Bei der Aufnahme eines Darlehen ist es in der Regel so, dass nach dem Verwendungszweck gefragt wird. Doch muss dieser wirklich immer angegeben werden?
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Kredit ohne Zweckbindung
Bei einem Darlehen ohne Zweckbindung kann der Kreditnehmer die Darlehenssumme frei nach Wunsch nutzen.
Bei einem Kredit ohne Zweckbindung handelt es sich gemeinhin um ein sogenanntes klassisches Ratendarlehen.
Wie die Bezeichnung bereits verrät, vergeben die Banken diesen Kredit ohne dass der Darlehensnehmer den gewünschten Verwendungszweck angeben muss.
Außerdem verlangen die Kreditinstitute hierfür auch keine Nachweise. Dementsprechend profitiert der Kreditnehmer bei einem klassischen Ratenkredit von einer sehr hohen Flexibilität. So kann mithilfe der Darlehenssumme zum Beispiel ein neues Fernsehgerät ebenso gekauft werden, wie neue Balkonmöbel. Oder es wird endlich die Traumreise gebucht beziehungsweise der lang ersehnte Wintergarten gebaut.
Die hohe Flexibilität hat jedoch auch ihren Preis: So sind diese Kreditarten in der Regel immer etwas höher verzinst als das bei Krediten mit Zweckbindung der Fall ist.
Darlehen mit Zweckbindung
Bei einem solchen Kredit vergibt die Bank die Darlehenssumme lediglich zu einem ganz bestimmten Verwendungszweck.
Zusätzlich zu Krediten ohne Zweckbindung werden ebenfalls zweckgebundene Darlehen angeboten. Dazu gehören beispielsweise Autokredite, Immobilienkredite und Umschuldungen. Hier wird das Darlehen von den Banken nur zu einem ganz bestimmten Zweck vergeben. Dementsprechend verlangen die Kreditinstitute auch die jeweiligen Nachweise.
Da bei einem solchen Kredit in der Regel die jeweils zu finanzierende Sache als Sicherheit dient, profitiert die Bank somit von einer höheren Darlehenssicherheit. Dies führt gemeinhin dazu, dass die Kreditinstitute einen niedrigeren Zinssatz vergeben.
Darlehensvoraussetzungen
Die jeweiligen Kreditvoraussetzungen können je variieren.
Damit die Banken einen Kredit vergeben, ob mit oder ohne Zweckbindung, ist es jedoch notwendig, dass der Darlehensnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Diese können, beispielsweise je nach Kreditart und -höhe, etwas variieren aber in der Regel wird unter anderem auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe ebenso geachtet, wie auf eine gute Bonität und eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist gemeinhin ein deutsches Bankkonto ebenso notwendig, wie ein fester Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Verwendungszweck angeben?
Bei zweckungebundenen Darlehen ist es nicht notwendig, den Verwendungszweck zu nennen; bei zweckgebundenen Krediten dagegen schon.
Antragsteller, die sich für einen klassischen Ratenkredit interessieren, müssen somit nicht zwangsläufig den Verwendungszweck angeben. So ist es zum Beispiel auch möglich, einen Mittelklassewagen per klassischem Ratenkredit, und nicht per Autokredit zu finanzieren.
Allerdings ist es bei den dementsprechenden Darlehen ratsam, sich als angehender Kreditnehmer vorab gut zu überlegen, ob nicht vielleicht doch besser auf einen zweckgebundenen als einen zweckungebundenen Kredit zurückgegriffen wird. Der Grund hierfür ist die Einsparung, die durch die gemeinhin niedrigeren Zinsen eines zweckgebundenen Darlehen entsteht; diese kann sich oftmals mehr als sehen lassen.
So kann im Allgemeinen sicherlich gesagt werden, dass, je nach Kreditart, bei einer gewünschten, hohen Flexibilität ein zweckungebundenes Darlehen die richtige Wahl ist, während bei dem Wunsch nach Einsparungen sich gemeinhin eher ein zweckgebundener Kredit anbietet. Bei zuletzt genanntem ist es dann, wie bereits oben erwähnt, notwendig, der Bank den jeweiligen Verwendungszweck zu nennen.
Kreditantrag abgelehnt?
Hat die Bank den Kreditantrag abgelehnt, kann oftmals ein zweiter Darlehensnehmer oder Bürge weiterhelfen.
Ob zweckgebunden oder -ungebunden: Wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, die verschiedenen Kreditvoraussetzungen zu erfüllen, dann lehnt die Bank den Darlehenswunsch ab. Dennoch muss dies nicht unbedingt das Ende für den gewünschten Kredit bedeuten.
So ist es beispielsweise mithilfe von einem zweiten Darlehensnehmer oder Bürgen in der Regel doch noch machbar, den benötigten Kredit aufzunehmen. Allerdings ist es dafür notwendig, dass die betreffende Person ihrerseits die verschiedenen Voraussetzungen der Bank erfüllt. Ist das der Fall, sollte einer erfolgreichen Kreditaufnahme normalerweise kaum mehr etwas entgegenstehen.
Jedoch sollte sich der Bürge, beziehungsweise der zweite Kreditnehmer, hier voll und ganz im Klaren darüber sein, welche Verpflichtung er damit eingeht. Denn ist es dem eigentlichen Darlehensnehmer irgendwann einmal, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf den Bürgen/zweiten Kreditnehmer zu. Das bedeutet, dass die betreffende Person gemeinhin dazu verpflichtet ist, die noch offenstehende Darlehensschuld zu begleichen. Dementsprechend ist es unbedingt ratsam, dass die Aufnahme einer Bürgschaft beziehungsweise einer zweiten Kreditnehmerschaft bereits im Vorfeld gut durchdacht wird. Bestehen hierbei Zweifel, ist es besser, von einer solchen Verpflichtung abzusehen.
Als Bürge oder zweiter Kreditnehmer können im Allgemeinen verschiedene Personen eingesetzt werden. Wichtig ist jedoch, dass die betreffende Person die jeweiligen Vorgaben der Bank erfüllt. So können in der Regel beispielsweise die Eltern ebenso hiernach gefragt werden, wie die Großeltern, Geschwister oder auch weitere Verwandte. Doch auch Arbeitskollegen und Freunde kommen gemeinhin hierfür infrage.
Privatkredit
Bei einem Privatkredit ist es nicht zwangsläufig notwendig, den Verwendungszweck anzugeben.
Bei einem Privatkredit handelt es sich nicht um einen Kredit von einer Bank, sondern um ein Darlehen, das von einer anderen, privaten Person vergeben wird. Bei einem solchen Darlehen ist es oftmals üblich, dass der angehende Kreditnehmer den Verwendungszweck angibt. Allerdings ist das kein „Muss“: So werden auch immer wieder Privatkredite vergeben, bei denen der Verwendungszweck keine Rolle spielt und dem Kreditgeber somit nicht mitgeteilt wird. Hier kommt es, sowie auch bei den weiteren Darlehensvereinbarungen, nur darauf an, dass sich Kreditgeber und -nehmer einig sind.
Dementsprechend ist es beispielsweise auch denkbar, dass die Darlehensraten nicht regelmäßig jeden Monat, sondern in unregelmäßigen Abständen beglichen werden. Vielleicht wird die Darlehenssumme aber auch in einer Summe, zu einem bestimmten Zeitpunkt, bezahlt.
Ein Privatkredit bietet zudem einen weiteren Vorteil: In der Regel verlangt der Darlehensgeber bei einem solchen Kredit lediglich geringe Zinsen oder der Kredit wird sogar komplett zinsfrei vergeben.
Allerdings ist es auch bei einem Darlehen von Privat sehr empfehlenswert, einen schriftlichen Kreditvertrag abzuschließen. Denn sollte es beispielsweise einmal zu Streitigkeiten kommen, ist es beiden Parteien möglich, sich auf den bestehenden Kontrakt zu berufen. Vordrucke hierfür sind zum Beispiel im Internet erhältlich. Allerdings sollten diese im Idealfall nicht eins zu eins übernommen, sondern dementsprechend angepasst werden, damit der Vertrag auch wirklich zu der jeweiligen Situation passt.
Somit bietet ein Privatkredit diverse Vorteile. Dennoch ist gut zu überlegen, ob nicht vielleicht doch besser ein Darlehen von einer Bank aufgenommen wird, denn auf diese Weise erfährt sonst keine andere Person von dem Kredit. Außerdem besteht hierbei beispielsweise auch nicht die Gefahr, dass man sich aufgrund des geliehenen Geldes mit seinem besten Freund zerstreitet.