Während der Corona-Pandemie können Kreditzahlungen vorübergehend ausgesetzt werden. Wie Verbraucherschützer Klaus Müller jedoch anführt, ist nicht eindeutig geklärt, ob die Kreditinstitute für eine solche Stundung Zinsen erheben dürfen. Tatsächlich verlangen viele Banken für Tilgungsaussetzungen Zinsen. Es darf jedoch gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht sein, dass sich die Banken auf Kosten anderer bereichern. Wie Müller erläutert, ist es unsittlich und eigentlich genau das Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber mit einer Kreditstundung wollte, wenn dennoch die Geldinstitute trotz des Kreditmoratoriums Zinsen von den Kunden verlangen.
Inhalt
Keine Zinsen während der Stundungsphase
Für Verbraucherschützer Müller ist eigentlich klar, dass die Banken während der Stundungsphase keine Zinsen von ihren Kunden verlangen dürfen. Insoweit bleiben alle Kreditzahlungen in der Höhe gleich, werden aber um mindestens 3 Monate zurückgeschoben. Es hat sich eine heiße Debatte entwickelt, ob die Kunden für den Zeitraum der gesetzlich möglichen Stundung wirklich Zinsen zahlen müssen. Sämtliche Verbraucherschützer sind sich einig, dass es in Corona-Zeiten für diese Laufzeitverlängerung keine Extra-Kosten geben darf. Somit sollen auch keine Zinsen auf die Restschuld erhoben werden für den Zeitraum der Stundung.
Was hat der Bund beschlossen?
Der Bund hatte schon Ende März beschlossen, dass für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni Kreditraten für Immobilien- und Konsumentenkredite für eine gewisse Zeit aussetzen können. Immerhin sind die Verbraucher in der Coronakrise ehedem in eine finanzielle Schieflage geraten. Die Regelung sollte um weitere drei Monate verlängert werden. Viele tausend Kunden haben bereits von dieser Regelung Gebrauch gemacht.
Leider ist jedoch nicht geklärt worden, ob dieser Zeitraum der Stundung zinsfrei ist oder auch nicht. Gerade bei Immobilienkrediten kämen letztlich höhere Zinszahlungen zustande, sodass die Betroffenen in eine noch angespanntere Lage kommen könnten.
Die Bankenverbände sind sich ebenfalls nicht einig
Interessant ist, dass sich sogar die Bankenverbände bzw. ihre Lobbyisten nicht einig sind. So ist der private Bankenverband BdB der Meinung, dass die Banken sehr wohl diesen Zeitraum verzinsen dürfen. Die gesetzliche Anordnung besagt lediglich, dass für drei Monate der Darlehensnehmer nicht zahlen muss. Es wird nichts darüber gesagt, ob die Bank diese Zeit kostenfrei refinanzieren, also auf Zinsen verzichten muss.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, kurz DSGV lehnt mögliche Zinszahlungen für die Zeit der Stundung ebenfalls nicht eindeutig ab. Hier wird der Schwarze Peter auf die einzelnen Sparkassen abgewälzt. So teilte der Verband mit, dass es eher eine theoretische Diskussion sei, ob Kreditinstitute einen solchen zusätzlichen Zinsanspruch geltend machen dürfen.
Eine Ausnahme bildet der Verband der Volks- und Raiffeisenbanken BVR. Dieser vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um eine zinsfreie Vertragsverlängerung handelt.
Endlich Klarheit schaffen
Verbraucherschützer Müller hat Finanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Christine Lambrecht nun aufgefordert, Klarheit in diese Angelegenheit zu schaffen. Sie sollen den Banken darlegen, ob wirklich Zinsen verlangt werden dürfen oder nicht. Immerhin hätten die Banken durch die staatlichen Hilfen für die Wirtschaft ehedem profitiert. So wäre es auch nicht zu viel verlangt, dass auch die Banken ihren Teil dazu beitragen und ihren Kunden helfen, schadlos durch die nächsten Monate zu begleiten.
Leider ist bisher aus den Reihen der Politik nicht allzu viel gekommen. Die Ministerien untereinander sind sich uneinig. Zwar war der Ursprungsgedanke, dass die Stundungen zinsfrei an die Kunden überlassen werden sollten, jedoch wird heute diese Auffassung auch in der Politik nicht mehr so klar vertreten.