Darlehenssumme aufkommen.
Als Bürge/zweiter Kreditnehmer bieten sich beispielsweise die eigenen Kinder an. Eine solche Möglichkeit wird oftmals dann in Betracht gezogen, wenn es um die Renovierung und/oder Modernisierung eines Hauses geht, dass die Kinder später sowieso erben. So erhalten diese dann eine intakte Immobilie und müssen sich nur im Notfall um die Rückzahlung von einem Teil der Darlehenssumme kümmern.
Unter Umständen ist der Bank jedoch „nur“ der gewünschte Darlehensbetrag zu hoch. So ist es in manchen Fällen auch denkbar, dass der Kredit doch noch vergeben wird; allerdings mit einer niedrigeren Kreditsumme. So kann vielleicht der dringend benötigte Treppenlift finanziert werden, „nur“ auf die gewünschte Erweiterung der Hobbyausrüstung muss man somit beispielsweise verzichten.
Hier gilt es dann abzuwägen, ob eine Kreditaufnahme auch mit einer niedrigeren Darlehenssumme möglich ist und man eventuell nur einen Teil der Finanzierungswünsche realisiert beziehungsweise ob die jeweilige Anschaffung/Maßnahme kleiner ausfällt oder ob vollständig auf den Kredit verzichtet wird.