Über die Schuldenfalle haben wir schon mehrfach gesprochen. Auch welche Folgen sie für die Bonität haben, kann, ist sie erst einmal zugeschnappt und jede Rettung ist zu spät gekommen. Nach Privatinsolvenz oder einem Konkurs ist man zwar irgendwann seine Schuld wieder los, jedoch bleibt dieser Makel ein Leben lang an einem haften. So weit muss es übrigens gar nicht gekommen sein, schon ein gekündigtes Konto oder Kredit haben ähnliche Auswirkungen, selbst wenn man ansonsten noch liquide ist. Danach wieder ein Bankkonto zu erhalten, ist überaus schwierig, wenn es nicht gar unmöglich ist.
Die entsprechenden Einträge bei Schufa und anderen Auskunfteien, die die früheren Gläubiger veranlasst haben, werden auch zukünftige Geschäftsverbindungen zuverlässig verhindern. Ein Leben ohne Konto ist heutzutage allerdings mit sehr viel Umständen und Mühsal verbunden. Das gesamte Zahlungssystem setzt einfach eine Bankverbindung voraus. Wem eine solche fehlt, kann findet im Zweifel nicht einmal einen neue Arbeit, da auch für Gehaltszahlungen die meisten Firmen ein Konto fordern. Lohn in bar gibt es nur noch bei einigen Hilfsarbeiten. Auch das Mieten einer Wohnung, sofern man auf Grund der Schufa – Einträge überhaupt eine findet, wird erst recht schwierig, wenn man die Miete nicht per Überweisung oder mit einem Dauerauftrag bezahlen kann.
Auch hier ist Barzahlung schon lange nicht mehr üblich – Ausnahmen bestätigen die Regel.Trotzdem Geld auf ein anderes Konto zu transferieren gelingt dann nur noch mit Hilfe einer Bareinzahlung. Abgesehen vom Umstand den es macht, beispielsweise regelmäßige monatliche Zahlung persönlich am Bankschalter vorzunehmen, ist diese Zahlungsmethode obendrein sehr teuer. Für die Handarbeit, die hier durch die Bankmitarbeiter erforderlich wird, werden saftige Gebühren fällig, da dies für die Bank ein Zuschussgeschäft ist, das sie nach Möglichkeit unterbinden will. Immerhin bleibt man bei dieser Methode anonym, jedenfalls bis zu bestimmten Beträgen. Überschreitet man diese bei einer Überweisung, muss die Bank dies auf Grund des so genannten Geldwäschegesetzes melden.