Eine Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen. Diese wird im Grundbuch eingetragen und belastet dieses entsprechend. Vor dem Verkauf einer Immobilie ist es ratsam, eine solche Grundschuld löschen zu lassen. Viele Kaufinteressenten möchten nur eine lastenfreie Immobilie übernehmen. Dies erklärt auch David Riechmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Andererseits gibt eine Grundschuld der Bank das Recht zu einer Zwangsversteigerung, wenn die Darlehensraten nicht mehr bedient werden können. Erst wenn der Kredit vollständig getilgt ist, kann eine Grundschuld gelöscht werden. Nicht immer ist dies sinnvoll.
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Sie müssen nicht unbedingt eine Grundschuld löschen lassen
Für jde Veränderung im Grundbuch wird eine entsprechende Gebühr erhoben. So kostet auch das Austragen bzw. Löschen einer Grundschuld Geld. Dennoch ist eine solche Eintragung im Grundbuch nicht schädlich, wenn Sie die Immobilie ehedem nicht verkaufen möchten. Wer seine Darlehensraten gezahlt und sein Immobiliendarlehen getilgt hat, der sollte sich gut überlegen, ob er wirklich die Grundschuld löschen lässt.
Vielleicht benötigen Sie für eine größere Renovierung erneut Geld, welches Sie sich von der Bank leihen müssen. Dann haben Sie bei Bank, welche nach wie vor bei Ihnen im Grundbuch steht, gute Chancen diesbezüglich einen günstigen Kredit zu bekommen. Immerhin steht die Bank als Gläubiger schon im Grundbuch. Sie müssen diesbezüglich eine Grundschuld auch nicht zusätzlich erhöhen, da in aller Regel das für eine Renovierung neu aufgenommene Darlehen meist geringer ausfällt, als das Ursprungsdarlehen.
Eine Grundschuld übertragen
Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie planen, ist es üblich, meist zu einer günstigeren Bank zu wechseln. In diesem Fall können Sie die vorhandene Grundschuld weiterhin aufrechterhalten und an die neue Bank übertragen. Sie sollten die alte Grundschuld nicht löschen, da das Gesamtdarlehen noch nicht getilgt ist und die neue Bank für eine Anschlussfinanzierung sich ebenfalls in das Grundbuch eintragen lassen müsste. Sie erleichtern der neuen Bank durch eine Umschreibung der Grundschuld den gesamten Vorgang.
Erst mit Löschungsbewilligung erfolgt die Löschung
Für die Löschung einer Grundschuld ist das Grundbuchamt zuständig. Dieses ist meist bei den Amtsgerichten angesiedelt. Für eine solche Löschung benötigen Sie vom eingetragenen Gläubiger eine Löschungsbewilligung in notarieller Form sowie von Ihnen eine notariell beglaubigte Löschungszustimmung. Es handelt sich um einen Antrag, der vom Grundbuchamt geprüft wird. Nach Zahlung einer Gebühr, die vom Wert der Grundschuld abhängt, wird diese letztlich aus dem Grundbuch gestrichen. Durchaus kann eine Löschung einige hundert Euro kosten.
Von daher macht es Sinn, sich genau zu überlegen, ob sich eine Löschung wirklich lohnt. Als Immobilienbesitzer kommen Sie viel schneller in die Verlegenheit, für eine Renovierung einen neuen Kredit zu beantragen. Da kann eine bestehende Eintragung eine gute Unterstützung darstellen.
Bei der Grundschuld sind Sie an die Bank gebunden
Wie bereits zuvor erwähnt, möchten Sie wegen einer nicht gelöschten Grundschuld diese nutzen, um weiterhin bei Bedarf einen günstigen Kredit zu erhalten. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass Sie in diesem Fall an die im Grundbuch eingetragenen Bank gebunden sind. Trotz des Vorteils dieser Eintragung müssen Sie nicht unbedingt einen Kredit mit günstigen Zinsen erhalten. Die Banken wissen, dass diese bei Ihnen im Grundbuch stehen. Ebenso wissen diese, dass eine Löschung und Umschreibung Gebühren kostet.
Aus diesem Grund sollten Sie dennoch einen unabhängigen Kreditvergleich vornehmen. Vielleicht erhalten Sie bei einer Bank derart günstige Zinsen, dass diese sogar eine Umschreibung im Grundbuch rechtfertigt.