Leider ist das Jahr 2020 von der Corona-Pandemie überschattet. Gleichzeitig feiert die 2010 eingeführte Verbraucherkreditrichtlinie ihr 10-jähriges Bestehen. Sie wurde zum Schutz für Kreditnehmer ins Leben gerufen und richtet sich vornehmlich an diejenigen, die wirklich auf günstige und transparente Kredite angewiesen sind. Ausgerechnet 2020 ist es zu einer Verschärfung der Kredit-Vergabe gekommen. Teilweise mussten Kreditnehmer sogar einen völligen Auszahlungs-Stopp hinnehmen. Aus diesem Grund ist die Verbraucherkreditrichtlinie überaus wichtig. Damit können sich Kreditnehmer auch vor unseriösen Kreditinstituten schützen. Fraglich ist, ob diese Richtlinie wirklich etwas bewirkt hat.
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Viele wählen einen Kredit völlig unüberlegt
Nach wie vor werben viele Kreditinstitute und auch Kreditvermittler mit niedrigen Zinsen. Ziel ist es, den Verbraucher zu einem bestimmten Kreditinstitut zu bewegen. Es stellt sich die Frage, ob dieser auch wirklich den versprochenen Zinssatz erhält. In Wirklichkeit ist die Kreditwerbung nicht sonderlich transparent gehalten. Fehler sind bei der Annahme eines Kredites schnell gemacht.
Wichtig ist, dass Kreditnehmer sich nur an bekannte und seriöse Unternehmen wenden sollten. Auch auf Vergleichsportalen werden häufig eher unbekannte Kreditinstitute aufgelistet. Diese werben mit überaus niedrigen Zinsen. Verbraucher sollten sich vorab über dieses Institut eingehend informieren. Bei nur wenigen Kundenmeinungen ist Vorsicht geboten. Dies muss aber letztlich nicht bedeuten, dass kleine und weniger bekannte Banken unseriös sind. In einigen Fällen werden niedrige Zinsen angeboten, damit das Vertrauen in diese Bank steigt und sich der Marktanteil erhöht.
Der Effektivzins
Wer sich über Kreditangebote informiert, der wird meist auf zwei Zinssätze stolpern. Die Banken geben sowohl den Sollzins als auch den Effektivzins an. Insbesondere der effektive Zinssatz ist von den Banken zwingend anzugeben. Durch zwei unterschiedliche Zinssätze kann der Verbraucher jedoch schnell verunsichert werden.
Sollzinsen werden auch Nominalzinssätze genannt. Diese werden letztlich vom Kreditnehmer an die Bank abgeführt. Der effektive Zinssatz enthält bereits alle Kosten und wird auch als Bruttozinssatz bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Effektivzins höher ausfällt als der Sollzins. Kreditnehmer sollten daher in erster Linie auf den Effektivzins achten. Dieser sagt aus, wie hoch die Kreditkosten über das Jahr hin anfallen. Dieser muss auch während der gesamten Laufzeit bezahlt werden.
Häufig fallen aber noch weitere Kreditkosten an. Wenn zum Beispiel die Bonität nicht ausreichend gegeben ist, verlangen viele Banken eine Kreditausfallversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Risikoversicherung, die dann einsetzt, wenn durch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit die monatlichen Raten nicht mehr bezahlt werden können. Vielfach ist es eine Zwangsversicherung, da ohne diese der Kredit letztlich nicht von der Bank bewilligt wird.
Zu diesen Krediten gehören meist die schufafreien Kredite. Hier sorgt ansonsten die SCHUFA-Eintragung dafür, dass ein Kredit abgelehnt wird. Einige Kreditinstitute verlangen darüber hinaus noch sogenannte Vorkosten. Dieses Verfahren ist eher als unseriös anzusehen.
Vorsicht bei Kurzkrediten
Neuerdings werden sogenannte Kurzkredite angeboten. Neben dem angegebenen Effektivzins fallen hier weitere Kosten an, die zuvor gar nicht erkennbar sind. Beispielsweise fallen sogenannte Express-Überweisungsgebühren an. Wenn diese auf den Effektivzins hinzugerechnet würden, wäre das Kreditinstitut nicht mehr so günstig wie angegeben. Andererseits werden diese Kredite auch nur über eine kurze Zeit in Anspruch genommen, sodass viele die zusätzlichen Kosten nicht interessieren.
Baufinanzierung und Zinsbindung
Der Effektivzins sollte auch bei einer Baufinanzierung mit Zinsbindung berücksichtigt werden. Hierbei betrifft der angeblich günstige Zinssatz nicht die gesamte Laufzeit. Nach 10 Jahren erlischt die Zinsbindung und über die restliche Kreditsumme muss neu verhandelt werden. Bei einer solchen Anschlussfinanzierung können sich die Zinsen natürlich verändert haben. Steigen diese, dann wird das Baudarlehen für die Restsumme teurer. Aktuell ist dies glücklicherweise nicht zu erwarten.
Der 2/3 Zins sollte beachtet werden
Viele Kreditangebote weisen einen überaus niedrigen Effektivzins aus. Leider bekommt nicht jeder genau diesen günstigen Zins. Neben dem Angebot steht im Kleingedruckten, dass es noch eine 2/3-Regelung gibt. Hier sind die effektiven Jahreszinsen wesentlich höher. Die Bank teilt hierzu mit, dass 2/3 der Kunden den günstigen Zinssatz erhalten.
Seit 2010 muss der 2/3-Zins aufgrund der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge von der Bank zwingend angegeben werden. Die Banken richten sich bei jeder Kreditbeantragung nach der Bonität des Kreditnehmers. Fällt diese schlechter aus, dann muss der Kunden mit einem höheren Effektivzins rechnen. Hiervon sind rund 1/3 der Kunden betroffen. Ebenfalls betroffen sind von der 2/3-Regelung die besserverdienende Bevölkerung. Diese kann sehr wohl den angegebenen niedrigen Effektivzins erhalten. Normalverdiener sind dann schon schlechter gestellt. Durchaus kann es sogar vorkommen, dass einige Kunden sogar keinen Kredit bei der Bank erhalten. Insoweit ist es immer von Vorteil, über ein Vergleichsportal sich mehrere Angebote einzuholen.