Immer häufiger widerrufen Autokäufer ihren Autokredit bei kreditgebenden Banken. Interessant ist, dass die Gerichte anerkannt haben, dass bei einem solchen Widerruf der Kläger noch nicht einmal einen Nutzungsersatz an die Bank für die gefahrenen Kilometer zahlen muss. Autokäufer können sich aus diesem Grund recht günstig von ihrem Fahrzeug wieder trennen, sehr zum Ärger der Autohändler und natürlich der Kreditbanken. Es handelt sich durchaus um einen Geheimtipp, den immer mehr Kunden zu ihrem Vorteil nutzen. Auch die TARGOBANK hat in diesem Fall das Nachsehen gehabt.
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Autokäufer muss die letzten Raten seiner Pkw-Finanzierung nicht zurückzahlen
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 22. Juli 2021 (Az. 6 O 297/20) entschieden, dass zwei Kunden der TARGOBANK AG im Rahmen eines Verbraucher-Widerrufs die letzten 22 Raten für die Pkw-Finanzierung nicht mehr zahlen müssen. Vertreten wurden die Kläger von der Hahn Rechtsanwälte PartG mbB. Diese erhielten von der TARGOBANK Mitte des Jahres 2017 ein Darlehen über 26.000 €, welches zur Finanzierung eines Audi Q5 gedacht war.
Nach Abschluss des Darlehensvertrages steht den Käufern und Kreditnehmern regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Diese Widerrufsfrist von 14 Tagen kommt jedoch nur dann zustande, wenn dem Verbraucher vom Kreditgeber einwandfreie und fehlerfreie Vertragsunterlagen zugesandt werden. Von dieser Möglichkeit haben zwei Kläger im April 2020 Gebrauch gemacht und ihre Kreditverträge widerrufen.
Die TARGOBANK hat den Widerruf nicht akzeptieren wollen
Die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs hat die TARGOBANK AG vorgerichtlich nicht akzeptieren wollen. Aus diesem Grund kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart. Die Rechtsfolge eines solchen nachträglichen Widerrufs bedeutet für den Kunden, dass dieser seinen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen muss. Ebenfalls kann der Kreditnehmer alle Zahlungen zurückfordern, die er bisher auf den Darlehensvertrag geleistet hat.
Wie der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte darlegt, hat die TARGOBANK durch ihre Rechtsanwältin in einer mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnis erklären lassen. Somit hat die Bank es vermieden, dass das Landgericht Stuttgart in rechtlicher Hinsicht eine Begründung für die Möglichkeit des Widerrufs nach Jahren angibt.
Verträge überprüfen lassen
Nicht nur die HAHN Rechtsanwälte, sondern auch viele andere deutschen Rechtsanwaltskanzleien bieten Autokäufern die Möglichkeit, die Kreditverträge überprüfen zu lassen. In einer Erstbewertung wird festgestellt, ob es fehlerhafte Vertragsunterlagen gibt, welche die Widerrufsfrist nicht in Gang bringen. Nicht nur die TARGOBANK hat in den letzten Jahren diese Fehler begangen. Insoweit eröffnet sich auch für andere Kreditnehmer die Möglichkeit eines Widerrufs.
Neben der TARGOBANK sind zum Beispiel auch die Santander Consumer Bank, die Volkswagen Bank, die BMW Bank, die RCI Banque S. A., die FCA Bank und auch die Mercedes-Benz Bank betroffen. Gegen diese Banken sind wirksame Urteile ergangen.
Auto-Widerrufsjoker der hauseigenen Bank des Autoverkäufers prüfen lassen
Wenn Sie ein Fahrzeug über die hauseigene Bank des Autoverkäufers finanziert haben oder dieser eine Finanzierung vermittelt hat, handelt es sich um einen verbundenen Vertrag. Wenn Sie also den Finanzierungsvertrag mit der Bank widerrufen, wirkt sich dies auch auf den Kaufvertrag aus. Wenn Ihnen die Bank fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen übergeben hat, können Sie auch noch nach Jahren von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. In diesem Fall erhalten Sie von der Bank das Geld zurück, während das Fahrzeug an die Bank geht.