Immobilienkredite zählen zu den gefragtesten Darlehensarten. Das ist jedoch sicherlich nicht weiter verwunderlich, denn immerhin müssen für Eigentumswohnungen und Häuser gemeinhin sehr hohe Beträge bezahlt werden. Da das Gesparte hierzu oftmals schlichtweg nicht ausreicht, ist ein Immobilienkredit somit häufig die einzige Möglichkeit, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Allerdings stellt sich hier in vielen Fällen recht schnell die Frage, ob bei einer Immobilienfinanzierung immer ein zweiter Darlehensnehmer benötigt wird oder ob der benötigte Kredit auch allein aufgenommen werden kann?
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Finanzierungsart
Ein Immobilienkredit ist zumeist die einzige Möglichkeit, um eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu erstehen. Damit die Banken einen solchen Kredit vergeben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Immobiliendarlehen sind zweckgebundene Darlehen. Das bedeutet, dass die Kredite lediglich zum Erwerb einer Immobilie verwendet werden dürfen. Dies wird von den Banken auch nachgeprüft. Damit die Kreditinstitute ein solches Darlehen vergeben, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Bank durchaus variieren aber in der Regel wird hierbei vor allem auf folgende Dinge geachtet: So muss der angehende Kreditnehmer zum Beispiel ein sicheres sowie regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe besitzen und eine gute Bonität beziehungsweise eine positive Schufa aufweisen.
Außerdem wird bei Aufnahme eines Immobilienkredits gemeinhin ebenfalls vorausgesetzt, dass der angehende Kreditnehmer eine gewisse Menge an Eigenkapital mitbringt. Oftmals verlangen die Banken hier, dass zumindest die Kaufnebenkosten, wie beispielsweise Makler- und Notarkosten, aus eigenen Mitteln beglichen werden. Außerdem sollten in der Regel etwa zehn bis 20 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie ebenfalls aus eigenen Mitteln bezahlt werden können.
Zudem wird oftmals auch nachgefragt, ob der Darlehensnehmer Sicherheiten besitzt. Dazu gehören zum Beispiel Bausparverträge, Lebensversicherung und bereits abbezahlte Immobilien.
Die Rückzahlung eines Immobilienkredits erfolgt in den meisten Fällen in Form von monatlich gleichbleibenden Raten, sodass der Darlehensnehmer einen sehr guten Überblick über seine Finanzen besitzt. Allerdings gibt es beim Immobilienkredit diesbezüglich eine Besonderheit: Aufgrund der hohen Kosten beim Erwerb eines Eigenheims fallen die Kreditsummen hier gemeinhin sehr hoch und die Darlehenslaufzeit lang aus.
So werden bei einem Immobiliendarlehen zumeist die Zinsen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Auf diese Weise muss der Kreditnehmer keine Schwankungen am Finanzmarkt fürchten und kann sich auf die gleichbleibende Monatsrate verlasse. Nach Ablauf des im Kreditvertrag genannten Zeitraums benötigt der Darlehensnehmer üblicherweise eine Anschlussfinanzierung, um die restliche, noch offenstehende Kreditschuld zu begleichen. Generell ist es natürlich auch machbar, die betreffende Summe aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Da jedoch oftmals die vorhandenen Mittel bereits bei Abschluss des Kreditvertrags verwendet wurden, ist dies vielen Kreditnehmern nicht möglich, sodass eine Anschlussfinanzierung gang und gäbe ist.
Zweiter Darlehensnehmer notwendig?
Ein zweiter Kreditnehmer ist nicht unbedingt vonnöten. Ausschlaggebend ist, ob der Antragsteller die Darlehensvoraussetzungen erfüllt. Allerdings kann ein zweiter Kreditnehmer von Vorteil sein.
Sofern der Antragsteller die von der Bank vorausgesetzten Vorgaben erfüllt, ist es nicht zwangsläufig notwendig, einen zweiten Darlehensnehmer hinzuzuziehen. So können beispielsweise auch Singles allein eine Eigentumswohnung beziehungsweise ein Haus erstehen. Oder Paare entscheiden sich dafür, dass lediglich ein Partner den Kreditvertrag unterschreibt. Allerdings muss hierbei unbedingt beachtet werden, dass derjenige dann auch für das Darlehen haftet. So macht es zum Beispiel bei Ehepaaren durchaus Sinn, den Immobilienkredit gemeinsam aufzunehmen: Immerhin ziehen beide Partner in die Immobilie ein, sodass es oftmals auf der Hand liegt, dass man sich auch die Haftung beziehungsweise die Verantwortung teilt.
Sollte es jedoch der Fall sein, dass einer der beiden Antragsteller eine schlechtere Bonität beziehungsweise eine negative Schufa-Auskunft aufweist, dann ist es zumeist die bessere Wahl, wenn der jeweils andere Partner allein das Immobiliendarlehen aufnimmt. Denn eine schlechte Bonität führt dazu, dass die Banken, aufgrund des höheren Kreditrisikos, höhere Zinssätze verlangen, sodass sich das Darlehen verteuert. Unter Umständen kann es sogar sein, dass die Bank den Kredit dann vollständig ablehnt.
Einen zweiten Kreditnehmer hinzuzuziehen kann jedoch auch eine gute Wahl sein: Das ist dann der Fall, wenn die betreffende Person über eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa verfügt. Hier verringert sich das Darlehensrisiko für die Bank, sodass die Kreditinstitute den Antragstellern oftmals entgegenkommen. Das kann sich beispielsweise in Form von günstigeren Zinsen oder einer längeren Kreditlaufzeit bemerkbar machen.
Somit sollte man es sich am besten bereits im Vorfeld sehr gut überlegen, ob ein zweiter Darlehensnehmer bei einem Immobilienkredit hinzugezogen wird oder nicht.
Zweiter Kreditnehmer bei der Anschlussfinanzierung?
Auch die Anschlussfinanzierung kann unter Umständen allein vorgenommen werden. Doch auch hier kann ein zweiter Darlehensnehmer, wie bereits oben erwähnt, von Vorteil sein.
Bei der Anschlussfinanzierung gilt, in Bezug auf einen etwaigen, zweiten Kreditnehmer dasselbe, wie bei der Vergabe des eigentlichen Immobilienkredits: Sofern die eigene Bonität ausreicht und auch die weiteren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Darlehensvergabe erfüllt sein, muss nicht unbedingt ein zweiter Kreditnehmer hinzugezogen werden. Gegebenenfalls ist es, wie bereits oben beschrieben, sogar die bessere Wahl, auf eine weitere Person zu verzichten. Oder, bei einer guten Kreditwürdigkeit, jemanden hinzuzuziehen.
Die Banken weisen in der Regel den oder die Kreditnehmer einige Monate im Voraus darauf hin, dass die Zinsbindung demnächst abläuft.
In dem betreffenden Schreiben liegt zumeist entweder eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch und/oder ein Anschlussfinanzierungsangebot bei. So kann diese in der Regel schnell und einfach durchgeführt werden.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass der/die Kreditnehmer die Anschlussfinanzierung bei der bisherigen Bank vornehmen können, es aber ebenfalls möglich ist, dafür zu einer anderen Bank zu wechseln. Dementsprechend bietet es sich an, vorab verschiedene Darlehensangebote bei unterschiedlichen Kreditinstituten einzuholen und miteinander zu vergleichen.
In vielen Fällen unterscheiden sich diese oftmals sogar recht deutlich voneinander, sodass durch einen Vergleich zumeist einiges gespart werden kann. Beachtenswert ist außerdem, dass die Banken vor der Vergabe einer Anschlussfinanzierung gemeinhin erneute Überprüfung der Darlehensvoraussetzungen vornehmen, da es hier zu einem Bankwechsel beziehungsweise zu einer neuen Kreditvergabe kommt.
Alternative
Alternativ zu einem zweiten Kreditnehmer bietet sich ein Bürge an. Jedoch muss sich der Bürge bewusst darüber sein, welches Risiko er hier eingeht.
Ist jedoch kein zweiter Darlehensnehmer vorhanden oder ist dessen Bonität zu schlecht, dann kann hier ein Bürge weiterhelfen. Jedoch muss sich der Bürger vollkommen im Klaren darüber sein, dass er, ähnlich wie ein zweiter Darlehensnehmer, bei einem etwaigen Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers für die noch offenstehende Kreditschuld aufkommen muss. Dementsprechend sollte nicht nur eine zweite Darlehensnehmerschaft, sondern auch eine Bürgschaft immer gut überlegt werden.