Das neue Jahr bringt auch für Wohngeldempfänger Verbesserungen. Während bisher im Schnitt etwa neunzig Euro Wohngeld pro bedürftigem Haushalt gezahlt wurde, sind es ab so fort ungefähr einhundertvierzig Euro. Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Es werden als mehr Menschen als bisher in den Genuss dieser Unterstützung kommen. Ob Wohngeld gewährt wird oder nicht, hängt nicht etwa vom Ermessen des Sachbearbeiters ab. Es gibt einen einklagbaren Anspruch auf Zahlung dieser Hilfsleistung. Wer also die die Kriterien erfüllt, die für den Bezug notwendig sind, sollte sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch durchzusetzen.
Die Bundesregierung hält einen Informationsbroschüre bereit, die alle Einzelheiten zum Wohngeld verständlich erläutert. Beispielsweise steht dort zu lesen, wer überhaupt anspruchsberechtigt ist, wie man einen Antrag stellt und wie hoch der Anspruch sein wird. Die Information steht kostenlos im Internet zum Download bereit.Geändert hat sich beim Wohngeld beispielsweise, dass nunmehr auch die Kosten für das Heizen dort inbegriffen sind. Wohngeld erhält, wer nicht mehr als eine bestimmte Miethöhe zahlt. Um zu ermitteln, ob die gezahlte Miete die Höchstgrenze überschreitet, stehen nun einfach zu berechenbare Pauschalbeträge zur Verfügung. Das Baujahr des Gebäudes wird künftig nicht mehr dabei berücksichtigt. Außerdem wurden die Höchstmieten um zehn Prozent erhöht.
Die meisten Wohngeldempfänger sind Senioren und Familien. Insgesamt bezogen im vergangenen Jahr fast eine halbe Million Menschen Wohngeld. In diesem Jahr werden es durch die Anhebung der Werte fast eine Million sein.
Die Anpassung soll nicht zuletzt die stark gestiegenen Preise für Heizkosten abfangen, die gerade für einkommensschwache Haushalte ein großes Problem sind.