Klassische Ratenkredite können nicht nur für private Finanzierungen, sondern durchaus auch zur Realisierung geschäftlicher Belange aufgenommen werden. Dazu gehört beispielsweise die Ausstattung des heimischen Arbeitszimmers.
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Arbeitszimmer einrichten
Je nach auszuübender Tätigkeit fällt die Einrichtung eines Arbeitszimmers unterschiedlich aus.
Wenn von zu Hause aus gearbeitet wird, werden hierfür, je nach Art der Tätigkeit, die verschiedensten Dinge benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich zum Beispiel um einen Schreibtisch, Regale, Schränke und Ähnliches.
Dazu kommen gemeinhin ebenfalls diverse technische Geräte, wie etwa ein Computer mit Internetzugang, Drucker, Kopierer, Scanner und vieles mehr. Neben den verschiedensten Büromaterialien wird vielleicht auch eine Kaffeemaschine und/oder ein Wasserkocher, Obstkorb und weiteres gebraucht. Dazu kommen in der Regel noch weitere Anschaffungen, die von der jeweiligen Tätigkeit abhängig sind. Dabei kann es sich beispielsweise um eine spezielle Software handeln.
Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass die notwendigen Dinge spätestens zu Beginn der Tätigkeit vorhanden sind beziehungsweise das Arbeitszimmer dementsprechend ausgerüstet und betriebsbereit ist. Allerdings wird hierfür üblicherweise ein gewisser Geldbetrag benötigt, den nicht jeder sofort erübrigen kann.
Kredit aufnehmen?
Wenn kein oder nicht ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, kann mithilfe eines Kredits die Ausstattung des Arbeitszimmers finanziert werden.
Ist es nicht möglich, die verschiedenen Anschaffungen mithilfe des Geldes, dass sich auf dem eigenen Girokonto befindet, zu stemmen, dann bietet es sich zunächst einmal an, auf das Ersparte zurück zu greifen. Ist dieses jedoch beispielsweise fest angelegt und möchte man nicht auf die „eisernen Reserven“ zurück greifen beziehungsweise sind die Gelder schlichtweg nicht vorhanden, dann kann die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits eine gute Wahl sein.
Allerdings darf hierbei auch nicht in Vergessenheit geraten, dass es sich bei einem Darlehen um eine finanzielle Verpflichtung handelt, der in der Regel über einen recht langen Zeitraum nachgegangen werden muss. Zumeist handelt es sich hierbei um mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren.
Klassischer Ratenkredit
Bei einem klassischen Ratenkredit ist der Darlehensnehmer sehr flexibel. Hiermit können die verschiedensten Anschaffungen getätigt werden und zwar ohne, dass die Banken dementsprechende Nachweise verlangen.
Um die Einrichtung des Arbeitszimmers zu finanzieren, ist ein klassisches Ratendarlehen oftmals sehr hilfreich. Hierbei handelt es sich um einen zweckungebundenen Kredit, was bedeutet, dass der Kreditbetrag vom Darlehensnehmer frei nach Wunsch verwendet werden kann. Es ist somit vollkommen irrelevant, ob die betreffende Summe beispielsweise für Möbel, technische Geräte oder sonstige Anschaffungen genutzt wird. Die Banken fordern diesbezüglich auch keinerlei Nachweise an. Dementsprechend ist man bei einem klassischen Ratenkredit sehr flexibel.
Damit die Banken jedoch ein solches Darlehen vergeben, ist es notwendig, dass der Kreditnehmer die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt. Je nach Bank können die verschiedenen Vorgaben der Kreditinstitute zwar etwas variieren aber in der Regel wird hier beispielsweise auf ein sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren setzen die Banken üblicherweise einen festen, deutschen Wohnsitz ebenso voraus, wie ein deutsches Girokonto.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Sobald der Darlehensnehmer die letzte Rate beglichen hat, ist die Kreditschuld vollständig beglichen. Somit handelt es sich hierbei auch um ein sehr übersichtliches und gut planbares Darlehen.
Arbeitszimmer für Selbständige
Selbständige stoßen bei der Beantragung eines Kredits oftmals auf stärkere Schwierigkeiten als Angestellte. Sicherheiten können jedoch oftmals weiterhelfen.
Handelt es sich jedoch um ein Arbeitszimmer, das aufgrund einer selbständigen Tätigkeit eingerichtet wird, dann kann die Einrichtung mithilfe eines Darlehen für Selbständige finanziert werden. Zwar ist ein solches Darlehen im Grund genommen ebenfalls ein herkömmlicher Ratenkredit, jedoch gelten hierfür üblicherweise andere Konditionen.
Da Selbständige zumeist nicht über ein regelmäßiges und sicheres Einkommen verfügen, wird vonseiten der Kreditinstitute gemeinhin deutlich stärker auf die Bonität des Antragstellers geachtet. So kommt es auch, dass die Banken bei einem Selbständigen gemeinhin ein höheres, internes Mindesteinkommen voraussetzen, wie bei einem Arbeitnehmer. Dazu verlangen die Banken von dem Selbständigen zumeist die Einkommens-Nachweise von zwei oder mehr kompletten Kalenderjahren. Außerdem ist ebenfalls die Erfüllung der bereits oben genannten Voraussetzungen zur Vergabe eines klassischen Ratenkredits notwendig.
Handelt es sich dazu um den Aufbau einer neuen Existenz, dann ist gemeinhin ebenfalls die Erstellung eines Businessplans vonnöten. Ein solcher Plan sollte am besten sehr gut überlegt und aufgebaut sein, da er oftmals ausschlaggebend für die Kreditvergabe oder -ablehnung ist.
Im Allgemeinen kann somit durchaus gesagt werden, dass es für Selbständige oftmals schwieriger ist, ein Darlehen zu erhalten als für einen Arbeitnehmer. Jedoch können hier unter Umständen die verschiedensten Sicherheiten weiterhelfen. Dazu gehört zum Beispiel ein Bausparvertrag ebenso, wie eine Kapitallebensversicherung.
Sehr gerne werden als Sicherheiten unter anderem aber auch zweite Kreditnehmer und Bürgen von den Banken angenommen.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Voraussetzungen zur Vergabe eines Kredits erfüllen muss. Zudem sollte sich der angehende Bürge beziehungsweise zweite Darlehensnehmer gut überlegen, ob er/sie eine solche finanzielle Verpflichtung auf sich nehmen möchte.
Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten an die Bank zu bezahlen, dann tritt das Kreditinstitut auf die betreffende Person zu. Das bedeutet, dass der Bürge/zweite Darlehensnehmer dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offene Darlehensschuld selbst zu begleichen. Zudem ist hier oftmals eine vollumfängliche Haftung gegeben.
Als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer kommen gemeinhin die verschiedensten Personen infrage. So können hier zum Beispiel die eigenen Eltern ebenso „einspringen“, wie Geschwister oder weitere Verwandte. Aber auch Arbeitskollegen oder gute Freunde können als zweite Kreditnehmer beziehungsweise Bürge eingesetzt werden.
Kreditangebote vergleichen
Durch einen Vergleich der Kreditangebote kann der eigene Geldbeutel oftmals deutlich entlastet werden.
Doch ganz gleich, ob es sich um einen herkömmlichen, klassischen Ratenkredit oder um ein Darlehen für Selbständige handelt, es ist immer empfehlenswert, die verschieden Kreditangebote der diversen Banken gut miteinander zu vergleichen. Diese können sich durchaus deutlich voneinander unterscheiden.
Im Idealfall wird hier jedoch nicht nur auf den Zinssatz des Darlehen geachtet, sondern ebenfalls auf die verschiedenen Sonderleistungen, die eine Vielzahl von Banken anbietet. Dazu gehört zum Beispiel das Aussetzen einer monatlichen Kreditrate bei einem finanziellen Notfall, ein variabler Tilgungssatz und kostenfreie Sondertilgungen.
Dank der Sonderleistungen ist es durchaus möglich, einiges zu sparen und die Rückzahlung des Darlehen, in einem gewissen Umfang, etwas individueller zu gestalten.