Es ist der Traum vieler Menschen: Ein neues Leben im Ausland beginnen. Neue Arbeitsstelle, neue Wohnung, neue Freunde und das in einer gemeinhin wunderschönen Gegend. Kurzum: eine vollkommen neue Lebenssituation. Doch ein solcher Umzug birgt in der Regel nicht nur zahlreiche Risiken, sondern es gilt ebenfalls, bereits im Vorfeld die verschiedensten Fragen hierzu zu beantworten. Dazu gehört auch, was genau mit einem laufenden Kredit geschieht, wenn in das Ausland gezogen wird? Denn schließlich müssen ebenfalls derartige Dinge unbedingt vorab geklärt werden.
Inhalt
Umzugsgrund
Zunächst einmal ist es sicherlich gut zu wissen, dass es für die Bank keine Rolle spielt, ob aus einem privaten oder beruflichen Grund in das Ausland gezogen wird. Im Allgemeinen gilt, dass die eingegangene Verbindlichkeit auch weiterhin, wie im Kreditvertrag vereinbart, beglichen wird. Denn schließlich hat der Kreditnehmer den gewünschten Darlehensbetrag bereits von der Bank erhalten und in der Regel auch schon dementsprechend verwendet.
Beim Auswandern
Am besten wird rechtzeitig, also einige Zeit, bevor der Umzug in das Ausland ansteht, darüber nachgedacht, was mit dem laufenden Kredit geschehen soll.
Kredite werden aus den unterschiedlichsten Gründen aufgenommen. So ist es zum Beispiel möglich, dass mithilfe des Darlehen eine Immobilie, ein Auto oder auch Möbel finanziert wurden. Bei einem Umzug ins Ausland ist es unter Umständen jedoch nicht ausgeschlossen, dass die in Deutschland stehende Immobilie beziehungsweise das Fahrzeug noch vor dem Umzug veräußert wird, sodass es vielleicht sogar möglich ist, das laufende Darlehen vorher vollständig zurück zu bezahlen. Das kann natürlich auch dann machbar sein, wenn beispielsweise eine Wertanlage rechtzeitig vorher ausläuft und der Betrag zur Tilgung des Kredits verwendet werden kann. Hier darf jedoch ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten, dass ein Verkauf oftmals eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und dieser am besten deutlich vor dem Umzug abgewickelt wird.
Ist das jedoch nicht machbar, beispielsweise da man die Möbel oder den jeweils betreffenden Finanzierungsgrund nicht zum Kauf anbieten möchte und auch keine Wertanlagen vorhanden beziehungsweise nicht zuteilgungsreif sind, dann muss das Darlehen auch weiterhin, wie im Kreditvertrag vereinbart, beglichen werden.
Aufgrund dessen ist es unabdingbar, dass man sich frühzeitig Gedanken darüber macht, wie es generell mit dem laufenden Kredit weitergehen soll: vorzeitige Tilgung oder weiterhin Ratenzahlung?
Im Falle einer vorzeitigen Tilgung sollte zudem unbedingt beachtet werden, ob beziehungsweise wann der laufende Kredit kündbar ist und ob gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung beglichen werden muss. Bei zuletzt genanntem handelt es sich um eine spezielle Gebühr, die von den Banken oftmals bei einer vorzeitigen Kreditkündigung erhoben wird. Der Grund hierfür ist, dass dem Kreditinstitut, durch die frühere Begleichung der Darlehensschuld, Zinsverluste entstehen. Die Zinsen wurden der Bank jedoch durch Unterzeichnung des Kreditvertrags zugesichert.
Bank informieren
Vor einem Umzug in das Ausland muss die Bank unbedingt hierüber informiert und die neue Adresse mitgeteilt werden. Andernfalls drohen Konsequenzen, wie etwa eine Kündigung des Kredits.
Es ist unabdingbar, dass der Kreditnehmer die Bank rechtzeitig darüber informiert, dass ein Umzug ins Ausland ansteht. Immerhin ist im Kreditvertrag in der Regel eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Darlehensnehmer dazu verpflichtet ist, das Kreditinstitut bei einer Änderung der persönlichen Lebensumstände dementsprechend zu informieren.
Eine Auswanderung gehört hier dazu.
Dieser Punkt sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Denn geht der Kreditnehmer der Informationspflicht nicht nach, ist es der Bank erlaubt, Gebühren zu verlangen oder der Darlehensvertrag wird im schlimmsten Fall von dem Kreditinstitut gekündigt. Das bedeutet, dass die restliche, noch offenstehende Darlehensschuld binnen einiger Tage vollständig an die Bank überweisen muss. Da dies jedoch nicht jedem Kreditnehmer möglich ist, sollte das Kreditinstitut somit unbedingt rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug in das Ausland informieren.
In der Regel genügt bereits ein formloses Schreiben, mit dem der Bank der Umzug und ebenfalls die neue Adresse mitgeteilt wird.
Konto in Deutschland?
Bei einer Kontoeröffnung im Ausland sollte darauf geachtet werden, dass die Bank auch weiterhin das SEPA-Lastschriftverfahren zum Rateneinzug nutzen kann; andernfalls ist es besser, das deutsche Konto zu nutzen.
In den meisten Fällen ist es so, dass die Raten für einen Kredit vom Girokonto des Darlehensnehmer von der Bank per Lastschrift eingezogen werden. Das betreffende Konto wird nicht nur im Kreditvertrag genannt, sondern der Kreditnehmer bekräftigt mit seiner Unterschrift auch, dass die Bank die Erlaubnis zum Einzug der Raten in der im Kontrakt genannten Höhe erhält.
Aufgrund dessen ist es wichtig, dass das Kreditinstitut auch in Zukunft, also auch während und nach dem Umzug in das Ausland, die Darlehensraten weiterhin dort abbuchen kann. Somit ist es unbedingt empfehlenswert, dass das betreffende Konto zumindest so lange weiter geführt wird, bis am neuen Wohnort ein gedecktes Konto vorhanden ist. Sobald dies erledigt ist, muss der Kreditnehmer der Bank die neuen Kontodaten mitteilen, sodass die Raten dann von diesem Konto abgehen können.
Somit ist es nicht unbedingt zwangsläufig notwendig, das Konto in Deutschland auch nach dem Umzug noch weiter zu behalten. Allerdings ist eine Sache hierbei unabdingbar: So muss es dem Kreditinstitut auch weiterhin möglich sein, die Kreditraten mithilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens einzuziehen.
Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass dies in manchen Ländern nicht machbar ist. Sollte das in dem Land, in das ausgewandert wird, der Fall sein, dann ist es ratsam, das „alte“ deutsche Konto auch weiterhin zu behalten. Ansonsten kommen gemeinhin hohe Kosten auf den Darlehensnehmer zu: So ist es in einer solchen Situation nicht nur notwendig, die monatlichen Raten weiterhin zu begleichen, sondern es müssen dann auch noch die hohen Kosten für Auslandsüberweisungen vom Darlehensnehmer getragen werden.
Schwierigkeiten vermeiden
Um eventuelle Schwierigkeiten zu umgehen, ist es empfehlenswert, so schnell wie möglich einen Termin mit der Bank zu vereinbaren.
Am besten ist es sicherlich, wenn die Bank so schnell wie möglich über das geplante Vorgehen informiert wird. So bietet es sich zum Beispiel an, sofort nach dem der Entschluss zu einem Umzug in das Ausland definitiv feststeht, mit dem Kreditinstitut einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Während des Termins kann beispielsweise geklärt werden, ob in dem betreffenden Land das SEPA-Lastschriftverfahren möglich ist oder ob nicht vielleicht doch das deutsche Konto zur Tilgung der restlichen, noch offenen Darlehensschuld weiter verwendet wird. Zudem lassen sich hier dann, gegebenenfalls, auch noch weitere Angelegenheiten klären, wie beispielsweise der Zeitpunkt des Kontowechsels. Auf diese Weise lassen sich recht einfach etwaige Schwierigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.