Bei der Aufnahme eines Kredits geht der Darlehensnehmer einige Verpflichtungen ein; allen voran steht dabei die regelmäßige Rückzahlung der monatlichen Kreditraten an. Doch ein Darlehensnehmer hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
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Konditionenanfrage
Ein Antragsteller kann die Bank darauf hinweisen, dass zum Kreditvergleich keine Kreditanfrage bei der Schufa gemeldet werden soll, sondern eine Konditionenanfrage, da diese nicht in der Auskunftei abgespeichert wird.
Bevor ein Kredit aufgenommen wird, ist es unbedingt ratsam, die verschiedenen Darlehenskonditionen der diversen Banken miteinander zu vergleichen, da sich diese durchaus deutlich voneinander unterscheiden können.
Eine Kreditanfrage wird jedoch der Schufa gemeldet. Bei zu vielen Anfragen verschlechtert sich jedoch der Schufa-Score, obwohl der Darlehensnehmer nichts negatives getan hat. Dies wiederum wirkt sich direkt auf die Kreditwürdigkeit aus: Bei einem schlechten Schufa-Score verlangen die Banken höhere Zinsen oder lehnen das gewünschte Darlehen sogar komplett ab.
Doch dem kann entgegengewirkt werden, denn der Kreditnehmer hat das Recht, eine sogenannte Konditionenanfrage zu stellen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Kreditanfrage, sondern lediglich um eine Nachfrage der Kreditkonditionen. Somit handelt es sich hierbei noch nicht um den verbindlichen Wunsch eines Kreditabschlusses. Vorteilhaft dabei ist, dass sich eine Konditionenanfrage nicht auf den Schufa-Score und somit auch nicht auf die Kreditwürdigkeit auswirkt.
Angehende Darlehensnehmer sollten somit unbedingt darauf achten, dass die Banken bei der Schufa keine Kredit-, sondern eine Konditionenanfrage melden. Da dies bei einigen Kreditinstituten jedoch nicht automatisch durchgeführt wird, ist es unbedingt empfehlenswert, die Banken hierüber rechtzeitig zu informieren.
14-tägiges Widerrufsrecht
Jeder Kreditnehmer besitzt ein gesetzliches, 14-tägiges Widerrufsrecht. Manche Banken räumen ihren Darlehensnehmer jedoch freiwillig auch einen längeren Zeitraum hierfür ein.
Kreditnehmern, bei denen es sich um eine Privatperson handelt, besitzen das Recht auf Widerruf binnen 14 Tagen. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe
. Es gibt jedoch auch Banken, die ihren Kreditnehmern freiwillig eine längere Widerrufsfrist einräumen.
Von der gesetzlichen, 14-tägigen Widerrufsfrist ausgenommen sind jedoch beispielsweise Förder- und Arbeitgeberdarlehen sowie Kredite, bei denen lediglich sehr kleine Darlehenssummen aufgenommen werden.
Der Widerruf selbst kann in der Regel beispielsweise per E-Mail oder auch per Brief erfolgen. Im Anschluss an den Widerruf besitzt der Darelehensnehmer gemeinhin 30 Tage Zeit, um den aufgenommenen Betrag an das Kreditinstitut zurück zu bezahlen. Allerdings fallen während des Zeitraums bis zur Rückzahlung Zinsen an. Diese werden auf den Tag genau berechnet. Manche Banken verzichten jedoch auch auf die Zinszahlungen.
Rückzahlung zu jeder Zeit
Ein Kreditnehmer hat gemeinhin das Recht, einen laufenden Kredit zu jeder Zeit in einer Summe zurück zu bezahlen. Allerdings muss beachtet werden, dass es eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen ist.
Zu den Rechten eines Darlehensnehmer gehört aber auch, dass es im Allgemeinen möglich ist, den noch offenstehenden Kreditbetrag zu jeder Zeit in einer Summe vollständig zu begleichen. Auf diese Weise spart der Darlehensnehmer gemeinhin einen nicht zu verachtenden Betrag an Zinsen.
Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass die Bank unter Umständen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die die Banken aufgrund der Zinsverluste erheben, die durch die vorzeitige Kreditrückzahlung entstehen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist jedoch mittlerweile begrenzt und darf in der Regel lediglich ein Prozent der noch offenstehenden, restlichen Darlehensschuld betragen.
Im Kreditvertrag ist jedoch genau festgehalten, ob der Kreditnehmer bei einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten hat oder nicht. Muss der Kreditnehmer die Gebühr bezahlen, ist es ratsam, vorab gut nachzurechnen, ob sich die vorzeitige Darlehensrückzahlung hinsichtlich der Zinsbelastung lohnt. Oftmals ist das jedoch tatsächlich der Fall.
Bearbeitungsgebühren
Seit 2014 ist es Banken untersagt, bei Abschluss eines Darlehensvertrages Bearbeitungsgebühren zu verlangen.
Bei Abschluss eines Kreditvertrages hat ein Darlehensnehmer mittlerweile das Recht darauf, keine Bearbeitungsgebühren zu bezahlen. Im Jahre 2014 wurde vonseiten des Bundesgerichtshofs beschlossen, dass derartige Gebühren unzulässig sind. Das birgt den Vorteil in sich, dass es für Antragsteller jetzt deutlich ist, verschiedene Darlehensangebote miteinander zu vergleichen.
Hierbei ist es jedoch ratsam, vor allem auf den Effektivzinssatz zu achten, denn im Gegensatz zum Nominalzinssatz sind hier bereits sämtliche Kreditkosten enthalten.
Fristgerechte Darlehensauszahlung
Jeder Kreditnehmer besitzt das Recht auf eine fristgerechte Darlehensauszahlung.
Zu den wichtigsten Rechten eines Darlehensnehmer gehört das Recht auf eine fristgerechte Auszahlung des Kreditbetrags. Hierbei ist es wichtig, dass der Darlehensvertrag schriftlich abgeschlossen wurde und der Kreditnehmer entweder eine Zweitschrift oder eine Vertragskopie vonseiten der Bank erhalten hat. Darlehensverträge, die fernmündlich oder elektronisch abgeschlossen wurden, sind wegen ihrer mangelnder Form nichtig.
Der rechtliche Anspruch auf Auszahlung der vertraglich vereinbarten Kreditsumme beginnt, wenn Kreditnehmer und Bank die notwendigen Unterlagen unterzeichnet haben und diese eingereicht wurden.
Herausgabe von Sicherheiten
Wurde der Darlehensbetrag vollständig getilgt, besitzt der Kreditnehmer das Recht auf Herausgabe der hinterlegten Sicherheiten.
Oftmals kommt es vor, dass die Banken bei einer Kreditaufnahme entweder auf die Angabe von Sicherheiten bestehen oder dass der Darlehensnehmer sogar freiwillig welche hinterlegt. Hierbei kann es sich beispielsweise um Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen oder auch um bereits abbezahlte Immobilien handeln. Sicherheiten können für diverse Vergünstigungen sorgen, wie etwa für eine günstigeren Zinssatz.
Wurde der besicherte Kredit vom Darlehensnehmer ordnungsgemäß sowie vollständig zurückbezahlt, dann ist es sein Recht, dass die Bank die betreffenden Sicherheiten wieder aushändigt beziehungsweise ihm diese wieder zurück „überträgt“. So werden zum Beispiel hinterlegte Wertgegenstände oder ein Fahrzeugbrief an den Kreditnehmer ausgehändigt. Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ist der Darlehensnehmer dazu berechtigt, eine sogenannte Löschungsbewilligung für die hierfür verwendete Grundschuld von der Bank zu verlangen.
Informationsrecht
Dem Kreditnehmer steht das Recht zu, laufend über die bereits erfolgten Zins- und Tilgungszahlungen sowie über die noch offenstehende, restliche Darlehensschuld informiert zu werden.
Zudem verfügt jeder Darlehensnehmer in Bezug auf seinen Kreditvertrag über ein laufendes Informationsrecht. Das Recht besagt, dass es dem Darlehensnehmer erlaubt ist, sich in Bezug auf seine bereits durchgeführten Tilgungs- und Zinszahlungen und des noch offenstehenden Kreditbetrags zu erkundigen. So genügt es hierfür bereits im Allgemeinen, wenn sich der Kreditnehmer ganz einfach bei der Bank meldet und sein Anliegen erläutert.
Eine Vielzahl an Kreditinstituten ist jedoch bereits freiwillig dazu übergegangen, ihre Kreditnehmer wenigstens einmal im Jahr eine genaue Aufstellung in Bezug auf die bereits bezahlten Zinsen und Tilgungsleistungen zu verschicken. Denn schließlich ist es auch den Banken bekannt, dass Darlehensnehmer in der Regel gerne über den jeweiligen Kontostand ihres Darlehen sowie den noch zu begleichenden Restbetrag informiert werden möchten.