Ein Handy ist heutzutage schon fast ein „Muss“; es gibt kaum jemanden, der noch ohne ein Smartphone auskommt. Doch die kleinen, technischen „Wunderwerke“ haben auch einen Nachteil und zwar den Preis, für den sie angeboten werden. Aktuelle Smartphones schlagen schnell einmal mit mehreren Hundert Euro oder mehr zu Buche, was jedoch nicht immer ganz einfach mithilfe des Girokontos zu bezahlen ist. So stellt sich hier schnell die Frage, wie man am besten zu einem neuen Handy kommt: Vielleicht per Vertrag oder Kredit?
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Barzahlung
Per Barzahlung gelangt man einfach und schnell zu einem neuen Handy. Allerdings fallen hierfür oftmals recht hohe Kosten an, die nicht immer sofort bezahlt werden können.
Am einfachsten ist natürlich die Barzahlung eines neuen Smartphones: Das alte Handy ist beschädigt, funktionsuntüchtig oder man wünscht sich schlichtweg ein neues Gerät, dann wird dieses ganz einfach gekauft. Das jedoch ist oftmals nur dann möglich, wenn es sich um ein recht einfach gehaltenes Handy handelt; wobei die Hersteller auch hier oftmals Preise erheben, die nicht immer sofort bezahlt werden können.
Handelt es sich um ein hochpreisiges Modell, dass man ins Auge gefasst hat, dann streikt das Girokonto oftmals sogar noch schneller. Dementsprechend ist die Barzahlung eines neuen Handys in vielen Fällen schlichtweg nicht machbar.
Handy per Vertrag
Handys werden in Kombination mit einem Vertrag oftmals günstiger angeboten. Doch das vermeintlich gute Angebot ist nicht immer so günstig, wie es den Anschein hat.
Eine Vielzahl an Unternehmen bietet ihren Kunden eine andere, interessante Möglichkeit zur Handyfinanzierung an: Dafür, dass der Kunde einen Handyvertrag abschließt, erhält er ein Handy entweder zu einem heruntergesetzten beziehungsweise sehr kleinen Preis oder sogar kostenfrei dazu. Bei den beiden zuletzt genannten Optionen handelt es sich jedoch in der Regel um generell günstigere Geräte, die oftmals nicht mehr zu den aktuellsten Varianten gehören.
Doch auch neue, hochpreise Smartphones können so, durch eine vertragliche Bindung, zu einem Preis erhalten werden, der deutlich reduziert ist. Allerdings sollte hier als angehender Kunde unbedingt die Augen offen gehalten werden, denn in vielen Fällen ist es so, dass der eigentliche Preis für das Handy in den monatlichen Gebühren für den Vertrag mit einberechnet wurde.
Dazu kommt, dass hier eine vertragliche Bindung eingegangen wird, die sich in der Regel über 24 Monate beläuft. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig, während der jeweils im Vertrag genannten Frist, dann wird der Vertrag in der Regel automatisch wieder um zwei Jahre verlängert. Oftmals ist es so, das ein Handy in Verbindung mit einem Vertrag zumeist teurer kommt als wenn das Handy beispielsweise in bar bezahlt und ohne Kontrakt gekauft wird. Dementsprechend sollten hier unbedingt die jeweiligen Preise und Vertragsinhalte sehr gut verglichen beziehungsweise durchgelesen werden.
Kredit
Mithilfe eines klassischen Ratenkredits ist die Finanzierung eines Smartphones möglich. Da das Darlehen zweckungebunden ist, können gegebenenfalls zusätzlich noch weitere Dinge hiermit finanziert werden.
Eine andere Variante ist, das gewünschte Handy durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Dabei wird ganz einfach die Darlehenssumme dazu verwendet, um das benötigte Handy in einer Summe bar bezahlen zu können.
Bei der hierfür infrage kommenden Kreditart handelt es sich um einen sogenannten klassischen Ratenkredit. Derartige Darlehen sind nicht zweckgebunden, sodass der Kreditnehmer die Darlehenssumme frei nach Wunsch nutzen kann. Dementsprechend ist es beispielsweise auch denkbar, dass zusätzlich zu dem Handy ebenfalls eine Schutzhülle erstanden wird. Oder man erfüllt sich noch einen anderen Wunsch, wie etwa einen neuen Fernseher. Die Banken verlangen zudem keinerlei Nachweise über die Verwendung des Kreditbetrags. Somit ist der Darlehensnehmer hiermit sehr flexibel.
Damit die Kreditinstitute einen klassischen Ratenkredit vergeben, ist es jedoch notwendig, dass verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass ein sicheres, regelmäßiges Einkommen vorhanden sein. Ebenso achten die Banken gemeinhin auf eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Des Weiteren ist in der Regel ein Wohnsitz innerhalb von Deutschland ebenso notwendig, wie ein deutsches Girokonto. Die genauen Voraussetzungen können allerdings je nach Bank etwas variieren.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt generell in monatlich gleichbleibenden Raten. So profitiert der Kreditnehmer zugleich von einer sehr guten Planbarkeit und muss nicht mit etwaigen, negativen Überraschungen rechnen.
Finanzierung: Vertrag oder Kredit?
In den meisten Fällen ist die Kreditaufnahme zur Finanzierung eines Handys die bessere Wahl als der Abschluss eines Handyvertrages.
Ist es nicht möglich oder nicht gewünscht, das neue Smartphone mithilfe des eigenen Ersparten zu bezahlen, dann ist oftmals die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits die bessere Wahl als die Finanzierung per Handy-Vertrag.
Das kommt daher, dass mit einem Vertrag eine längere, vertragliche Bindung eingegangen wird und die angebliche Kostenersparnis hier zumeist bereits mit eingerechnet ist. Obwohl bei einem klassischen Ratenkredit Zinsen an die Bank zu bezahlen sind, ist diese Variante für den angehenden Handybesitzer zumeist die bessere Wahl.
Darlehensantrag abgelehnt?
Wenn die Bank den Darlehensantrag ablehnt, kann mithilfe von einem solventen Bürgen oder zweiten Kreditnehmer oftmals doch noch zu dem gewünschten Kredit gekommen werden.
Ist es dem angehenden Kreditnehmer jedoch nicht möglich, die von der Bank angesetzten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Darlehensvergabe zu erfüllen, dann wird das Kreditinstitut den gewünschten Kredit ablehnen.
Trotzdem muss das nicht gleichzeitig bedeuten, dass eine Kreditaufnahme gänzlich unmöglich ist. Denn in den meisten Fällen ist es durch das Hinzuziehen eines solventen, zweiten Darlehensnehmer oder eines Bürgen doch noch machbar, den gewünschten Kredit zu erhalten. Es ist jedoch unabdingbar, dass die betreffende Person ihrerseits dazu in der Lage ist, die jeweiligen Voraussetzungen der Bank zu erfüllen.
Als zweiter Kreditnehmer oder Bürge kommen im Allgemeinen die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel machbar, die Eltern, Schwiegereltern, Geschwister oder auch Freunde beziehungsweise Bekannte hiernach zu fragen.
Allerdings muss der zweite Darlehensnehmer beziehungsweise der Bürge sich vollkommen darüber bewusst sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht. Denn sollte es einmal, aus welchen Gründen heraus auch immer, dazu kommen, dass der eigentliche Kreditnehmer doch nicht mehr dazu in der Lage ist, die monatlichen Darlehensraten zu bezahlen, dann wendet sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer beziehungsweise den Bürgen. Das bedeutet, dass die jeweilige Person dann anschließend die restliche, noch offenstehende Darlehenssumme selbst bezahlen muss. Aufgrund dessen sollte die Aufnahme einer zweiten Kreditnehmerschaft beziehungsweise einer Bürgschaft im Vorfeld immer sehr gut durchdacht werden.