Bei dem Risikoraster handelt es sich um ein Raster, das zur Vereinfachung der Kreditbearbeitung verwendet wird. Dabei handelt es sich um einen Fragebogen, der zur Bewertung des wirtschaftlichen Risikos angewendet wird. Jedes Kreditinsitut besitzt ein Risikoraster, das auch als Kreditbearbeitungs-Fragebogen bekannt ist. Das Risikoraster unterscheidet sich meist nach den Krediten und nach den Kreditnehmern. Der Hauptunterschied liegt in erster Linie darin, ob der Kreditnehmer eine Privatperson oder ein Unternehmen, ein Handwerksbetrieb oder eine selbstständige Privatperson ist. Allerdings sind die Grundlagen meist gleich.
Das Risikoraster kommt auch sehr häufig im Bereich der Baufinanzierung zum Tragen. Dabei berücksichtigt dieses spezielle Raster das Beleihungsobjekt und die persönliche Bonität zu gleichen Teilen.
Inhalt
Die Beantragung eines Kredites
In der Regel wenden sich Privatpersonen und Unternehmen aller Art bei einem Fremdfinanzierungsbedarf immer zuerst an die Hausbank. Die Hausbank kümmert sich nicht nur um die Verwaltung der Konten, sondern arbeitet auch im Kreditgeschäft. Das Kreditgeschäft ist der Hauptkernpunkt einer Geschäftsbank. Dabei bietet die Geschäftsbank Privatpersonen und Unternehmen aller Art die Möglichkeit eine Fremdfinanzierung zu erhalten. Allerdings muss dazu erst ein Kreditantrag und das Risikoraster ausgefüllt werden. Die Kreditanträge können auf den Webseiten der einzelnen Banken nachgelesen werden. Bei Unternehmensfinanzierungen und im Bereich des privaten Bankings ist die Grundvoraussetzung nicht nur ein Kreditantrag und das Risikoraster, sondern auch ein individuelles Beratungsgespräch. Ein Kreditantrag zusammen mit dem Risikoraster sind für alle Kreditarten notwendig. Die einzige Ausnahme stellt der Dispositionskredit dar.
- Konsumentenkredite
- Immobilinefinanzierungen
- Effektenlombardkredite
- Investitionskredite
- Kontokorrentkredite
- Roll-over-Kredite
- revolvierende Kredite
- Stand-by-Kredite
Der Inhalt eines Kreditantrags
Der Kreditantrag enthält personenbezogene und kreditbezogene Informationen, die in Form einer Selbstauskunft gegeben werden. Im Grunde handelt es sich um einen sogenannten Vordruck, der für das Risikoraster geeignet ist. Der Antrag unterteilt sich in verschiedene Bereiche:
- Die persönlichen Verhältnisse
Zu den persönlichen Verhältnissen gehören alle Informationen um die eigene Person von Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Schuldbildung, Berufsausbildung, Familienstand, Güterstand, Wohnverhältnisse, Telefon, E-Mail, Umzugsfähigkeit, Berufswechsel bis hin zur Dauer der Bankverbindung. - Die kreditbezogenen Daten
Die kreditbezogenen Daten gehören mit zum Risikoraster, denn hier sind alle Informationen anzugeben, die mit der finanziellen Situation zu tun haben von der Kredithöhe, Kreditart, Rückzahlungsvorschlag, Zinszahlungs- und Tilgungstermine, Finanzierungsplan, Verwendungszweck, Kreditsicherheiten, Arbeitgeber, Einkommen, Vermögensverhältnisse, Schulden, Haftungsverhältnisse bis hin zu wirtschaftlichen Berechtigten für den Kredit.
Dem Kreditantrag müssen zahlreiche Unterlagen beigefügt werden, um die Informationen zu unterstützen und der Bank eine ausreichendes Sicherheitsgefühl zu geben. Zu diesen Unterlagen gehören:
- Einkommensnachweise
- Gehaltsabrechnungen
- Rechnungen
- Einkommenssteuerbescheide (Privatpersonen)
- Jahresabschluss (Unternehmen)
Zudem muss die Einwilligung gegeben werden, dass die Bank das Recht hat Informationen bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei einzuholen. Die Schufa hat Informationen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen jeder Privatperson und jedes Unternehmens. Zum Schluss mit der Kreditantrag und auch das Risikoraster von den Kreditnehmer unterzeichnet werden, damit die Informationen korrekt und vollständig sind. In diesem Bezug wird der Kreditnehmer auch auf die Rechtsfolgen hingewiesen, die auf ihn zukommen, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Dann kann es zu einer Anklage wegen arglistiger Täuschung oder Kreditbetrug kommen.
Die Prüfung des Kreditantrags
Ein Kreditantrag setzt bei einer Geschäftsbank den sogenannten Kreditprozess in Gang. Der Kreditantrag wird durch die Kreditsachbearbeitung bereits auf Kreditwürdigkeit geprüft. Dazu wird der § 18 KWG angewendet.
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG)
§ 18 Kreditunterlagen
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre. Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn
1.
der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,
2.
der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes nicht übersteigt und
3.
der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.
Eine Offenlegung ist nicht erforderlich bei Krediten an
1.
Zentralregierungen oder Zentralnotenbanken im Ausland, den Bund, die Deutsche Bundesbank oder ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen des Bundes, wenn sie ungesichert ein Kreditrisiko-Standardansatz-Risikogewicht (KSA-Risikogewicht) von 0 Prozent erhalten würden,
2.
multilaterale Entwicklungsbanken oder internationale Organisationen, wenn sie ungesichert ein KSA-Risikogewicht von 0 Prozent erhalten würden, oder
3.
Regionalregierungen oder örtliche Gebietskörperschaften in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband, ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes oder Einrichtungen des öffentlichen Bereichs, wenn sie ungesichert ein KSA-Risikogewicht von 0 Prozent erhalten würden.
Um einen Kredit zu bekommen, mussten Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Kreditantrag angegeben werden. Zusammen mit dem Risikoraster wird ein Kreditscoring erstellt. Bei Unternehmen kommt es zu einem Rating. Alles zusammen kommt zu einer Bonitätsnote, die als Grundlage für eine Kreditentscheidung genommen wird. Sollte das Risikoraster zu negativ ausfallen, dann wird der Kreditantrag abgelehnt. Sollte das Risikoraster positiv sein, dann werden die Informationen aus dem Kreditantrag in einem Kreditvertrag übertragen und an den Kunden herausgegeben. In dem Kreditvertrag stehen dann alle Kreditbedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen.
Inhalt des Risikorasters
Neben dem Kreditantrag erstellt die Bank noch vor der Vergabe eines Kredit das sogenannte Kreditraster. Für jede Kreditform wird ein Risikoraster erstellt, das aus den verschiedensten Fragen besteht und Teil des Kreditprozesses ist. Die Bank muss sich absichern und gibt einen Kredit immer nur dann raus, wenn sie sich sicher sein kann, dass der Kredit auch ohne Schwierigkeiten innerhalb der Laufzeit inklusive der Zinsen an die Bank zurückgezahlt werden kann. Um festzustellen, ob ein Unternehmen oder ein Privatkunde in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen, wird das Risikoraster genommen, um eine bessere Entscheidung aufgrund der enthaltenen Informationen zu treffen. Jede Bank hat ein Risikoraster also einen speziellen Fragebogen für die Risikobewertung. Im Grunde handelt es sich um Informationen zur wirtschaftlichen Bewertung eines Unternehmens oder einer Privatperson. Informationen von der beruflichen Ausbildung bis hin zum aktuellen Einkommen sind dabei ausschlaggebende Grundfaktoren. Aber auch die aktuellen Kredite und Zahlungsverhältnisse spielen im Risikoraster eine bedeutende Rolle. Sorgt das Risikoraster im Kreditprozess für eine positive Bewertung, dann steht dem Kredit nichts mehr im Weg.
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