Die Handelswechsel sind spezielle Wechsel, die zur Finanzierung von erhaltenen Dienstleistungen oder von Wareneinkäufen verwendet werden. Grundsätzlich können Waren und Dienstleistungen immer in bar bezahlt werden. In den letzten Jahren hat sich aber die Bezahlung mit einem Zahlungsziel durchgesetzt. Durch die Setzung eines Zahlungsziels kommt der Lieferant in den Bereich eines Kreditgebers. Somit ist der Lieferant einem Kreditrisiko ausgesetzt. Sollte der Lieferant dieses Kreditrisiko nicht besichern lassen, dann trägt er ganz alleine das Risiko. Er hat aber die Möglichkeit den Kredit mit Eigentumsvorbehalt zur Absicherung mit einem Handelswechsel zu versehen. In diesem Fall wird der Handelswechsel erfüllungshalber an den Lieferanten gegeben.
Inhalt
Was ist eigentlich ein Wechsel?
Der Handelswechsel ist ein Wechsel, der eine unbedingte Zahlungsanweisung enthält. Dabei nimmt der Lieferant eines Wechsels die Position des Ausstellers ein und der Käufer die Position des Bezogenen. Bei Fälligkeit des Wechsels muss der Bezogene an einem festgelegten Ort zu einem festen Zeitpunkt die feste Summe an den Aussteller oder an eine dritte Partei zahlen. Im Grunde handelt es sich bei einem Wechsel um eine Art Scheck, der auch als Kreditmittel angesehen werden kann. Allerdings handelt es sich bei einem Wechsel um kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern eher um eine Verpflichtung die Schuld zu begleichen.
Der Inhalt des Handelswechsels
Der Handelswechsel hat einen festen Inhalt. Dazu gehört, dass der Lieferant als Aussteller gesehen wird und der Debitor als der Bezogene also als der Schuldner eingetragen wird. Bei einem Handelswechsel handelt es sich um eine Forderung, die verbrieft wurde. Das ist bei allen anderen Wechselarten auch der Fall. Die Forderung wird mit Hilfe des Handelswechsels verkehrsfähig gemacht. In den meisten Fällen ist die Summe des Handelswechsels deutlich höher als die Forderungen, die eigentlich vorhanden sind. Das hat einen ganz einfachen Grund, denn der Lieferant setzt Zinsen und weitere Kosten mit auf dem Wechsel. Die zusätzlichen Kosten entstehen durch die Wartezeit und andere Kosten, die noch zu tragen. Alle diese Informationen stehen deutlich und gut lesbar auf dem Handelswechsel.
Wechselgesetz Art 1
Der gezogene Wechsel enthält:
1.
die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
2.
die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
3.
den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
4.
die Angabe der Verfallzeit;
5.
die Angabe des Zahlungsortes;
6.
den Namen dessen, an den oder an dessen Order gezahlt werden soll;
7.
die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
8.
die Unterschrift des Ausstellers.
Grundvoraussetzungen für einen Handelswechsel
Der Handelswechsel kann nur unter bestimmten Umständen ausgegeben werden und wird auch nur an Käufer ausgegeben, die gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen. Zu den Grundvoraussetzungen gehört in erster Linie eine gute Bonität. Die Bonität beziehungsweise die Kreditwürdigkeit spielt in der heutigen Zeit eine sehr große Rolle, nicht nur bei Privatpersonen, sondern vor allen Dingen im geschäftlichen Bereich. Ein Unternehmen sollte immer eine gute Kreditwürdigkeit haben, um Kredite aufnehmen zu können oder halt einen Handelswechsel zu erhalten. Im Grunde handelt es sich bei einem Handelswechsel schließlich um einen Zahlungsaufschub. Das bedeutet, der Käufer muss die erhaltenen Waren nicht direkt nach der Lieferung zahlen, sondern hat eine gewisse Frist. Bis zu dieser Frist muss die Ware bezahlt sein. Eine Frist bekommen aber nur Kunden, die kreditwürdig sind oder ihre offenen Forderungen bis zu diesem Zeitpunkt immer fristgerecht bezahlt haben.
Die Vorteile von Handelswechseln
Der Handelswechsel hat für den Lieferanten, aber auch für den Käufer entscheidende Vorteile.
- Die Vorteile des Käufers beginnen bei der späteren Zahlung. Mit der Annahme des Handelswechsels hat der Käufer die Möglichkeit die Waren oder Dienstleistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen. Somit hat er die Möglichkeit, seine Waren, die aus den Grundprodukten des Lieferanten entstanden sind, weiter zu verkaufen und somit Geld zur Verfügung zu haben, um den Wechsel zu begleichen. Im Grunde hat ein Handelswechsel für den Käufer eigentlich keinerlei Nachteile. Allerdings kann als Nachteil gesehen werden, dass zusätzliche Kosten vorhanden sind. Nicht nur die eigentlichen Lieferkosten stehen auf dem Handelswechsel, sondern auch Gebühren und andere Kosten.
- Die Vorteile für den Lieferanten liegen in dem Handelswechsel selber. Da es sich bei dem Handelswechsel um eine verbriefte Forderung handelt, kann der Handelswechsel auch als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Der Lieferant kann den Wechsel an einen Gläubiger von sich weitergeben und somit seine Schulden bei ihm begleichen. Dann muss der Käufer des Lieferanten nicht den Lieferanten bezahlen, sondern die offenen Forderungen an den neuen Handelswechselbesitzers bezahlen.
Der “gute” Handelswechsel
Im Bereich der Handelswechsel gibt es den “guten” Handelswechsel. Diese Art ist ein Wechsel, der eine besonders hohe Bonität aufweist. Auf dem speziellen Wechsel befinden sich im besten Fall zwei bis drei Adressen, die bei der Deutschen Bank als besonders zahlungsfähige Kunden bekannt sind.
Die Annahme des Handelswechsels
Der Bezogene ist vor der Annahme des Handelswechsels nicht verpflichtet den Aufforderungen auf dem Wechsel nachzukommen. Erst nach der Annahme ist der Bezogene eine Verpflichtung eingegangen, die ihn zur Zahlung zwingt. Im Grunde handelt es sich um ein Zahlungsversprechen, das als Akzept beziehungsweise Annahme bezeichnet wird. Sobald die Annahme erfolgt ist wird der Bezogene zum Hauptschuldner.
Der Handelswechsel kann übertragen werden. Dann gehen die Forderungen an eine dritte Partei über. Das bedeutet, der Aussteller hat das Recht den Handelswechsel an eine dritte Partei zu übergeben. Sobald die dritte Partei den Handelswechsel annimmt, gelten die zivilrechtlichen Regels und die Forderungen müssen an die dritte Partei gezahlt werden.
Der Diskontkredit und der Handelswechsel
Bis zum Jahr 1999 hatten die Kreditinstitute feste Bedingungen in Bezug auf den Diskontkredit. Die Unternehmen konnten einen Diskontkredit bekommen, wenn ein Handelswechsel eingereicht wurde. Allerdings durfte der Handelswechsel nur eine Laufzeit von maximal drei Monaten haben. Handelswechsel, die eine längere Laufzeit hatten oder sogenannte Finanzwechsel kamen nicht in Frage. Es hat sich aber schnell gezeigt, dass die Diskontkredite heute im Kreditgeschäft keine Bedeutung mehr haben. Somit wurde diese Möglichkeit im Januar 1999 entfernt und das Diskontgeschäft kam zu erliegen. Das hatte aber nicht nur den Grund, dass der Diskontkredit keine Bedeutung mehr hatte, sondern auch, dass der Handelswechsel nicht für den Computer nutzbar war. Der Wechsel hat Urkundeneigenschaften und waren nicht maschinenfähig. Somit entstanden für die Banken deutlich höhere Kosten in Bezug auf Personal. Die Abwicklung wurde einfach zu kostenintensiv und somit war der Diskontkredit zusammen mit dem Handelswechsel Geschichte.
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