Ein Kreditauftrag ist eine Kreditvergabe über drei Instanzen. Hierbei beauftragt der eigentliche Auftraggeber einen Kreditgeber zur Bewilligung eines Kredites. Die Kreditgeber werden in solchen Fällen auch als Auftragnehmer bezeichnet. Für einen Dritten wird folgend ein Kreditrahmen in festgesetzter Höhe und ausgehandelter Inanspruchnahmeart bewilligt. Hierbei ermöglicht der Auftraggeber nicht nur den finanziellen Rahmen, sondern trägt ebenso das Kreditrisiko. Werden Rückzahlungen oder Zinstilgungen nicht ordnungsgemäß ausgeführt, haftet automatisch der Auftraggeber. Bei dieser vertraglichen Vereinbarung ist ein extra Aufsetzen einer Bürgschaftserklärung obsolet, die Übernahme der Verbindlichkeiten liegt in dieser Form der Finanzierung inkludiert vor.
Hinweis: In Paragraf § 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass ein Darlehen für einen Dritten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt werden kann. Zudem ist festgehalten, dass ohne andere Regelungen automatisch der Auftraggeber mit persönlichem Namen und Rechnung eventuell auftretende Engpässe bezüglich der Verbindlichkeiten als Bürge übernimmt.
Inhalt
Entwicklung des Kreditauftrages
Bereits in den Institutionen des Gaius im römischen Recht wird auf den Vorgänger des Kreditauftrags zurückgegriffen. So wurde bei der Ablehnung eines Kredites durch die weisen Juristen im Jahre 48 nach Christi ein solches Mandatum mit im finanziellen Notfall einspringenden Auftraggeber durch ein Bankhaus in Puteoli bewilligt. Einige Rechtsordnungen überlebt, fand diese Option der Kreditvergabe über viele gesellschaftspolitische und -wirtschaftliche Systeme folglich auch Einkehr als Teil des Bürgschaftsrechts in das BGB. Mit vielen Veränderungen an die aktuellen Zeiten angepasst, findet heutzutage oft das Auftragsrecht Anwendung (§§ 662 bis § 674 BGB). Diese Grundlage entfällt lediglich, wenn es sich thematisch um ein Handelsgeschäft seitens des Auftraggebers handelt. Nach zeitnaher Entscheidung bezüglich einer möglichen Annahme, hat der Auftragnehmer nach positivem Bescheid die Pflicht der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu anderen Interzessionsarten wie Schuldübernahme, Garantie oder die bekannte Bürgschaft wird dem Kreditauftrag eher eine geringere Bedeutung beigemessen.
Motivation des Kreditauftrages
In vielen diesen verbindlichen Abhängigkeiten liegt dem Auftraggeber ein wirtschaftliches Interesse bei. Dieser lässt den Auftraggeber den Schritt einer möglichen Selbstverschuldung bei Nichtnachkommen der Kredittilgung durch den Dritten eingehen. Einige kooperative Situationen im Businessbereich verlangen nach dieser Form von Bürgschaft. Der Auftraggeber wird in der Regel nicht im Inhalt des Vertrages als „Bürge“ bezeichnet. In diese Rolle gelangt er als gesetzliche Folge dieses Kontraktes bei Eintritt einer finanziellen Unstimmigkeit automatisch. Usus ist hierbei eine formlose Erteilung. Aus verschiedenen Anlässen kann ein Kreditauftrag erfolgen:
- Businessneugründung von „Markt unbekannten Persönlichkeiten“
- Fehlende finanzielle Mittel beim Neuanfang
- Förderung komplexer und neuer (Wirtschafts-) Ideen
- Geringe Bewilligungschance bei speziellen Branchen / Sektoren
- Auftraggeber möchte oder darf keine Kredite beantragen
In diesen Situationen wird eine Geschäfts- beziehungsweise Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer begründet. Oft gehen diese Verbindungen mit einer vorteilhaften Intention einher – in den seltensten Fällen sind sie „freundschaftlicher“ Natur. Auch ein Mäzentum ist in der Regel nicht die Basis für diese Entscheidung. Vielmehr errechnen sich die Bürgen als Förderer Anteile oder Gewinnmargen bei dieser Art der finanziellen Unterstützung aus. Diese Beteiligungen sind im eigentlichen Kreditauftrag allerdings nicht vermerkt.
Praxis: Unterschiedliche Kreditinstitute vergeben ihre Darlehen nach eigenen und durchaus verschiedenen Bewertungsgrenzen und Kennziffern. Daher kann es bei diversen Banken zu abweichenden Ergebnissen bei der Kreditbewilligung kommen. Wenn die optimalen Rahmenbedingungen eines Kredites trotz eigenen Ablehnungsbescheids genutzt werden wollen, gibt die Verlagerung des Darlehens auf mögliche Geschäftspartner neues Potenzial frei.
Anwendungsgebiete
Es können verschiedene Anwendungsgebiete vorliegen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Bankkunden, welcher seine Bank beauftragt, existiert in Folge einer Annahme ein Geldkredit. Veranlasst eine Hausbank eine andere Bank eine Kreditsumme für einen Dritten oder ihren Kunden zu bewilligen, liegt primär eine Kreditleihe vor – dies kann durch Zusatzverträge für die Zukunft geändert werden. Dabei muss ein Verpflichtungswillen klar im Kreditauftrag erkennbar sein. Eine bloße Empfehlung oder eine Ermächtigung reicht bei dieser Sachlage nicht aus. Die Existenz eines ökonomischen Interesses kann bereits ein Indiz für eine Übernahme der Bürgschaft bedeuten – in vielen Fällen reicht dies dem Kreditgeber jedoch nicht. Ebenso muss in einem solchen Auftrag eine finanzielle Strategie zur Rückstellung für mögliche Ansprüche des Kreditinstitutes erkennbar sein. Eine Annahme dieses Kreditauftrages erfolgt in der Praxis oft konkludent durch die Bereitstellung des Darlehens. Der Kreditauftraggeber haftet, wenn der notierte Kreditnehmer seinen finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommt. Bei einem Kreditauftrag wird in der Regel jedoch keine Privatperson als Bürgschaft Leistender in Betracht gezogen, sondern vielmehr eine Bank. Zudem erweist sich die formlose Erteilung als Vorteil. Und dennoch kommt auch dieser Kontrakt nicht ohne Sicherheiten seitens des Zahlungspflichtigen aus. Zur Wahrung der Kreditwürdigkeit wird die Kreditvergabe oft an den Ruf, Bekanntheitsgrad und die Wirtschaftlichkeit der dritten Instanz gekoppelt.
Hinweis: Sollte bereits nach einer bewilligten Finanzierungshilfe oder eines Darlehens eine Erweiterung der Darlehensgewährung erfolgen, dann spricht man nicht mehr von einem Kreditauftrag. Dieser kann nur bei einem Krediteröffnungsauftrag erteilt werden. Ansonsten kann die Übernahme von Verbindlichkeiten als Sicherheit nur noch in Form einer richtigen Bürgschaft übernommen werden.
Besondere Anwendung: Bankwesen
Eine tragende Rolle spielt der Kreditauftrag aktuell vorwiegend im Bankwesen. So wird diese finanzielle Bürgschaft bei Mutter- und Tochtergesellschaften angewandt. Absplitterungen und Expansion in spezifischen Wirtschaftssegmenten werden oft unter einer Ausgliederung sowie Neugründung inszeniert. Daher kann das einflussreiche Mutterunternehmen das noch in den Kinderschuhen befindliche Tochterunternehmen mit einem Kreditauftrag bei einem Kreditinstitut unterstützen. Die Kreditsicherheit wird in folgendem Fall von der Hausbank der Muttergesellschaft übernommen. Als gleichzeitiger Kreditgeber übernimmt die Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Zur Kreditbesicherung müssen nunmehr keine großartigen Anstrengungen unternommen werden. Auch die Sicherheiten aus dem Vermögen der Tochtergesellschaft müssen nicht gestellt werden.
Praxis: In vielen dieser Situationen wird ebenso über eine Back-to-Back-Finanzierung gesprochen. Dabei wird die Refinanzierung der Kreditsumme ebenso über den Mutterkonzern bereitgestellt.
Ein alternativer Einsatz dieser Form der Finanzierung eines Kredits findet sich in Form der Außenhandelsfinanzierung im internationalen Businessbereich. Beim Dokumenteninkasso beziehungsweise Dokumentenakkreditiv wird diese gebräuchliche Finanzierungsart genutzt. Diese Art wird oft auch als Rembourskredit bezeichnet. Mittels Kreditauftrag werden somit viel häufiger Geschäfte im Ausland als im Inland realisiert. Dabei gibt die heimische Bank dem ausländischen Adäquat als finanzieller Kooperationspartner einen solchen Auftrag. Die Auszahlung der abgeschlossenen Kreditsumme kommt beim ausländisch ansässigen Auftragnehmer zum Tragen. Filialen auf anderen Kontinenten und themenrelevante Betriebsstätten im geeigneten Umfeld werden mit dieser Lösung länderübergreifend organisiert und finanziert. Beim Ausfall der Rückzahlung wird im Praxisfall die Gesamtsumme durch den Kreditgeber eingefordert. Eine mögliche Pfändung – Sicherheiten und vorhandene Guthaben – werden folgend forciert.
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