Bei einer Darlehensbeantragung verlangen die Banken von den Antragstellern üblicherweise einen Haushaltsplan. Doch um was handelt es sich hierbei? Und was sollte bei der Erstellung eines solchen Plans beachtet werden?
Inhalt
Erläuterung
Bei einem Haushaltsplan handelt es sich um die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben, die der Kreditnehmer monatlich tätigt. Damit erhält die Bank einen Überblick über die finanzielle Situation des Antragstellers. Zudem hilft der Plan zum Beispiel auch dabei, die Höhe der Kreditsumme und der monatlichen Darlehensraten zu bestimmen.
Haushaltsplan erstellen
Bei einem Haushaltsplan werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen und so die Summe ermittelt, die jeden Monat verlässlich zur Bezahlung der monatlichen Kreditraten verwendet werden kann.
Die Erstellung eines Haushaltsplans ist kein schwieriges Unterfangen. So wird hier in der Regel damit begonnen, dass sämtliche Einnahmen, die jeden Monat verlässlich auf das Konto des Antragstellers fließen, aufgelistet werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Gehalt aus der Vollzeitarbeitsstelle ebenso handeln, wie um das Einkommen aus dem Nebenjob.
Im Anschluss daran wird mit den Ausgaben ebenso verfahren, nur mit dem Unterschied, dass hier ebenfalls die unregelmäßigen Ausgaben mit aufgelistet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sämtliche Ausgaben zu jeder Zeit ohne Weiteres bezahlbar sind.
Zu den Ausgaben zählen unter anderem Miet- und Nebenkostenzahlungen, Versicherungsbeiträge sowie Kosten für Lebensmittel, Tierfutter und Benzin. Aber auch Ratenzahlungen von bereits vorhandenen Krediten, Zahlungen für einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung gehören hier beispielsweise ebenfalls dazu.
Im Anschluss daran müssen nur noch die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Die aus dieser Rechnung resultierende Summe ist der Betrag, der dem Kreditnehmer jeden Monat verlässlich zur freien Verfügung offen steht. Dementsprechend werden hiervon dann auch die Monatsraten beglichen.
Was beachten?
Bei einer Kreditbeantragung sind wahrheitsgemäße sowie vollständige Angaben Pflicht. Außerdem trägt ein Haushaltsplan zu einem seriösen Eindruck bei und sorgt dafür, dass eher nicht etwas vergessen wird.
Damit ein Haushaltsplan tatsächlich die reale, finanzielle Situation des Antragstellers darstellt, muss dieser wahrheitsgemäß aufgestellt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Bank, im Rahmen einer Kreditvergabe das Recht auf wahrheitsgemäße und vollständige Informationsauskunft hat. Fehlende oder falsche Informationen ziehen negative Auswirkungen für den Antragsteller nach sich.
Kreditnehmer, die auf die Erstellung eines Haushaltsplans verzichten, müssen der Bank dennoch ihre jeweiligen Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Wer jedoch dazu in der Lage ist, dem Mitarbeiter des Kreditinstituts einen bereits fertiggestellten Plan vorzulegen, profitiert gleich doppelt: Denn so ist zum einen eher sichergestellt, dass nicht eventuell versehentlich doch einige Angaben vergessen werden und zum anderen sorgt ein Haushaltsplan für einen guten Eindruck. Die Bank erkennt dadurch, dass sich der Antragsteller Gedanken über die Kreditbeantragung und vor allem auch über die Rückzahlung der Darlehenssumme macht. Das wirkt seriös.
Haushaltsplan: Endsumme
Idealerweise wird die Endsumme des Haushaltsplans, die dem Kreditnehmer zur freien Verfügung offen steht, nicht nur zur Darlehensrückzahlung, sondern auch als Rücklage verwendet.
Wie bereits oben erwähnt, wird von der Summe, die im Rahmen des Haushaltsplans ermittelt wurde, die jeweils fällige, monatliche Rate beglichen. Allerdings ist dringend davon abzuraten, den kompletten Betrag hierfür zu verwenden.
Wesentlich besser ist es dagegen, wenn ein Teil der Summe zum Sparen auf die Seite gelegt wird. Auf diese Weise ist der Kreditnehmer auf der sprichwörtlichen „sicheren Seite“, falls es einmal zu einem finanziellen Notfall kommt. Denn schließlich kann es durchaus schnell einmal geschehen, dass beispielsweise das Auto streikt und somit ein ungeplanter Werkstattbesuch ansteht, oder das Kühlschrank beziehungsweise Waschmaschine ihren Dienst quittieren und schnell ein neues Gerät benötigt wird.
Ratenhöhe
In Bezug auf die Höhe der Monatsraten spielt die Darlehenslaufzeit eine gewichtige Rolle.
Um die ideale, monatliche Ratenhöhe zu ermitteln, sollte jedoch ebenfalls die Laufzeit des Darlehen beachtet werden.
Denn hierbei gilt: Umso länger die Laufzeit des Kredits, desto geringer fällt die Monatsrate aus aber dafür müssen höhere Zinsen bezahlt werden. Bei einer kürzeren Darlehenslaufzeit dagegen ist die monatliche Rate höher, allerdings sind hier niedrigere Zinsen zu begleichen.
Dementsprechend muss hier, im Rahmen dessen, was beim Haushaltsplan als Summe für die Ratenzahlung angedacht wurde, gut überlegt werden, ob eine kürzere oder längere Vertragslaufzeit die bessere Wahl ist. In der Regel geben die Banken ihren Kreditnehmern, in einem gewissen Umfang, einige Vorschläge vor, sodass der Darlehensnehmer etwas Spielraum hat. Sollte die gewünschte Ratenhöhe beziehungsweise Laufzeit nicht dabei sein, ist es aber auch möglich, direkt danach zu fragen. Die Kreditinstitute geben anschließend Auskunft darüber, ob die Wünsche möglich sind oder nicht.
Darlehensablehnung
Bei einer Kreditablehnung vonseiten der Bank kann zumeist ein Bürge oder zweiter Darlehensnehmer weiterhelfen.
Es kann jedoch unter Umständen auch dazu kommen, dass die Bank bei Durchsicht des Haushaltsplans zu dem Schluss kommt, dass eine Darlehensvergabe nicht möglich ist. Ein Grund hierfür ist beispielsweise, dass die zur freien Verfügung offenstehende Summe nicht ausreicht, um die monatlichen Raten zu begleichen.
Doch auch in diesem Fall muss nicht unbedingt komplett von einer Kreditvergabe abgesehen werden. Denn in der Regel vergeben die Banken dann doch noch ein Darlehen, wenn ein zweiter Kreditnehmer oder Bürge hinzugezogen wird. Das verhält sich zumeist auch dann so, wenn der Antragsteller nicht dazu in der Lage ist, die weiteren Kreditvoraussetzungen der Banken zu erfüllen. Allerdings muss die betreffende Person dann ihrerseits die diversen Vorgaben abdecken.
Zweiter Kreditnehmer
Im Allgemeinen können die verschiedensten Personen nach einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft gefragt werden. Am besten handelt es sich jedoch um jemanden, mit dem man sich gut versteht.
Als zweiter Darlehensnehmer bieten sich verschiedene Personen an. So ist es zum Beispiel durchaus möglich, die Eltern, Geschwister oder auch einen guten Freund hiernach zu fragen. Allerdings sollte sich der angehende Bürge, beziehungsweise zweite Kreditnehmer, darüber im Klaren sein, welche Verpflichtung er hiermit eingeht.
Denn sollte der eigentliche Darlehensnehmer irgendwann einmal, aus welchem Grund auch immer, auf einmal nicht mehr dazu in der Lage sein, die monatlichen Kreditraten zu begleichen, dann tritt die Bank auf die betreffende Person zu. Dementsprechend muss dann üblicherweise der Bürge/zweite Kreditnehmer für die restliche, noch offenstehende Kreditsumme aufkommen.
Aufgrund dessen ist es zudem ratsam, gut zu überlegen, welche Person man nach einer Bürgschaft oder zweiten Kreditnehmerschaft fragt. Am besten ist es jemand, zu dem ein gutes bis sehr gutes Verhältnis gepflegt wird, damit es nicht eventuell zu finanziellen Streitigkeiten kommt.