Die Kosten für einen Anwalt können schnell ungeahnte Höhen annehmen. So ist es oftmals nicht mehr möglich, die anfallenden Rechnungen mithilfe des Girokontos abzudecken. Dementsprechend stellt sich hier oftmals schnell die Frage, ob es denn vielleicht möglich ist, den Rechtsstreit mithilfe eines Kredits zu bezahlen?
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Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen werden, aufgrund ihrer zumeist relativ hohen Beiträge, oftmals nicht abgeschlossen. Zudem existieren oftmals die verschiedensten Ausschlüsse.
Da die Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung in der Regel recht hoch ausfallen, wird der Abschluss einer solchen Versicherung oftmals gescheut, sodass schlichtweg nicht über eine derartige Versicherung verfügt wird. Doch spätestens bei einem längeren Rechtsstreit bereut man dies oft, da die Kosten hierfür schnell sehr hoch ausfallen.
Dazu kommt, dass Rechtsschutzversicherungen nicht immer einspringen oder nur einen Teil der Kosten übernehmen. So gibt es auch hier oftmals die verschiedensten Ausschlüsse, wodurch der Versicherungsnehmer die Rechnungen des Anwalts, trotz Versicherung, selbst aufnehmen muss. Bei Familienangelegenheiten, als Beispiel, ist das zumeist der Fall.
Ratenzahlungen beim Anwalt
Einige Anwaltskanzleien bieten ihren Klienten auf freiwilliger Basis Ratenzahlung an, dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Anwälten ist es durchaus bewusst, dass die Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringt, nicht immer ohne Weiteres von ihren Klienten gestemmt werden können. Aufgrund dessen bieten manche Anwaltskanzleien ihren Kunden bei Bedarf eine Ratenzahlung an.
Allerdings ist das nicht bei jeder Kanzlei der Fall. Hierbei handelt es sich zudem um ein freiwilliges Angebot der Anwälte; verpflichtet sind sie dazu nicht. Dementsprechend ist es ratsam, sich gegebenenfalls vorab darüber zu informieren, ob bei dem ausgewählten Rechtsbeistand, falls notwendig, eine Ratenzahlung machbar ist.
Sollte das nicht der Fall sein, muss im Notfall der Anwalt gewechselt werden. Oftmals gestaltet es sich jedoch schwer, einen Anwalt zu bekommen, der einerseits den Rechtsstreit übernimmt und andererseits Ratenzahlung anbietet. Dazu kommt, dass sich die Anwaltskanzlei am besten in der Nähe des eigenen Wohnortes befindet, damit sie gut erreichbar ist. Schließlich sind bei derartigen Dingen zumeist mehrere, persönliche Gespräche notwendig. Nicht zuletzt möchte man aber auch nicht einfach „irgendeinen“ Anwalt nehmen, sondern beispielsweise eine Rechtsbeihilfe in Anspruch nehmen, die etwa durch Freunde empfohlen wurde.
Ersparnisse
Ersparnisse sind eine gute Möglichkeit, um einen Rechtsstand zu bezahlen. Allerdings ist es nicht immer möglich, auf diese sofort zuzugreifen oder man möchte sich diese bewahren.
Reicht der Betrag, der sich auf dem Girokonto befindet, nicht aus, um damit die Kosten für den Anwalt zu decken, bietet es sich an, hierfür Ersparnisse heranzuziehen. Von einem Tagesgeldkonto, als Beispiel, können recht schnell die benötigten Gelder auf das Girokonto gebucht und anschließend dem Anwalt überwiesen werden.
Allerdings sind nicht immer Ersparnisse in der benötigten Höhe vorhanden. Oder es handelt sich um fest angelegtes Geld, auf das zu dem jetzigen Zeitpunkt schlichtweg nicht zugegriffen werden kann. Ebenso kann es sein, dass man die Ersparnisse nicht opfern möchte und somit nach einer anderen Option sucht, um die Anwaltskosten zu bezahlen.
Dispo nutzen?
Um einen kompletten Rechtsstreit zu bezahlen, reicht der Dispo in der Regel nicht aus.
Da auf den meisten Girokonten bereits ein Dispositionskredit eingeräumt ist, liegt es nahe, dass zunächst versucht wird, die Anwaltskosten hiermit zu begleichen. Allerdings ist die maximale Höhe des Dispo zumeist nicht ausreichend, um einen kompletten Rechtsstreit zu bezahlen. Dazu kommt, dass die Zinsen, die für die Nutzung des Dispositionskredits anfallen, sehr hoch sind.
Dementsprechend bietet sich der Dispo im Allgemeinen nicht dazu an, um die Anwaltskosten zu begleichen. Von den hohen Zinsen abgesehen, kann der Dispo jedoch eine gute Möglichkeit sein, um beispielsweise die Zeit zur Auszahlung eines Kredits zu überbrücken und die bis dahin anfallenden Kosten zu decken. Handelt es sich um keinen langwierigen Rechtsstreit, sondern wird beispielsweise lediglich kurz bei einem Anwalt Rat gesucht, dann kann auch hier der Dispo eingesetzt werden.
Im Idealfall wird der Dispo jedoch schnellstmöglich wieder ausgeglichen, denn die Zinsen sind hier gemeinhin deutlich höher als bei einer anderen Kreditart. Es ist beispielsweise aber auch möglich, die bereits durch den Dispo beglichenen Kosten in die gewünschte Kreditsumme mit einzurechnen, sodass das Konto bei Darlehensauszahlung wieder im Haben ist und mit der restlichen Kreditsumme die noch anfallenden Anwaltskosten bezahlt werden.
Kreditaufnahme?
Durch die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits können Kosten eines Rechtsstreits zumeist komplett beglichen werden. Dabei sollte die Kreditsumme weder zu hoch, noch zu niedrig ausfallen.
Reicht das Girokonto nicht aus und ist es zudem nicht möglich, auf etwaige Ersparnisse zurückzugreifen beziehungsweise bietet der Anwalt keine Ratenzahlung an, dann ist die Aufnahme eines Kredits oftmals die einzige Möglichkeit, den anstehenden Rechtsstreit zu bezahlen.
Da die Banken jedoch eine gewisse Bearbeitungszeit benötigen, empfiehlt es sich, den gewünschten Kredit am besten so frühzeitig wie möglich zu beantragen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich die Darlehenssumme auf dem eigenen Konto befindet, wenn die ersten Anwaltskosten fällig sind.
Dazu kommt, dass man bei einer Darlehensbeantragung unbedingt eine realistische Darlehenshöhe angeben sollte. Andernfalls kann es schnell geschehen, dass der Kredit nicht ausreicht, um die kompletten Anwaltskosten zu decken. Die Aufnahme eines zweiten Darlehen ist jedoch oftmals etwas komplizierter und nicht immer möglich. Aufgrund dessen wird am besten zuvor direkt beim Anwalt nachgefragt, mit welchen Kosten in maximaler Höhe er rechnet.
Auf diese Weise hat der Kreditnehmer eine sehr gute Richtlinie, was in etwa auf ihn zukommt. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte zwar keine unnötig hohe Kreditsumme aufgenommen werden aber es empfiehlt sich, einen gewissen Puffer mit einzubauen. Denn schließlich kann ein Rechtsstreit durchaus auch eine unvorhergesehene Wende nehmen, sodass es besser ist, hier etwas Vorsicht walten zu lassen.
Kreditart
Bei einem klassischen Ratenkredit erfolgt die Tilgung durch Monatsraten in gleichbleibender Höhe.
Um die Kosten für einen Anwalt zu bezahlen, bietet sich die Aufnahme eines klassischen Ratenkredits an. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten zweckungebundenen Kredit. Das bedeutet, dass die Darlehenssumme frei nach Wunsch verwendet werden kann. Die Bank fordert diesbezüglich somit auch keinerlei Nachweise an.
Dementsprechend ist es zum Beispiel auch denkbar, dass, nach Beendigung und Bezahlung des kompletten Rechtsstreits, eine etwaig noch vorhandene Restsumme für etwas gänzlich anderes verwendet wird. Allerdings sollte hierfür zunächst sichergestellt sein, dass wirklich sämtliche, diesbezügliche Rechnungen bereits getilgt sind.
Damit die Banken einen klassischen Ratenkredit vergeben, muss der Antragsteller, wie auch bei anderen Darlehensarten, einige Voraussetzungen erfüllen. Diese können zwar je nach Bank und Kredithöhe etwas variieren aber in der Regel wird vonseiten der Kreditinstitute zum Beispiel ein hoher Wert auf ein sicheres, regelmäßiges Einkommen, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa gelegt. Ebenso wird gemeinhin ein Wohnsitz innerhalb von Deutschland sowie ein deutsches Girokonto verlangt.
Die Rückzahlung des klassischen Ratenkredits erfolgt in Form von monatlich gleichbleibenden Raten. Auf diese Weise profitiert der Kreditnehmer hier von einer sehr guten Übersicht und Planbarkeit. So sind hier keinerlei Überraschungen zu erwarten. Sobald die letzte Rate bezahlt wurde, ist der klassische Ratenkredit vollständig getilgt und der Kreditnehmer diesbezüglich schuldenfrei.