Zu den Existenzgründungsförderungen gehören private und staatliche Programme, die dazu dienen einen Existenzgründer oder vielversprechende Businessideen zu unterstützen und zu fördern. Im Bereich der Existenzgründungsförderung gibt es einige Programme und Leistungen, die in Anspruch genommen werden können.
Inhalt
Der Gründungszuschuss
Ein Zuschuss im Bereich der Existenzgründungsförderung ist der Gründungszuschuss. Der Gründungszuschuss bietet sich für alle deutschen Staatsbürger an, die Arbeitslosengeld I beziehen. Innerhalb der ersten 150 Tage nach Auszahlung des Zuschusses haben die Betroffenen weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Zuerst muss die Tätigkeit als Selbstständigkeit anerkannt werden. Das ist nicht bei jeder Tätigkeit der Fall. Als Selbstständig gilt eine Tätigkeit erst, wenn die Arbeitszeit in der Woche bei mindestens 15 Stunden liegt und das Arbeitlosenverhältnis beenden kann.
Der Gründungszuschuss wird monatlich ausgezahlt und liegt bei 300 Euro im Monat. Dazu kommt das reguläre Arbeitslosengeld I. Das Geld wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bezahlt. Allerdings muss der Betroffene eine intensive Geschäftstätigkeit nachweisen, dann kann die Zahlung auf weitere neun Monate bewilligt werden und das auch wieder in der Höhe von monatlich 300 Euro. Dann fällt aber der Betrag des Arbeitslosengeldes weg.
Damit der Gründungszuschuss überhaupt ausgezahlt wird, muss ein Antrag gestellt werden. Dazu muss ein ausgearbeiteter Geschäftsplan bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden, der zudem von einem externen Experten genau unter die Lupe genommen wird. Neben dem Antrag auf Gründungszuschuss müssen noch andere Dinge vorgelegt werden. Dazu gehören:
- Kenntnisse und Qualifikationen für die selbstständige Tätigkeit
- Businessplan (Geschäftsplan) mit Angeboten von Produkten oder Dienstleistungen, die angeboten werden sollen
- persönlicher Lebenslauf
- Vorausschau auf mögliche Umsätze und Gewinne
Mikrokredite als Existenzgründungsförderung
Gerade Existenzgründer haben die Möglichkeit bei der Unternehmensgründung einen Mikrokredit zur Existenzgründungsförderung zu bekommen. Für einen solchen Kredit sind meist keine oder nur kleine Sicherheiten vorzuweisen. Normale Kredite sind von der Bank für einen Existenzgründer kaum denkbar, denn es sind keine Sicherheiten vorhanden und die Selbstständigkeit läuft schließlich auch noch nicht. Aber die Ideen müssen nicht scheitern, denn für solche Fälle bietet sich das Bundesamt für Arbeit und Soziales an, zusammen mit der Grenke Bank AG, die Kleinkreditprogramme für Existenzgründer anbietet. Dabei wird die Förderung mit Hilfe von Fonds gespeist und als Mirkokredit ausgezahlt. Allerdings muss ein gut strukturierter Businessplan und eine kleine Bürgschaft vorgelegt werden, um einen solchen Kredit zu bekommen. Dazu reicht eine Bürgschaft von einem Verwandten oder einem Freund vollkommen aus. Sollte ein Geschäftspartner vorhanden sein, dann kann auch dieser helfen.
Der Mikrokredit beläuft sich meist in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro und hat einen Zinssatz von 9,9%. Die Laufzeit liegt in der Regel bei vier Jahren. Grundsätzlich lässt der Mikrokredit durchaus viel Spielraum in Bezug auf die Rückzahlung und dessen Höhe. Die Rückzahlungshöhe richtet sich nämlich immer nach der aktuellen Geschäftssituation und kann individuell angepasst werden.
Existenzgründungsförderung für Innovationen
Die Bereiche Crowdfunding und Crowdlending gibt es noch nicht so lange, gehören aber mittlerweile schon zum Bereich der Existenzgründungsförderung. Auf verschiedenen Plattformen im Internet können die Unternehmensideen der Gründer vorgestellt werden. Jetzt haben Anleger die Möglichkeit sich die Ideen anzuschauen und für sich zu entscheiden, ob eine Idee interessant genug ist, um Geld zu investieren. Jeder Anleger entscheidet selber welche Idee interessant und passend ist und auch mit viel Kapital er einsteigen möchte.
- Crowdfunding
Bei dieser Investitionsart wird im Vorfeld eine feste Summe vereinbart, die an den Anleger gezahlt werden muss, sobald das Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert ist. - Crowdlending
Hier werden kleine Kredite von Privatpersonen ausgezahlt und im Ergebnis bekommt der Anleger Zinsen auf die gezahlte Summe. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Anleger an Gewinn des Unternehmens beteiligt wird. Bei dieser Investitionsart werden in der Regel keine Sicherheiten verlangt.
Existenzgründungsförderung von Bund, Ländern und der Europäischen Union
Die Bundesagentur für Arbeit und auch die nächstliegenden Handelskammern können weitere Informationen preis geben, welche Förderungsmöglichkeiten für einen Existenzgründer noch zur Verfügung stehen. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat verschiedene Programme im Angebot, die für die einzelnen Bundesländer und deren Existenzgründer zur Verfügung stehen.
Der Schlüssel zum Erfolg
Egal für welche Form der Existenzgründungsförderung sich entschieden wird, der Business- oder Geschäftsplan ist immer die wichtige Voraussetzung. Er dient als Grundlage für das Unternehmen und er entscheidet auch, ob es zu einer Förderung kommt oder nicht. Deshalb gilt, der Businessplan ist der Schlüssel zum Erfolg und sollte mit viel Sorgfalt erstellt werden. Im Idealfall wird sich ausführlich informiert und ein Spezialist wird eingeschaltet. Die Förderungen und Zuschüsse müssen mit eingebunden werden, damit es auch zu einem guten Finanzierungsgespräch mit allen Fakten kommen kann.
Förderung auch an Hochschulen
Neben den zahlreichen Möglichkeiten, die Bund und Länder bieten, gibt es auch Hochschulen die Förderungen anbieten. Hier bietet sich das Exist Programm an, das sich speziell an Studenten richtet. Die Förderung dient zur ersten Finanzierung und besteht aus drei Säulen,
- Exist-Gründungskultur
- Exist-Forschungstransfer
- Exist-Gründungsstipendium
Exist-Grundungskultur
Hierbei handelt es sich um einen speziellen Wettbewerb, der die Hochschulen unterstützt. Der Unternehmergeist an den Hochschulen soll animiert werden und deswegen werden meist zwei Runden durchgeführt. Eine Jury von unabhängigen Experten bewertet die einzelnen Konzepte und kürt den Gewinner. Der Gewinner kann eine Förderung für bis zu fünf Jahren bekommen.
Exist-Forschungstransfer
Der Exist-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm, das sich für Vorhaben eignet, die technischer Natur sind. Dabei besteht das Programm aus zwei Phasen, die Vorgründungsphase, die als Grundlage und Ideennachweis dient und die Unternehmensgründung, die zur Entwicklung und für die ersten Schritte auf dem Markt zuständig ist.
Exist-Gründerstipendium
Mit diesem Stipendium werden Absolventen und Studenten unterstützt, die sich auf eine Unternehmensgründung konzentrieren. Dabei beginnt die Arbeit schon bei der Ausarbeitung des Businessplans und endet erst bei der Einführung des Produkts auf dem Markt. Es sollen überwiegend Projekte gefördert werden, die wirtschaftlich gute Erfolgsaussichten haben. Das Team der Gründer kann aus bis zu drei Personen bestehen und es muss eine Antragsstellung durchgeführt werden. Die maximale Summe liegt zurzeit bei 30.000 Euro. Grundsätzlich wird die Art der Existenzgründungsförderung nur an Teams herausgegeben, die alle zu den Studenten zählen. Es können auch Personen einen Antrag stellen, die als ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter zählen, aber den letzten Antrag vor mehr als fünf Jahren gestellt haben.
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