Das Laden eines E-Autos an einer Ladesäule stellt viele Fahrzeugnutzer vor größeren Problemen. Nicht immer ist sichergestellt, wie der Bezahlvorgang vonstattengeht. Einige setzen auf eine App-Lösung, andere unterstützen die traditionelle Kartenzahlung. Am 17. September 2021 hat der Bundesrat die Novellierung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Diese sollen wesentlich verbraucherfreundlicher werden. Auch die aus Dortmund stammende Compleo Charging Solutions AG möchten diesen Weg beschreiten.
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Ladesäulen müssen ab 1. Juli 2023 die kontaktlose Zahlung unterstützen
Sämtlichen öffentlichen Ladepunkte müssen ab dem 1.Juli 2023 einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels Kreditkarte oder Debitkarte anbieten. Somit ist die zukünftige Bezahlmethode klar geregelt. Compleo zeigt sich technologieoffen und entwickelt auch weiterhin nutzerfreundliche Lösungen. Diese sollen Verbrauchern und Betreibern von Ladepunkten dienlich sein.
Ein Punkt ist die Authentifizierung des Nutzers und des Fahrzeuges nach der ISO 15118. Hiermit ist eine individuelle Autorisierung bei jedem Ladevorgang überflüssig. Dabei sollen die Bezahlsysteme in Form der Ad-hoc-Zahlung, per Ladekarte, App oder Roaming weiterhin bestehen bleiben. Mit Einführung einer Bezahlung per Debit- oder Kreditkarte wird den Nutzern ein gängiges Verfahren angeboten, welches auch den üblichen Zahlungsgewohnheiten heutzutage entspricht. Vorteilhaft ist, dass die E-Autofahrer hierdurch nicht zwingend auf eine bestimmte Zahlungsmethode festgelegt sind.
Das Laden muss einfacher werden
Wenn jemand sein E-Auto kurzfristig laden möchte und an einer unbekannten Ladesäule hält, muss sich dieser häufig erst eine App zum Anmelden und Bezahlen herunterladen. Nicht jeder hat von zahlreichen Anbietern auch eine passende Ladekarte im Portemonnaie. In Deutschland sind etwa 118,3 Millionen Debitkarten ausgegeben und 40,56 Millionen Kreditkarten. Diese Zahlungsmittel sind überaus stark verbreitet.
Mit der Novellierung der Ladesäulenverordnung möchte der Gesetzgeber gemeinsam mit den Betreibern von Ladesäulen und Entwicklern von E-Autos die Elektromobilität fördern. Ein wichtiger Baustein hierzu ist die Integration der vorgenannten, gängigen Zahlungsmethoden.
Weitere wichtigen Daten werden an den E-Autofahrer übermittelt
Die Verordnung sieht zudem vor, dass mithilfe einer neuen Schnittstelle an den Standorten der Ladepunkte der E-Autofahrer sofort weiß, wo sich die Ladesäule befindet und ob diese für ihn frei ist. Diese Schnittstelle soll schon zum 1. März 2022 implementiert werden.
Der Dortmunder Hersteller Compleo hat diese Features bereits seit 2018 in seinen Produkten integriert. Dominik Freund als Geschäftsführer von Compleo Connect GmbH teilt hierzu mit, dass auch bei der Umsetzung des neuen Payments in erster Linie an die Verbraucher gedacht werde. Die Compleo-Systeme sind schon jetzt auf unterschiedliche Bezahlmethoden ausgerichtet. Von daher wird erwartet, dass die neue Ladesäulenverordnung einen zusätzlichen Nachfrageschub dieser innovativen Ladepunkte liefert.
Bereits jetzt nutzen viele Verbraucher das kontaktlose Bezahlen per NFC. Damit wird das Smartphone zur innovativen Bezahlmethode. Compleo bietet hier sehr zuverlässige Lösungen an, angefangen von der Eichrechtskonformität bis hin zum digitalen Kassenbon.
Die neuen Bezahltechniken sind schon länger bei Compleo enthalten
Compleo verweist darauf, dass in seinen Ladesäulen schon seit längerer Zeit diverse Direct-Payment-Methoden zum Einsatz kommen. So lassen sich diese fortan per Debit- und Kreditkarte sowie NFC bedienen. Transparenz und Sicherheit spielen hier eine wichtige Rolle. Auch hier kann das Produktsortiment von Compleo überzeugen. Interessant ist, dass Compleo als erster Hersteller über eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfügt, die sich auf eichrechtskonforme Cito DC-Ladestationen mit Giro-e bezieht.