Eine Vielzahl an Banken bietet Antragstellern bei der Aufnahme eines Darlehen ebenfalls den Abschluss einer sogenannten Restschuldversicherung an. Allerdings gilt es hier, einiges zu bedenken: So hat man hier die Wahl zwischen verschiedenen Varianten und muss zudem die verschiedensten Ausschlüsse bedenken.
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Restschuldversicherung: was ist das?
Eine Restschuldversicherung begleicht bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers die monatlichen Kreditraten. Allerdings müssen hier auch einige Nachteile beachtet werden.
Grob gesagt handelt es sich bei einer Restschuldversicherung um eine Absicherung für den Kreditnehmer, falls dieser aus den unterschiedlichsten Gründen heraus plötzlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen. So bezahlt die Versicherung dann die Verbindlichkeiten weiter.
Was sich jedoch zunächst gemeinhin recht gut anhört, birgt jedoch auch einige Nachteile. So springt die Restschuldversicherung nur dann ein, wenn das versicherte Risiko eintrifft und das in einigen Fällen auch nur für eine begrenzte Zeit.
Hier kommt es darauf an, was genau im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Dazu kommt, dass eine Vielzahl an Assekuranzen hier auch gewisse Warte- und Karenzzeiten einsetzen. Das bedeutet, dass unter Umständen mehrere Monate vergehen müssen, bevor die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren beinhalten die Restschuldversicherung üblicherweise auch die verschiedensten Ausschlussklauseln, die man sich vor Vertragsabschluss unbedingt sehr gut durchlesen sollte.
Wichtig ist auch, dass eine Restschuldversicherung gegebenenfalls lediglich für den Vertrag eintritt, für den sie abgeschlossen wurde. Besteht zum Beispiel noch ein weiteres Darlehen, dann muss hierfür eine weitere Restschuldversicherung abgeschlossen oder eben darauf verzichtet werden.
Verschiedene Varianten
Insgesamt bietet eine Restschuldversicherung drei Varianten an, die sich hinsichtlich des jeweils abgedeckten Risikos unterscheiden.
Restschuldversicherungen werden in verschiedenen Varianten angeboten. Je nachdem, für welche Option sich der Kreditnehmer entscheidet, sind hier unterschiedliche Risiken versichert.
So greift die erste Variante nur dann, wenn der Kreditnehmer verstirbt. Somit hat der Darlehensnehmer selbst nichts von der Versicherung, da sie „lediglich“ dem Hinterbliebenenschutz dient. Dadurch müssen sich Ehepartner und Kinder, neben der Trauer, nicht auch noch mit den monatlichen Raten des Darlehen befassen.
Bei der zweiten Variante ist neben dem Risiko des Todes des Kreditnehmers zusätzlich noch eine etwaige Arbeitsunfähigkeit versichert.
Die dritte Variante ist das Modell, dass den größten Schutz der Restschuldversicherung anbietet: Diese springt dann ein, wenn der Darlehensnehmer verstirbt, arbeitslos oder auch arbeitsunfähig wird oder sich scheiden lässt.
Welche der drei Optionen abgeschlossen wird, sollte jedoch immer im Einzelfall abgewägt werden.
Restschuldversicherung: sinnvoll?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden: ausschlaggebend ist die jeweilige Situation des Kreditnehmers.
Ob der Abschluss einer Restschuldversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt vor allem auch von der finanziellen sowie persönlichen Situation des Darlehensnehmer ab.
Handelt es sich hierbei zum Beispiel um einen allein lebenden Studenten, der mithilfe eines kleinen Kredits einige Möbel für seine Wohnung finanzieren möchte, dann ist von einer Restschuldversicherung im Allgemeinen eher abzuraten.
Bei einem verheirateten Familienvater mit Kindern, der einen hohen Immobilienkredit aufnimmt, um ein Haus zu bauen oder zu kaufen, kann eine solche Versicherung dagegen durchaus sinnvoll sein.
Im Allgemeinen wird zu einer solchen Versicherung hauptsächlich dann geraten, wenn es sich um einen Kredit mit einer hohen Darlehenssumme und langer Kreditlaufzeit handelt. Doch auch hier sollte nicht „blindlings“ eine solche Versicherung abgeschlossen werden: Es ist unbedingt ratsam, die Risiken mit den zusätzlichen Kosten einer Restschuldversicherung abzuwägen.
Immerhin verteuert eine solche Versicherung den Kredit oftmals sogar ungemein, was nicht unterschätzt werden sollte.
Restschuldversicherung als Kreditbedingung?
Unter Umständen setzen manche Banken den Abschluss einer Restschuldversicherung bei einer Kreditvergabe zwingend voraus.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können zwar beispielsweise je nach Darlehensart und Bank voneinander variieren aber in der Regel handelt es sich hierbei zum Beispiel um ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie um eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren setzen die Kreditinstitute aber auch einen festen, deutschen Wohnsitz sowie ein deutsches Girokonto voraus.
Zudem können weitere Sicherheiten verlangt werden, wie etwa Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen oder bereits abbezahlte Immobilien. Doch auch die Restschuldversicherung wird von den Banken zumeist als eine gern gesehene Sicherheit angeboten.
So kann es zum einen der Fall sein, dass das Kreditinstitut dem angehenden Kreditnehmer den Abschluss der Restschuldversicherung als ein freiwilliges Angebot unterbreitet oder ist es zum anderen möglich, dass die Versicherung als Darlehensbedingung angesehen wird. Das bedeutet, dass die Bank bei zuletzt genanntem den gewünschten Kredit nur dann vergibt, wenn der Antragsteller die Kreditbedingungen erfüllt und zusätzlich eine Restschuldversicherung abschließt. Dementsprechend bleiben dem Antragsteller hier nicht viele Ausweichmöglichkeiten: Entweder, die Restschuldversicherung wird abgeschlossen und somit das Darlehen erhalten oder die Versicherung wird abgelehnt, was bedeutet, dass die Bank den Kredit nicht vergibt.
Ist das Angebot der Restschuldversicherung vonseiten des Kreditinstituts dagegen optional, erhält der Antragsteller das gewünschte Darlehen auf jeden Fall, ganz gleich, ob eine Restschuldversicherung aufgenommen wird oder nicht.
Restschuldversicherung: Alternativen
Anstelle der Aufnahme einer Restschuldversicherung bieten sich für den Kreditnehmer unter Umständen sehr gute Alternativen an.
Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Variante der Risikolebensversicherung. Ist der Kreditnehmer jedoch bereits im Besitz einer solchen Police, dann ist es gemeinhin nicht notwendig, eine weitere Versicherung abzuschließen. Das gilt auch dann, wenn der Darlehensnehmer eine Arbeitsunfähigskeits- oder Unfallversicherung besitzt.
Sind derartige Versicherungen vorhanden, sollten somit am besten zunächst einmal die hiermit abgedeckten Risiken abgeklärt werden. Diese sind ganz einfach in den jeweiligen Verträgen nachlesbar. Anschließend gilt es abzuwägen, ob eine Restschuldversicherung dennoch notwendig ist, was zumeist jedoch nicht der Fall ist.
Unter Umständen kann es auch sein, dass die Bank auf die Aufnahme einer Restschuldversicherung verzichtet; auch wenn der Darlehensnehmer nicht im Besitz der oben genannten Policen ist. Das ist eventuell dann möglich, wenn der Antragsteller dazu in der Lage ist, dem Kreditinstitut dementsprechende Sicherheiten zu bieten. Dazu gehört beispielsweise auch ein zweiter Darlehensnehmer oder ein Bürge.
Allerdings ist es hier unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Kreditbedingungen erfüllt. Zudem muss sich der zweite Darlehensnehmer, beziehungsweise der Bürge, vollkommen im Klaren darüber sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte der eigentliche Kreditnehmer, aus welchen Gründen heraus auch immer, nicht dazu in der Lage sein, die monatlichen Darlehensraten zu begleichen, dann wendet sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer/Bürgen.
Das bedeutet, dass die betreffende Person anschließend ihrerseits dazu verpflichtet ist, die restliche, noch offenstehende Darlehensschuld, vollständig zu begleichen. Außerdem besteht hier oftmals eine vollumfängliche Haftung. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer zweiten Kreditnehmerschaft oder einer Bürgschaft immer bereits im Vorfeld sehr gut durchdacht werden.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer bieten sich im Allgemeinen die verschiedensten Personen an. So ist es zum Beispiel denkbar, die Eltern oder auch Geschwister hiernach zu fragen. Aber auch Arbeitskollegen oder Freunde können unter anderem als Bürge oder zweiter Darlehensnehmer eingesetzt werden.