Mit den Jahren wird es oftmals notwendig, über einen altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie nachzudenken. So kann im Alter beispielsweise das Treppensteigen schwerfallen und der Einstieg in die Dusche ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Die diversen Umbauten müssen jedoch nicht nur fachgerecht geplant werden, sondern es muss ebenfalls die Finanzierung stehen. Da die Kosten hierfür oftmals höher ausfallen als gedacht, reicht das eigene Ersparte gemeinhin nicht für die notwendigen Maßnahmen aus. Dementsprechend benötigen die meisten Immobilienbesitzer für einen altersgerechten Umbau einen Kredit. Doch welche Darlehensart ist dafür am besten geeignet?
Inhalt
Fördergelder
Für einen altersgerechten Umbau können in den meisten Fällen zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse bei der KfW-Bank beantragt werden.
Immobilienbesitzer, die einen altersgerechten Umbau ihrer eigenen vier Wände planen, besitzen oftmals einen Anspruch auf Fördergelder. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass jedes Bundesland seine ganz eigenen Förder- sowie Vergaberichtlinien besitzt.
Dabei inkludieren die Förderprogramme nicht nur kostengünstige Kredite, sondern ebenfalls Zuschüsse. Auf bundesweiter Ebene fördert die KfW-Bank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, im Rahmen von zwei Programmen die Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bereits vorhandenen Wohngebäuden.
Hierbei handelt es sich zum einen um das Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung“ sowie zum anderen um das Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“. Beide Programme sind weder von der jeweiligen körperlichen Verfassung, noch vom Alter abhängig.
Außerdem werden die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse der KfW-Bank gemeinhin nicht direkt bei dem Kreditinstitut, sondern durch eine herkömmliche Bank beantragt. In den meisten Fällen ist das die Hausbank des Antragstellers. Es ist jedoch auch machbar, bei einem anderen Kreditinstitut nach den Fördermöglichkeiten der KfW-Bank zu fragen.
Üblicherweise handelt es sich hierbei jedoch um sogenannte zweckgebundene Kredite. Das bedeutet, dass der Darlehensbetrag nur für den jeweils benannten Zweck ausgegeben werden darf.
Zudem ist es sehr wichtig, dass der benötigte Förderkredit, beziehungsweise die dementsprechenden Zuschüsse, rechtzeitig beantragt werden. So ist die Beantragung üblicherweise unbedingt vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Genauere Informationen hierüber können bei den Banken nachgefragt werden.
Renovierungen und Kreditarten
Neben einem altersgerechten Umbau ist es vielen Immobilienbesitzern wichtig, die Immobilie zu renovieren, sodass im Rentenalter diesbezüglich keine hohen beziehungsweise kaum Kosten entstehen.
Je nach Art des Vorhabens kommen unterschiedliche Darlehensarten infrage. So bietet sich zum Beispiel für einen altersgerechten Umbau des Badezimmers der oben genannten KfW-Kredit an. Kommt ein solches Darlehen jedoch nicht infrage, dann kann ein Ratenkredit oder auch ein Baudarlehen eine sehr gute Alternative sein. Für weitere, altersbedingte Maßnahmen ist ebenfalls ein KfW-Kredit eine gute Wahl.
Wenngleich es sich bei dem Austausch der alten Fenster gegen neue Fenster auch nicht um einen altersgerechten Umbau handelt, ist dennoch ein Darlehen der KfW-Bank eine gute Wahl. Allerdings handelt es sich hierbei um ein Darlehen aus dem Bereich der Energieeffizienz. Viele Antragsteller wünschen sich vor dem Eintritt in das Rentenalter neue Fenster, da die hiermit verbundenen, hohen Kosten oftmals nicht von den Rentenbezügen beglichen werden können.
Dies gilt oftmals auch für den Umbau beziehungsweise den Austausch der vorhandenen Heizungsanlage. Für ein derartiges Vorhaben können beispielsweise die Zuschüsse und Kredite der KfW-Bank ebenso hinzugezogen werden, wie die Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Banken beraten Antragsteller diesbezüglich eingehend.
Immobilienbesitzer, die vor der Rente in die Wärmedämmung ihrer Immobilie investieren möchten, können ebenfalls auf einen Kredit der KfW-Bank oder einen Sanierungskredit der Bank zurück greifen.
Ebenso bietet sich ein KfW-Kredit an, wenn der Immobilienbesitzer in den Einbruchschutz, wie beispielsweise eine Gegensprechanlage, verstärkt Türen und/oder einen Türspion, investieren möchte.
Für den Bau eines Wintergartens kann dagegen kein KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden. Hier liegt man dagegen entweder mit einem klassischen Ratenkredit oder einem Baukredit richtig.
Ein klassisches Ratendarlehen ist ebenfalls die richtige Wahl, wenn der Bau eines Carports oder einer Garage gewünscht wird.
Renovierungskredit und klassischer Ratenkredit
Beide Darlehensraten werden durch monatliche Raten in gleichbleibender Höhe beglichen.
Für altersgerechte Umbauten bieten sich im Regelfall somit vor allem die zinsgünstigen Kredite und Zuschüsse der KfW-Bank an. Für weitere Renovierungsmaßnahmen sind es dagegen in den meisten Fällen Renovierungskredite und klassische Ratenkredite, die infrage kommen.
Allerdings ist ein Renovierungskredit zweckgebunden, sodass der Kreditnehmer den Darlehensbetrag nur für den jeweils vorgesehenen Zweck verwenden darf. Als Nachweise können zum Beispiel Rechnungen von Handwerker dienen. Dafür sind zweckgebundene Darlehen in der Regel jedoch kostengünstiger als zweckungebundene Darlehen.
Bei klassischen Ratenkredite, also ungebundenen Darlehen, verhält es sich dagegen etwas anders: Hier fallen die Zinsen, im Vergleich zu zweckgebundenen Kredite, gemeinhin etwas höher aus. Dafür profitiert der Kreditnehmer jedoch von einer sehr hohen Flexibilität. Denn die Kreditsumme kann frei nach Wunsch verwendet werden. Hier fordern die Banken keine Nachweise an.
Der klassische Ratenkredit wird, ebenso wie der Renovierungskredit, der im Allgemeinen auch als Sanierungskredit bezeichnet wird, in Form von monatlich gleichbleibenden Raten zurück bezahlt. Dementsprechend ist für den Kreditnehmer hiermit eine sehr gute Übersicht und Planbarkeit gegeben.
Modernisierungskredit
Modernisierungskredite erhalten in der Regel nur Eigentümer. Die Banken beraten gerne, welche Darlehensart zu welchem Vorhaben passt.
Der Modernisierungskredit differenziert sich vom Renovierungskredit dadurch, dass hier an der jeweiligen Immobilie gemeinhin bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Diese müssen dazu dienen, deren Wert zu erhöhen. Mithilfe eines Modernisierungskredits ist es zum Beispiel möglich, eine energetische Sanierung vorzunehmen oder einen Swimmingpool einzubauen.
Modernisierungskredite werden im Allgemeinen lediglich an Eigentümer und somit nicht an Mieter vergeben, da es diesen gemeinhin nicht gestattet ist, bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Allerdings sind die Übergänge zwischen einem Modernisierungs- und einem Renovierungskredit oftmals fließend. Aufgrund dessen ist es unbedingt empfehlenswert, dass sich der Antragsteller vor der Darlehensaufnahme eingehend mit der Bank berät, um die jeweils passende Kreditart für das gewünschte Vorhaben zu finden. Die Kreditinstitute werden hierbei ebenfalls überprüfen, ob eventuell ein Darlehen der KfW-Bank infrage kommt oder ob beispielsweise ein klassisches Ratendarlehen beziehungsweise ein Baukredit die bessere Wahl ist.
Darlehensvoraussetzungen
Für eine erfolgreiche Darlehensvergabe ist es notwendig, dass der Antragsteller die verschiedenen Vorgaben der Bank erfüllt.
Damit die Kreditinstitute ein Darlehen vergeben, ist es unabdingbar, dass der Antragsteller die verschiedensten Voraussetzungen erfüllt. Die jeweiligen, genauen Vorgaben variieren allerdings beispielsweise je nach Kreditart und Höhe der Darlehenssumme.
Im Allgemeinen wird von den Kreditinstituten jedoch unter anderem auf ein sicheres Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa geachtet. Des Weiteren ist üblicherweise ein deutsches Girokonto ebenso vonnöten, wie ein fester, deutscher Wohnsitz.