Auch wenn das Kleingedruckte der Banken meist telefonbuchdicke umfasst, können sie sich dennoch nicht aus jeder Verantwortung stehlen, wie ein aktuelles Gerichtsurteil aus Karlsruhe belegt. Weiß die Bank Dinge, die für ihre Kunden für eine Kaufentscheidung wesentlich sind und verschweigt sie dies, obwohl sie die Finanzierung ermöglicht, haftet sie für die Folgen, die dem Kunden entstehen.
Im konkreten Fall ging es um ein Grundstück, dass eine Käuferin mittels eines Kredites der später beklagten Bank erworben hat. Auf dem Grundstück wurde bislang eine Reinigung und eine Färberei betrieben. Die Bank, genauer der Vorstand, wusste, dass das Grundstück durch die von den Vorbesitzern verursachten Verschmutzungen so stark belastet war, dass eine aufwändige und teure Sanierung erforderlich werden würde. Dieses Wissen stammte aus der Vorbereitung eines Geschäftes, dass den Ankauf besagten Grundstücks für die Bank selbst ermöglichen sollte. Bevor es jedoch zu einem Kauf kam, wurde der Bank durch den damaligen Eigentümer bekannt, dass das Grundstück durch Chemikalien stark belastet war.
Zwar behauptete dieser, die erforderliche Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Belastung zu verringern. Die Bank nahm trotzdem von dem geplanten Ankauf Abstand, wohl weil sie nicht sicher war, ob noch weitere Altlasten vorhanden wären und damit Entsorgungs,- und Sanierungskosten entstehen würden. Genau dieses Grundstück erwarb dann später eine Kundin der Bank, die auch die Finanzierung über das Institut laufen ließ. Zu keinem Zeitpunkt wurde sie auf die Probleme hingewiesen, die möglicherweise durch den Erwerb auf sie zukommen könnten. Nach zwanzig Jahren übergab sie das Grundstück ihrem Sohn.
In diesem Zeitraum hatten die zuständigen Behörden einen ganz erheblichen weiteren Sanierungsbedarf festgestellt. Der neue Eigentümer verlangte von der Bank, die den Verkauf an seine Mutter damals eingefädelt und finanziert hatte, Ersatz des entstandenen Schadens. Da seine Mutter zwar gewusst hatte, welches Gewerbe auf dem Grundstück damals betrieben worden sei, aber nicht, welche Altlasten sich dort befanden, sei die Bank für den Schaden haftbar, da diese davon Kenntnis gehabt hätte.
Das Gericht gab dem Sohn Recht, da die Bank eine Verpflichtung treffen würde, solche Erkenntnisse an ihre Kunden weiter zu geben. Hätte die damalige Erwerberin von den Problemen gewusst, hätte sie das Grundstück nicht gekauft.