Wer auf der Suche nach einem Ratenkredit ist, der wird diesen verständlicherweise nicht umsonst bekommen. Die Banken erheben hierfür Zinsen. Aktuell finden Sie bei CHECK24, smava und FINANZCHECK.de sogenannte Aktionskredite mit Minusverzinsung. Damit müssen Sie letztlich weniger zurückzahlen, als Sie ursprünglich aufgenommen haben. Die Kreditsummen liegen hier aber lediglich bei 1.000 Euro. Ebenso kommt es auf eine gute Bonität an. Eine andere Möglichkeit bietet der zinslose Kredit, der meist von Freunden und Bekannten als finanzielle Unterstützung gewährt wird. Dabei stehen sich die Beteiligten sehr nahe. Ganz so einfach ist es mit einem zinslosen Darlehen jedoch nicht.
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Was ist überhaupt ein zinsloses Darlehen?
Bei einem zinslosen Darlehen verleiht der Kreditgeber die Kreditsumme in bestimmter Höhe und verlangt für das verliehene Geld keinerlei Gegenleistung. Meist werden zinslose Darlehen innerhalb der Familie vergeben, wo eine hohe Vertrauensbasis herrscht. Es ist aber auch möglich, dass neben den Privatpersonen auch Unternehmen ein zinsloses Darlehen vergeben können.
Der gute Glaube steht hier im Vordergrund. Der Darlehensgeber möchte dem Darlehensnehmer besonders helfen und verzichtet hierbei auf die ansonsten strengen Kriterien bei der banküblichen Kreditvergabe. Dies führt dazu, dass auf eine Bonitätsprüfung in aller Regel verzichtet wird. Ebenso entfällt natürlich auch eine SCHUFA-Abfrage. Meistens handelt es sich hier um überschaubare Geldbeträge. Natürlich können auch größere Kreditsummen vergeben werden. Dabei wird angeraten, auch unter Familienmitgliedern und Bekannten einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen.
Das zinslose Darlehen unter Familienmitgliedern
Der Grund für ein zinsloses Darlehen kann vielfältiger Natur sein. So möchten zum Beispiel die Eltern ihre Kinder unterstützen, wenn diese sich eine Immobilie gekauft haben oder kaufen möchten. Vielleicht reicht den Kindern auch das Eigenkapital für eine größere Kreditaufnahme nicht aus. Auch hier können Eltern und Verwandte aushelfen. Durchaus kann es sein, dass der Schwiegersohn aus beruflichen Gründen ein neues Auto benötigt, weil das alte nicht mehr fahrbereit ist. In diesem Fall leihen Verwandte häufig den Betroffenen die benötigte Geldsumme. Der Weg zur Bank wird somit überflüssig.
Wer ein zinsloses Darlehen vergibt, der sollte jedoch unbedingt an die Schenkungssteuer denken. Diese betrifft in erster Linie den Kreditnehmer. Jeder, der zinslos und ohne Gegenleistung ein Darlehen erhält, wird steuerpflichtig. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn das Darlehen länger als ein Jahr läuft. Dennoch gibt es für Familienangehörige und Verwandte Steuerfreibeträge. Diese sind umso höher, je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist.
Die Schenkungssteuer
Wer ein zinsloses Darlehen erhält, der muss letztlich auch keine Zinsen dafür bezahlen. Der Gesetzgeber geht in diesem Fall von einer Schenkung aus. Zinslose Darlehen an Freunde können zum Beispiel schnell länger als ein Jahr dauern und auch die gewährten Freigrenzen übersteigen. Beispielsweise gibt es einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro innerhalb von 10 Jahren, wenn überhaupt kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Um eine mögliche Schenkungssteuer auszuschließen, vereinbaren viele eine Darlehenszahlung gegen einen überaus geringen Zins. Auch hier kann die Steuerbehörde bei Privatpersonen dies beanstanden, da diese von den marktüblichen Zinsen ausgehen werden. Dann handelt es sich wiederum um eine teilweise Schenkung, die ggf. zu versteuern ist. Nehmen wir folgendes Beispiel:
Zwei Geschäftsfreunde vereinbaren ein zinsloses Darlehen über 150.000 Euro. Die Rückzahlung soll monatlich innerhalb von 8 Jahren stattfinden. Bei einer Bank wäre mit einem Zinssatz von etwa 4 % zu rechnen. Über 8 Jahre ergäbe dies Zinsen in Höhe von 25.525,56 Euro. Falls der Darlehensnehmer der Steuerklasse III angehört, muss er Schenkungen bis 75.000 Euro mit 30 % versteuern. Hierzu gehören folglich auch die geschenkten Zinsen in Höhe von 25.525,55 Euro. Hiervon wird der vorgenannte Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro abgezogen. Somit ist noch eine Restsumme in Höhe von 5.525,52 Euro mit 30 % zu versteuern. Dies ergäbe eine Schenkungssteuer in Höhe von 1.657,67 Euro.