Die (erweiterte) Fondsfazilität bezeichnet die Kreditfazilität des IWF. Die Mitglieder können ihre normalen Ziehungsrechte für einen überschreitenden Kredit aus dem IWF beziehen. Die geliehenen Kredite können über acht Jahre verteilt wieder zurückgezahlt werden. Im Grunde handelt es sich bei der erweiterten Fondsfazilität um einen erweiterten Nutzungsspielraum bei Krediten aufgrund der IWF-Quote.
Inhalt
Der IWF
Der IWF (Internationale Währungsfonds) wurde 1945 ins Leben gerufen. 29 Länder haben ein Übereinkommen unterzeichnet. Dieses Einkommen wurde auf einer Konferenz in Bretton Woods ausgearbeitet. Seine Tätigkeit nahm der IWF das erste Mal im Jahr 1947 auf. Zurzeit gehören 182 Länder zum IWF und die Quotensumme beläuft sich auf fast 300 Milliarden Euro. Insgesamt arbeiten 2.700 Mitarbeiter aus 123 Ländern für den IWF. Der Gouverneursrat, das Exekutivdirektorium und der Internationale Währungs- und Finanzausschuss gehören zu den leitenden Organen. Die Tätigkeitsbereiche des IWF lassen sich in drei übergeordnete Bergriffe unterteilen:
- Überwachung
- Technische Hilfen
- Finanzhilfen
Die Überwachung
Der IWF überwacht alle Mitglieder im Bereich der Wechselkurspolitik. Er kontrolliert die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftspolitische Strategie der Mitgliedsstaaten, um frühzeitig eingreifen zu können. Die Überwachungsaufgaben werden durch die jährliche bilaterale Artikel IV Konsultation, der halbjährigen multilaterale Überwachung und der wirtschaftlichen Aussichten vorgenommen. Die Überwachung ist fortlaufend und dient dem Zweck des internationalen Vertrauens. Auch, wenn das Land kein Kreditabkommen mit dem IWF hat, kann die Überwachung im Endeffekt dafür sorgen, dass ein Fonds zu gesichert werden könnte und das ist nur mit der laufenden Überwachung möglich.
Die technischen Hilfen
Im Bereich der technischen Hilfen setzt der IWF auf Unterstützung und Fachwissen. Dabei bietet der IWF seinen Mitgliedern ein umfangreiches Angebot an, dass sie gern nutzen können, um ihr Land wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Dazu gehören
- Gestaltung der Geld- und Fiskalpolitik
- Umsetzung der Geld- und Fiskalpolitik
- Institutionsaufbau
- Erfassen und Aufbereiten von statistischen Daten
- Ausbildung von Beamten
- Transaktionen mit dem IWF
- Rechnungsregelung
Die Finanzhilfen
Der IWF hat die Möglichkeit Kredite und Darlehen als Finanzhilfen für alle Mitgliedsländer anzubieten. Die Finanzhilfen sollen Ländern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind helfen. So können die Länder ihre wirtschaftspolitischen Anpassungs- und Reformmaßnahmen auch weiterhin durchführen.
Die Finanzierungsmechanismen des IWF
Der IWF bietet seinen Mitgliedern an die Kapitalmittel in Bezug von verschiedenen Kreditfazilitäten zur Verfügung zu stellen. Die einzige Ausnahme stellt das Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität dar. Dieser Begriff ist als erweiterte Strukturanpassungsfazilität bekannt. In so einem Fall bekommt das Mitgliedsland die finanziellen Mittel des Fonds, indem die Geldmittel gegen einen entsprechenden Betrag (eigene Währung) vom Fonds gekauft wird. Für den Kauf, der auch als Ziehung bekannt ist, verlangt der IWF Gebühren und eine Grundvoraussetzung. Das Mitgliedsland muss die Währung von dem Fond zurückkaufen und das innerhalb einer festgelegten Zeit.
Die regulären IWF-Fazilitäten
Die erweiterte Fondsfazilität ist eine reguläre Fazilität des IWF. Sie ist dazu bestimmt, dass die mittelfristigen Programme unterstützt werden. In der Regel haben sie eine Laufzeit von um die drei Jahre. Dabei ist der Hintergrund ganz einfach, denn der IWF zielt darauf ab, dass das Mitgliedsland mit Hilfe der finanziellen Mittel vom IWF aus den Zahlungsschwierigkeiten kommt, indem die Schulden beglichen werden können, die Voraussetzungen eingehalten werden und die geliehenen Geldmittel wieder an den IWF zurückgezahlt werden. Im Grunde lassen sich die Kriterien zur Erfüllung der erweiterten Fondsfazilität mit den Kriterien der Bereitschaftskreditvereinbarungen vergleichen. Die Rückkäufe können unter bestimmten Umständen sogar bis zu 10 Jahre dauern.
Die erweiterte Fondsfazilität dient also in erster Linie dazu, dass Zahlungsschwierigkeiten mit Hilfe von Finanzierungen behoben werden können. Die Zahlungsschwierigkeiten beruhen in der Regel auf außen- oder binnenwirtschaftlichen Strukturverzerrungen. Nicht nur die höheren Kreditranchen können von dem IWF gewährt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Finanzhilfen mit einer Quote von bis zu 140% gewährt werden können. Eine Grundvoraussetzung, damit der IWF finanziell unter die Arme greift ist die wirtschaftspolitische Anpassung. Dazu gehören die verschiedensten Maßnahmen, die im Endeffekt ein Ergebnis haben sollen, dem Land soll es am Ende besser gehen und sich alleine um die Schulden kümmern können. Um einen Kredit von dem IWF zu bekommen, muss das Mitgliedsland die Maßnahmen darlegen, die dazu führen sollen, dass es dem Land mittelfristig finanziell besser geht. Die Auszahlung des Kredits erfolgt über die erweiterten Fondsfazilitäten, die bei höheren Kredittranchen vollkommen üblich sind. Es sind bestimmte Erfüllungskriterien üblich und auch ein Kreditabruf in Teilbeträgen.
Die Quote
Der IWF bietet seinen Mitgliedsstaaten finanzielle Hilfen an, die mit erweiterten Fondsfazilitäten ausgestattet sind. Dazu ist eine erhöhte Quote notwendig, die gerade bei so hohen Krediten ein Muss ist. Die Quote liegt bei 95% und kann bis auf maximal 345% angehoben werden. Die Quote wird für den gesamten Finanzierungszeitraum festgelegt, bei einem mittellangen Programm sind das bis zu drei Jahre. Die Quote wird immer für ein Jahr festgelegt. Früher waren die Quoten noch deutlich höher und lagen bei bis zu 450%.
Die erweiterten Fondsfazilitäten des IWF
Grundsätzlich bietet der IWF die Möglichkeit allen Mitgliedsländern zu helfen, die finanzielle Schwierigkeiten haben. Aber die Finanzhilfen werden nur unter bestimmten Auflagen, den erweiterten Fondsfazilitäten zur Verfügung gestellt. Die Auflagen spiegeln die Art der Zahlungsschwierigkeiten wieder. Die meisten Finanzhilfen werden mit Bereitschaftskreditvereinbarung angeboten. Sie sollen dafür sorgen, dass kurzfristige Schwierigkeiten des Landes behoben werden können. Innerhalb von höchstens 5 Jahren müssen diese Kredite ausgeglichen werden. Die Bereitschaftskreditvereinbarungen können aber auch erweitert werden. Diese Möglichkeit wurde im Jahr 1974 eingeführt und wird als erweiterte Fondsfazilität bezeichnet. Diese Kredite sind für Länder vorgesehen, deren finanzielle Schwierigkeiten auf strukturelle Probleme zurückzuführen sind. Die Rückzahlungsfristen sind deutlich länger und können bei bis zu 10 Jahren liegen. Die erforderlichen Reformen müssen durchgesetzt werden, die meist erst nach Jahren ihre volle Wirkung entfalten und aus dem Grund sind die Rückzahlungsfristen auch so lang gelegt.
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