Vor einer Darlehensvergabe überprüfen die Banken, ob der Antragsteller dazu in der Lage ist, die jeweiligen Kreditvorgaben zu erfüllen. Doch um was für Voraussetzungen handelt es sich hierbei und was gibt es zu beachten?
Kreditvoraussetzungen: warum?
Erfüllen Antragsteller die Darlehensvorgaben der Banken, dann sinkt für die Kreditinstitute das Darlehensrisiko und es erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Darlehensnehmer die Raten fortlaufend bezahlt.
Die Vergabe eines Kredits ist, im Grunde genommen, nichts anderes, als eine Geldverleihung: So leiht die Bank ihrem Kunden, gegebenenfalls, die jeweils gewünschte Kreditsumme. Vom Kreditnehmer erhält das Kreditinstitut den betreffenden Betrag wie im Darlehensvertrag vereinbart zurückbezahlt; dies geschieht in den meisten Fällen in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Zusätzlich, sozusagen als Gegenleistung für das Ausleihen des Geldes, erhebt die Bank Zinsen auf die jeweilige Summe. Dementsprechend bezahlt der Kreditnehmer üblicherweise immer einen höheren Betrag an die Bank zurück als ursprünglich aufgenommen wurde.
Das Kreditinstitut geht jedoch mit jeder Darlehensvergabe ein gewisses Risiko ein. Denn immerhin muss sich die Bank darauf verlassen können, dass der Kreditnehmer den Darlehensbetrag auch wirklich zurück bezahlt. Aufgrund dessen sind die Banken dazu übergegangen, gewisse Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kreditvergabe zu verlangen. Die jeweiligen, genauen Vorgaben können allerdings beispielsweise je nach Bank, Darlehensart und -höhe etwas variieren.
Im Allgemeinen wird von den Kreditinstituten zum Beispiel darauf geachtet, dass der Antragsteller über ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe verfügt. Zudem sollte eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa vorhanden sein. Außerdem ist gemeinhin ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland ebenso notwendig, wie ein deutsches Girokonto. Des Weiteren kann es aber auch der Fall sein, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Wertanlagen, wie Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge. Doch auch bereits abbezahlte Immobilien werden, unter anderem, von den Banken gerne als Sicherheiten angenommen.
Bei Antragstellern, die dazu in der Lage sind, die verschiedenen Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen, geht die Bank gemeinhin davon aus, dass das Kreditrisiko niedriger ausfällt und der Antragsteller dazu in der Lage ist, die Darlehensraten zu begleichen, wodurch eine Kreditvergabe möglich wird.
Warum vorab beachten?
Sollten Gründe vorliegen, die sich negativ auf eine Kreditvergabe auswirken, dann kann unter Umständen bereits im Vorfeld etwas geändert werden, sodass es doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt.
Bevor ein Kredit aufgenommen wird, empfiehlt es sich, am besten vorab bei den Banken nachzufragen, welche Darlehensvoraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen. Auf diese Weise ist es, falls notwendig, möglich, noch rechtzeitig einige Dinge zu ändern.
Sollte sich zum Beispiel herausstellen, dass das Einkommen zu niedrig ist für die gewünschte Darlehenshöhe, dann kann eventuell ein Nebenjob aufgenommen werden.
Außerdem ist es möglich, sich im Rahmen einer Selbstauskunft einen Eindruck über die eigene Bonität beziehungsweise etwaiger Einträge in der Schufa zu verschaffen. Denn es kann durchaus vorkommen, dass sich in der Auskunftei zum Teil veraltete oder auch falsche Einträge befinden, die einer erfolgreichen Kreditvergabe entgegenstehen würden. Ist das der Fall, ist es möglich, einen Antrag auf Richtigstellung beziehungsweise Löschung zu stellen. Hierbei sollte jedoch auch daran gedacht werden, die jeweilige Nachweise gleich mitzuschicken. Die Schufa wird das Anliegen anschließend überprüfen und gegebenenfalls eine Richtigstellung beziehungsweise Löschung durchführen. Wichtig hierbei ist außerdem, dass die Auskunftei in der Regel lediglich alle paar Monate eine Aktualisierung ihrer Daten durchführt. Aufgrund dessen sollte mit einer Kreditbeantragung dementsprechend lange abgewartet werden, dann sonst kommt es vonseiten der Bank erneut zu einer Darlehensabsage.
Darlehenswunsch abgelehnt?
Wenn die Bank einen Darlehen ablehnt, bietet es sich an, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Auf diese Weise kommt es oftmals doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe.
Trotz einer gewissen „Vorarbeit“ kann es jedoch durchaus auch geschehen, dass die Bank den Darlehenswunsch ablehnt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Auskunft der Schufa negativ ist. Doch auch hier muss nicht zwangsläufig vollständig auf die Beantragung eines Kredits verzichtet werden, denn in der Regel ist es in einer solchen Situation möglich, einen solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen. Unabdingbar ist hierbei jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die verschiedenen Kreditvorgaben zu erfüllen. Ist das möglich, sollte einer erfolgreichen Darlehensvergabe in der Regel kaum mehr etwas im Wege stehen.
Durch den zweiten Kreditnehmer beziehungsweise den Bürgen profitiert die Bank von einer höheren Kreditsicherheit. Denn sollte es sich so verhalten, dass der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann meldet sich die Bank bei dem zweiten Darlehensnehmer beziehungsweise dem Bürgen. Dieser ist dann seinerseits dazu verpflichtet, für die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme aufzukommen. Zudem besteht hier in vielen Fällen auch eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer Bürgschaft oder einer zweiten Kreditnehmerschaft am besten bereits im Vorfeld immer gut durchdacht werden. Bestehen beispielsweise Zweifel, dass es möglich ist, die restliche Kreditschuld im Notfall selbst zu stemmen, sollte besser von einer zweiten Darlehensnehmerschaft/Bürgschaft abgesehen werden.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern oder auch Großeltern hiernach zu fragen. Ebenso gut bieten sich jedoch unter anderem Geschwister und weitere Verwandte an. Selbst gute Freunde können als Bürge oder zweiter Kreditnehmer hinzugezogen werden.
Es empfiehlt sich jedoch, hierfür eine Person auszuwählen, zu der der Antragsteller ein gutes oder, besser noch, sehr gutes Verhältnis pflegt. Denn sollte zum Beispiel eine finanzielle Notlage eintreten und der Kreditnehmer ist plötzlich nicht mehr dazu in der Lage, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann muss die restliche, noch offene Darlehensschuld, wie bereits oben beschrieben, vom Bürgen/zweiten Kreditnehmer bezahlt werden. Derartige Geldangelegenheiten sorgen jedoch oftmals dafür, dass es zu Missverständnissen und Streitigkeiten oder sogar zu vollständigen Zerwürfnissen kommt. Bestand jedoch bereits vor dem Kreditvertrag ein sehr gutes Verhältnis zu der jeweiligen Person, dann stehen die Chancen im Allgemeinen höher, dass die einst gute Beziehung auch weiterhin bestehen bleibt.
Unbedingt abzuraten, falls aus finanzieller Sicht möglich, ist dagegen, als Bürge oder zweiter Kreditnehmer eine Person einzusetzen, zu der ein ohnehin bereits schwieriges Verhältnis besteht. Hier sind Spannungen, Streitigkeiten und Ähnliches in der Regel „vorprogrammiert“ und der Familienfrieden, beziehungsweise die jeweilige Beziehung, leidet anschließend zumeist noch mehr als das bereits sowieso schon der Fall ist.