Um die Schwarzarbeit einzudämmen, kann man ab nächstem Jahr eine wesentlich höheren Betrag bei Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen. Während es aktuell dreitausend Euro sind, wird dieser Betrag ab nächstem Jahr verdoppelt.Die Möglichkeit Handwerkerrechnungen von der Steuer abzusetzen besteht schon seit geraumer Zeit. So konnte man bislang maximal zwanzig Prozent der Kosten geltend manchen, die man für eine Handwerkerleistung bezahlt hat. Voraussetzung dabei war, dass der Betrag dreitausend Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag wird nunmehr im nächsten Jahr erhöht, so dass man Rechnung bis zu sechstausend Euro geltend machen kann. Absetzbar ist dabei jedoch nur der reine Arbeitslohn sowie Verbrauchsmaterialien. Alle verbauten Materialien muss man nach wie vor selbst tragen, da sie steuerlich nicht geltend gemacht werden können.
Zweck dieser Vergünstigung ist es nach Verlautbarung des zuständigen Ministeriums, durch diese steuerliche Entlastung das Handwerk zu stärken und für mehr Aufträge zu sorgen. Man rechnet mit bis zu zehn Milliarden Euro mehr Umsatz durch dies Anpassung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist dabei auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Diese hat nach Schätzungen in Deutschland ein Volumen von erstaunlichen dreihundert Milliarden Euro pro Jahr, wobei der Betrag tatsächlich auch noch viel höher liegen kann. Durch die steuerlichen Anreize konnte bereits in der Vergangenheit erfolgreich Schwarzarbeit zurückgedrängt werden. So war die Absetzbarkeit der Kosten für eine Haushaltshilfe ein wichtiger Schritt, die verbreitetet illegale Beschäftigung in diesem Bereich zurück zu drängen. Seit fünf Jahren können Kosten für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen Lohnkosten, die für Renovierungen oder Modernisierungen in privaten Haushalten aufgewandt werden. Seit letztem Jahr kann man diese Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen, sofern man bestimmt Höchstgrenzen nicht übersteigt.