Bei den Bürgschaftsbanken handelt es sich um spezielle Förderinstitute, die nicht gewinnorientiert arbeiten. In jedem Bundesland gibt es die Bürgschaftsbanken oder Institute, die vergleichbar sind. Die Gesellschafter der Bürgschaftsbanken sind die Kreditwirtschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und die zahlreichen Fachverbände des Bundeslandes. Mit Hilfe der Rückbürgschaften sind die Bürgschaftsbanken in die Förderung von Gewerben von Land und Bund gut eingebunden. Sie arbeiten mit sogenannten Bürgschaften, die zwischen der Bank und dem Bürgen geschlossen wird. Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen einem Gläubiger, in diesem Fall von einer Sparkasse, einer Leasinggesellschaft oder einem Kreditinstitut mit der Bürgschaftsbank geschlossen und einen Kreditnehmer, der als Schuldner auftritt.
Inhalt
Geschichte der Bürgschaftsbanken
Die ersten Bürgschaftsbanken wurden 1949 in Schleswig-Holstein gegründet. Der Grund war die damalige Wirtschaftslage, die nach dem Krieg mehr als angespannt war. Aufgrund des Krieges hatten Unternehmen und potenzielle Unternehmen keine Barmittel zur Verfügung und auch keine Vermögenswerte, die als Kreditsicherheiten dienen konnten. Um die Wirtschaft voran zu treiben, musste eine Möglichkeit her, um betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben zu ermöglichen und somit wurden die Bürgschaftsbanken auf den Weg gebracht. Sie konnten den Aufschwung des Landes unterstützen.
Die Aufgaben der Bürgschaftsbanken
Die deutschen Bürgschaftsbanken haben Aufgaben, die eine große Verantwortung mit sich bringen. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch die Existenzgründer haben es auf dem Kapitalmarkt meist sehr schwer an einen Kredit zu kommen. Diese Gruppen verfügen nur über sehr eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Im Grunde kann man sagen, dass sie gegenüber der Großunternehmen einen deutlichen Nachteil in dieser Beziehung haben. Die Aufgabe der Bürgschaftsbanken liegt darin, diesen Nachteil verschwinden zu lassen und für einen Ausgleich zu sorgen. Dabei übernehmen die Bürgschaftsbanken die Bürgschaft gegenüber den Kreditinstituten für bestehende Unternehmen, aber auch für Existenzgründer. Allerdings muss das Vorhaben sinnvoll sein und erfolgversprechend, aber aufgrund von fehlenden Sicherheiten zum Scheitern verurteilt sein. In einem solchen Fall kommen die Bürgschaftsbanken zum Einsatz.
Die Kosten für eine Bürgschaft
Grundsätzlich arbeiten die Bürgschaftsbanken nicht gewinnorientiert und somit werden auch nur sehr geringe Gebühren beziehungsweise Kosten für eine solche Bürgschaft anfallen. Sollte die Bürgschaftsanfrage abgelehnt werden, dann ist mit keinen Kosten zu rechnen. Bei einer Ausfallbürgschaft fällt einmal eine sogenannten Bearbeitungsgebühr an und eine Bürgschaftsprovision, die einmal im Jahr fällig wird. Die genauen Konditionen sind von Bürgschaftsbank zu Bürgschaftsbank recht unterschiedlich und müssen bei der jeweiligen Bank erfragt werden.
Inanspruchnahme der Bürgschaft
Die Inanspruchnahme der Bürgschaft erfolgt genau wie bei allen anderen Bürgschaften auch. Sobald das Unternehmen oder der Existenzgründer seine Rechnungen bei der Bank nicht mehr bedienen kann und es eine Bürgschaft von einer der Bürgschaftsbanken gibt, dann muss die Bürgschaftsbank die Rechnungen übernehmen. Das bedeutet, sie muss die offenen Forderungen des Kreditnehmers zahlen. Im gleichen Atemzug wird die Bürgschaftsbank zur Gläubigerin und übernimmt somit die Stelle der kreditgebenden Bank. Bei der kreditgebenden Bank sind die offenen Forderungen dann ausgeglichen, aber bei der Bürgschaftsbank sind die Forderungen immer noch existent und müssen von dem Schuldner nun an die Bürgschaftsbank gezahlt werden. Der Schuldner muss eine Rückzahlungsvereinbarung festlegen, um die offenen Forderungen zu begleichen.
Ausfallbürgschaft – wer bekommt sie?
Die Ausfallbürgschaft kann von allen bestehenden Unternehmen genommen werden, aber auch von neu gegründeten Unternehmen und von Personen, die freie Berufe ausüben. Sie bekommen in der Regel ohne eine entsprechende Sicherheit keinen Kredit und dann kommen die Bürgschaftsbanken zum Einsatz. Sie treten als Bürgen ein, damit auch die kleinen und neuen Unternehmen auf dem Markt eine Chance bekommen und einen Kredit erhalten. Allerdings muss das Finanzierungsvorhaben in jedem Fall betriebswirtschaftlich tragfähig sein.
Die Beantragung der Bürgschaft
Grundsätzlich wird die Bürgschaft über das Kreditinstitut beantragt. Die einzige Ausnahme wird bei BoB gegeben. Die Kreditinstitute arbeiten mit den Bürgschaftsbanken zusammen und haben nicht nur die Prospekte der Banken vor Ort, sondern auch alle Bestimmungen, Konditionen und Antragsvordrucke. Die Bürgschaft kann nicht nur einmal beantragt werden. Die Beantragung kann beliebig oft stattfinden, allerdings gibt es hier auch einige Dinge zu beachten. Der Kreditnehmer darf einen Umfang von einer Million Euro nicht überschreiten. Das bedeutet, die Bürgschaft kann im Höchstfall eine Million Euro betragen. Es müssen unzählige Informationen für die Beantragung der Bürgschaft hinterlegt werden. Zum einen alle Informationen rund um den Existenzgründer und / oder das Unternehmen, die bei der Beantragung eines Kredits sowieso hinterlegt werden müssen. Dazu kommt die Kreditwürdigkeit und ein Businessplan. Ohne einen gut überlegten und schriftlich festgehaltenen Businessplan kann eine Beantragung nicht stattfinden. Die Bürgschaftsbank muss prüfen, ob es sich um ein Projekt handelt, das wirklich von Erfolg geprägt ist und erst dann übernimmt sie die Bürgschaft.
Das Risiko der Bürgschaftsbanken
Die Bürgschaftsbanken übernehmen zwar die Bürgschaft für den Kreditnehmer, aber sie tragen nicht das komplette Ausfallrisiko. In den meisten Fällen trägt die Bürgschaftsbank das Ausfallrisiko in einer Höhe von maximal 80%. Die restlichen 20% werden auch weiterhin von dem Kreditinstitut getragen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Eigenrisiko, welches das Kreditinstitut nicht abgeben kann.
Vorhaben, bei denen keine Bürgschaften in Frage kommen
Es gibt verschiedene Vorhaben, die von der Bürgschaftsbank nicht mit Bürgschaften versehen werden können. Beispielsweise übernehmen die Banken bei Sanierungen keine Bürgschaften. Auch Maßnahmen, die nicht den KMU-Kriterien gerecht werden, werden von Bürgschaften ausgeschlossen. Umschuldungen von Darlehen und Krediten können von den Bürgschaftsbanken ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Bürgschaften nur für Existenzgründer?
Es gibt Bürgschaften nicht nur für Existenzgründer. Im Grunde kann eine Bürgschaft für jedes Vorhaben beantragt werden, dass sinnvoll ist und bei denen die Förderrichtlinien eingehalten werden. Dabei handelt es sich um die sogenannten KMU-Kriterien. Bei den KMU-Kriterien handelt es sich um Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Ein Unternehmen zählt zu KMU; wenn im Unternehmen bis zu 249 Beschäftigte arbeiten und ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet wird. Zudem fällt ein Unternehmen in die KMU-Kriterien, wenn es eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro im Jahr aufweist.
Bürgschaftsbanken für jede Art von Kredit?
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken kommen nicht nur für Förderdarlehen in Frage, sondern auch für ganz normale Kredite, die durch die Hausbank vergeben werden. Auch Kontokorrentkredite, Leasingfinanzierungen und Avalkredite können mit den Bürgschaften bestückt werden. Im Grunde sind alle Darlehen und Kredit mit einer Bürgschaft abzusichern.
Die direkte Antragsstellung
Die Beantragung einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank wird in der Regel von der Hausbank durchgeführt. Eine direkte Antragsstellung ist nur mit Hilfe der Programme der BoB, der Bürgschaft ohne Bank, möglich. In Deutschland bieten die meisten Bürgschaftsbanken solche Programme an. Informationen dazu kann die jeweilige Bürgschaftsbank des Bundeslandes geben. Dort sind auch die Antragsmöglichkeiten zu erfragen.
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