Es kann immer einmal wieder vorkommen: Obwohl der Kreditantrag wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt sowie mit sämtlichen, von der Bank gewünschten Nachweisen versehen wurde, lehnt die Bank das benötigte Darlehen ab. Doch was sind die Gründe hierfür und ist es eventuell möglich, hier etwas dagegen zu unternehmen?
Inhalt
Nachfragen
Eine Kreditablehnung kann aus den unterschiedlichsten Gründen heraus erfolgen. Aufgrund dessen ist es unbedingt ratsam, hier nachzufragen, weshalb die Bank den Darlehenswunsch ablehnt.
In den meisten Fällen handhaben die Banken es so, dass der Antragsteller bei einer Kreditablehnung nur die Absage mitgeteilt bekommt. So wird zwar vonseiten des Kreditinstituts deutlich klar gestellt, dass es zu keiner Darlehensauszahlung kommt aber die Gründe hierfür bleiben im Dunkeln.
Dennoch sollte man das Schreiben nicht einfach so bestehen lassen, sondern besser nachfragen, warum es zu einer Darlehensablehnung gekommen ist. Die Banken geben dann im Allgemeinen auch gerne Auskunft darüber.
Gründe: Warum wichtig?
Nur wenn dem Antragsteller der Grund für die Kreditabsage bekannt ist, kann unter Umständen doch noch eine erfolgreiche Kreditvergabe zustande kommen.
Das Nachfragen nach dem Grund für die Darlehensabsage ist enorm wichtig. Denn nur wenn der Antragsteller darüber Bescheid weiß, warum die Bank den gewünschten Kredit abgelehnt hat, ist es unter Umständen dennoch möglich, hier dementsprechend entgegenzuwirken. Denn oftmals ist es durchaus machbar, Änderungen durchzuführen, sodass es doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommt.
Ist der Grund jedoch nicht bekannt, dann ist es gemeinhin sehr schwierig, doch noch zu einer erfolgreichen Kreditvergabe zu gelangen.
Mögliche Gründe
Typische Gründe für eine Darlehensablehnung sind beispielsweise ein zu geringes Einkommen, eine zu schlechte Bonität beziehungsweise eine negative Auskunft der Schufa oder schlichtweg das Alter des Antragstellers.
Wie bereits oben erwähnt, führen verschiedene Gründe dazu, dass eine Bank den Darlehenswunsch eines Antragstellers ablehnt. Zu den typischen Gründen gehört zum Beispiel, dass das Einkommen des Antragstellers schlichtweg nicht hoch genug ausfällt, damit die Bank ein Darlehen vergibt.
Einer anderer, typischer Absagegrund ist die Tatsache, dass bei der Auskunftseinholung der Schufa, die bei einer Kreditvergabe hierzulande standardmäßig von den Banken eingeholt wird, negative Einträge beziehungsweise eine zu schlechte Bonität vorhanden sind.
Ebenso gut kann es sein, dass die Kreditinstitute aufgrund des Alters des Antragstellers von einer erfolgreichen Darlehensvergabe absehen. So muss die betreffende Person zumindest die Volljährigkeit erreicht haben. An Minderjährige vergeben die Banken generell keine Darlehen: Auf diese Weise soll einer etwaigen Überschuldung, die noch in jungen Jahren geschieht, vorgebeugt werden. Des Weiteren darf der Antragsteller ebenfalls nicht zu alt für eine Kreditvergabe sein, denn sonst befürchten die Banken, dass eine vollständige Darlehenstilgung im Erlebensfall eher unwahrscheinlich ist. Allerdings variieren diesbezüglich die jeweiligen Richtlinien der Banken.
Was tun?
Je nach Grund der Darlehensabsage bieten sich unterschiedliche Maßnahmen an.
Ist der Grund für die Kreditabsage bekannt, kann oftmals etwas unternommen werden, sodass der Antragsteller doch noch zu dem benötigten Darlehen kommt. Ist beispielsweise das Einkommen zu gering, dann bietet es sich vielleicht an, einen passenden Nebenjob zu suchen, sodass das Einkommen aufgestockt wird und das Darlehen erneut beantragt werden kann. Alternativ hierzu ist es im Allgemeinen jedoch auch machbar, einen zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen hinzuzuziehen. Wichtig hierbei ist, dass die jeweilige Person ihrerseits die diversen Kreditvorgaben erfüllt. Durch das Gehalt des zweiten Kreditnehmer oder Bürgen erhöht sich das Gesamteinkommen, sodass einer erfolgreichen Darlehensvergabe in der Regel kaum mehr etwas im Wege stehen sollte.
Durch die hinzugezogene Person profitiert die Bank zudem von einer erhöhten Kreditsicherheit. Denn sollte es einmal, wider Erwarten, geschehen, dass der eigentliche Darlehensnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann wendet sich die Bank an den Bürgen beziehungsweise den zweiten Kreditnehmer. Das bedeutet, dass die betreffende Person anschließend für die Rückzahlung der restlichen, noch offenen Darlehensschuld zuständig ist. Zu beachten gilt hier ebenfalls, dass für den Bürgen/zweiten Kreditnehmer gemeinhin eine vollumfängliche Haftung besteht.
Im Allgemeinen ist es, sofern machbar, ratsam, als Bürge beziehungsweise zweiten Kreditnehmer eine Person auszuwählen, zu der ein gutes bis sehr gutes Verhältnis besteht. Denn hier ist es, beispielsweise bei finanziellen Problemen, oftmals eher möglich, gemeinsam zu einer Einigung zu kommen, die beide Parteien zufrieden stellt, als wenn das Verhältnis ohnehin schon angespannt ist. Auch Streitigkeiten oder gar komplette Zerwürfnisse sind dann zumeist eher die Ausnahme.
Ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer kann zudem bei einer zu schlechten Bonität beziehungsweise einer negativen Auskunft der Schufa weiterhelfen. So kann es selbst bei einer solchen Situation doch noch zu einer erfolgreichen Darlehensvergabe kommen.
Doch bevor die Hilfe einer anderen Person in Anspruch genommen wird, bietet es sich an, zunächst einmal selbst die vorhandenen Einträge in der Schufa zu überprüfen. Das ist mithilfe einer Selbstauskunft ohne Weiteres möglich. Zudem wird die Selbstauskunft bei der Schufa im Allgemeinen einmal im Jahr sogar kostenfrei angeboten. So kann es durchaus der Fall sein, dass sich in der Schufa zum Teil alte oder falsche Einträge befinden, die zu einer Darlehensablehnung führen. Wurden derartige Einträge entdeckt, kann bei der Auskunftei ein Antrag auf Richtigstellung oder Löschung beantragt werden. Sehr wichtig ist hierbei allerdings, dass man die jeweiligen Nachweise dem Antrag gleich beifügt. Die Schufa wird anschließend die Sachlage überprüfen und gegebenenfalls eine Korrektur durchführen. Danach kann erneut ein Kreditantrag gestellt werden. Jedoch sollte man hierbei unbedingt beachten, dass die Schufa ihre Daten in der Regel lediglich alle paar Monate aktualisiert. Dementsprechend sollte mit einer neuerlichen Kreditbeantragung so lange abgewartet werden.
Ebenso kann ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge üblicherweise dann hinzugezogen werden, wenn die Darlehensbeantragung vonseiten der Bank aufgrund des höheren Alters des Antragstellers abgelehnt wird. Wird der Kredit beispielsweise dazu benötigt, um das eigene Haus zu modernisieren oder zu renovieren, dann bietet es sich an, hier die eigenen Kinder als zweite Darlehensnehmer oder Bürgen einzusetzen. Da diese die Immobilie später erben, haben somit auch sie etwas von dem Kredit: So bekommen sie im Ernstfall ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die gut instand gehalten wurde.
Eventuell ist es aber auch möglich, eine niedrigere Darlehenssumme zu beantragen: Auf diese Weise ist es, je nach Bank und genauem Alter, unter Umständen doch noch möglich, den benötigten Kredit zu erhalten. Manchmal hilft es aber auch bereits, wenn schlichtweg bei einer anderen Bank nachgefragt wird. Denn während einige Kreditinstitute, je nach Höhe der gewünschten Darlehenssumme, einen Kredit ab beispielsweise 60 Jahre ablehnen, vergeben andere Kreditinstitute auch noch Darlehen an ältere Antragsteller.
Ist der Antragsteller dagegen zu jung, dann können hier zumeist die Eltern „einspringen“ und das benötigte Darlehen stattdessen selbst aufnehmen. Eine solche Vorgehensweise bietet sich zum Beispiel dann an, wenn der Kreditbetrag benötigt wird, um Ausbildung oder Studium teilweise zu finanzieren. Die Eltern sind dann jedoch die Kreditnehmer und somit ebenfalls für die Rückzahlung der monatlichen Darlehensraten zuständig. Im Innenverhältnis, also zwischen Kind und Eltern, ist es jedoch möglich, dass hier vereinbart wird, dass das Kind die Darlehenssumme in angepasster Weise zurück bezahlt. Für die Bank sind derartige „Nebenabsprachen“ allerdings vollkommen irrelevant.