Das Bereitschaftskreditabkommen ist auch unter den Begriffen Stand-by Arrangement oder IWF-Übereinkunft bekannt. Dabei handelt es sich um ein Abkommen, dass sich mit dem IWF, dem internationalen Währungsfonds und seinen Mitgliedern befasst. Der internationale Währungsfonds bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit einer Finanzierung an, die meist für ein Jahr gültig ist. Dadurch, dass die Finanzierung auf ein Jahr beschränkt wird, bekommt sie ein limitiertes Ausmaß. Mit der Finanzierung können die Mitglieder die Zahlungsbilanzdefizite ausgleichen. Allerdings gibt es eine Voraussetzung und die liegt darin, dass das Mitglied für das Bereitschaftskreditabkommen eine Absichtserklärung aufstellen muss. In der Absichtserklärung müssen die währungspolitischen und wirtschaftlichen Maßnahmen dargestellt werden, die zur Wiederherstellung des Zahlungsbilanzausgleichs dienen. Diese Maßnahmen sind auch als Konditionalität bekannt. Bei Abschluss des Bereitschaftskreditabkommens muss der Zahlungsbilanzbedarf noch nicht unbedingt vorliegen. Allerdings kann der Kredit erst abgerufen werden, wenn er eintritt.
Inhalt
Der Internationale Währungsfonds
Bei dem Internationalen Währungsfonds handelt es sich um eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die ihrem Sitz in Washington haben. Der Internationale Währungsfonds hat viele Aufgaben, aber die Hauptaufgabe besteht darin, dafür zu sorgen, dass Kredite an die Länder vergeben werden, die keine ausreichenden Währungsreserven haben und aus dem Grund in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Zu den Aufgaben gehören aber auch Förderungen der Währungspolitik, die Ausweitung des Welthandels und die Überwachung der Geldpolitik. Entstanden ist der internationale Währungsfonds im Jahr 1944. Die Organisation hat mehr als 2.700 Mitarbeiter und 189 Mitgliedsstaaten (Stand 2010). Die 18 Euro-Staaten haben einen Stimmanteil von 22,53%.
Der Internationale Währungsfonds bietet in dem Bereitschaftsabkommen den 189 Mitgliedern die Möglichkeit an, einen Kredit zu bekommen. Grundsätzlich kann jeder Staat Kredite aufnehmen, in der Regel von Banken. Aber es gibt auch Staaten, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten und keine Möglichkeit mehr bekommen, einen Kredit zu erhalten. Der IWF ist somit die letzte Instanz, um einen Kredit zu bekommen und somit Hilfe. Dazu wird meist das Sonderziehungsrecht verwendet. Das Sonderziehungsrecht ist eine künstliche Währung, die vom IWF im Jahr 1969 eingeführt wurde und als internationales Zahlungsmittel genutzt wird. Dabei kann mit der künstlich eingeführten Währung nicht an den Devisenmärkten gehandelt werden, sondern das Zahlungsmittel wird wie ein Buchkredit geführt.
Das Sonderziehungsrecht
Das traditionelle Reservemedium ist und war Gold. Gold ist das beliebteste Zahlungsmittel von allen Staaten. Allerdings konnte Gold mit dem Wachstum der internationalen Liquiditätsmenge schnell nicht mehr mithalten und somit wurden nach dem Zweiten Weltkrieg der US-Dollar und der britische Pfund Sterling als Reservewährungen ausgesucht. Unter Reservewährungen versteht man Währungen, die von allen Ländern akzeptiert werden, auch wenn es nicht die eigene Währung ist. Der US-Dollar war damals schon eine sehr stabile Währung, aber trotzdem kam es zur Entstehung von Buchgeld. Buchgeld ist kein reales Geld, sondern ein Zahlungsmittel, das mit Hilfe von Buchungen von einem Girokonto auf ein anderes Girokonto genutzt wird. Ende der 1950er Jahre mussten kontinentaleuropäische Staaten dem Dollar eine Hilfestellung leisten, denn das ausländische Dollarguthaben war höher als die amerikanischen Goldreserven. Somit wurde 1963 das Sonderziehungsrecht auf den Weg gebracht. Es wurde ein neues Weltgeld geschaffen, dass bargeldlos funktionierte. Dazu hat der IWF Sonderkonten eingeführt. Mit Hilfe der Sonderziehungsrechte konnte zusätzliche Liquidität geschaffen werden.
Die Funktion des Sonderziehungsrecht im Bereitschaftsabkommen
Die Sonderziehungsrechte haben einen Wechselkurs, der sich nach dem Währungskorb richtet, der von den amerikanischen Dollar, den japanischen Yen und dem Euro, aber auch dem britischen Pfund bestimmt wird. Das sind die wichtigsten Währungen im internationalen Raum. Sollte der Rat des Internationalen Währungsfonds feststellen, dass zusätzliche Liquidität notwendig ist, dann können die Sonderziehungsrechte mit Hilfe eines Bereitschaftsabkommens zugeteilt werden. Jeder Staat hat mit Hilfe der Sonderziehungsrechte ein Guthaben bei dem internationalen Währungsfonds. Dabei ist Vertrauen eine sehr wichtige Sache, denn die Werthaltigkeit wird durch das Vertrauen festgelegt. Jeder Staat verpflichtet sich bei dem Bereitschaftsabkommen, den zugeteilten Betrag zu akzeptieren und in deren Höhe Summen der eigenen Währung zur Verfügung zu stellen. Die Sonderziehungsrechte sind somit nicht mit Gold hinterlegt, aber dafür mit den Währungen von verschiedenen Staaten. Grundsätzlich muss jeder Staat eine gewisse Menge an Währungsreserven vorweisen können. Zudem hat jeder Staat das Recht innerhalb der festgelegten Grenzen die Währung von anderen Staaten zu kaufen. Aus dem Grund kann mit Hilfe der Sonderziehungsrechte auch eine Art Devisenhilfe geleistet werden, wenn ein Staat in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Die Absichtserklärung für das Bereitschaftsabkommen
Jeder Staat muss für die Hilfe des Internationalen Währungsfonds eine sogenannte Absichtserklärung unterschreiben. Bei der Absichtserklärung, auch Letter of Intent genannt, handelt es sich um eine Willenserklärung des Staates, die Interesse an Verhandlungen oder einen Vertragsabschluss bekundet. Dabei wird die Absichtserklärung immer von dem Staat abgegeben, das in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist und Hilfe braucht. Grundsätzlich ist die Rechtsverbindlichkeit mit Hilfe der einzelnen Richtlinien klar und deutlich definiert, kann aber im Notfall auch neu ermittelt werden.
Rechtlich ist die Absichtserklärung für das Bereitschaftsabkommen unverbindlich, aber dennoch sollte die psychologische und moralische Bedeutung unterstrichen werden. Es sollten immer die folgenden Inhalte in der Absichtserklärung vorhanden sein:
- Die Bezeichnung der Vertragspartner
- Interessenbekundung der enthaltenen Transaktion
- Die bisherigen Gesprächsergebnisse
- Konkrete Informationen zum Transaktionsvorhaben
- Ein genauer Zeitplan
- Vollmachterteilung
- Befristungen
- Bedingungen
- Vorbehalte
- Geheimhaltungsverpflichtung der Informationen
- Herausgabe- oder Vernichtungsanspruch von Dokumenten, die enthalten sind
- Informationen zu fehlenden Bindungswirkung
- Beendigungsgründe für laufende Verhandlungen
- Auslagenersatzregelung
- Exklusivitätsklausel
Die Auslegung der Absichtserklärung vom Bereitschaftsabkommen
Grundsätzlich kann es immer zu einem Rechtsstreit kommen. Die Gerichte richten sich in einem solchen Fall an die Auslegungsregelungen, die im § 133 und § 157 des BGBs zu finden sind.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 133 Auslegung einer Willenserklärung
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 157 Auslegung von Verträgen
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Zuerst muss festgestellt werden, ob das Bereitschaftsabkommen überhaupt gewollt war und ob eine Absichtserklärung abgegeben worden ist. Nur die Absichtserklärung allein hat keine rechtliche Handhaben. Nur zusammen mit dem Bereitschaftsabkommen ist die Rechtlichkeit sicher gestellt. Die einzelnen Punkte in der Absichtserklärung haben keine Bindungswirkung. Das ist im § 154 festgelegt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.