Bei einer Darlehensaufnahme ist nicht immer ein zweiter Kreditnehmer vorgesehen. Es lohnt sich jedoch, darüber nachzudenken, ob das gewünschte Darlehen nicht vielleicht doch zusammen mit einer anderen Person beantragt wird, da dies einige Vorteile mit sich bringt.
Inhalt
Darlehensvoraussetzungen
Damit es zu einem positiven Darlehensbescheid kommt, ist es unabdingbar, dass der Darlehensnehmer die jeweiligen Vorgaben der Kreditinstitute erfüllt.
Damit die Banken einen Kredit bewilligen, ob für einen oder zweiten Kreditnehmer, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Die jeweiligen Vorgaben können zwar je nach Bank und Darlehensart etwas variieren aber in der Regel legen die Kreditinstitute vor allem einen hohen Wert auf ein sicheres, monatliches Einkommen in einer gewissen Höhe, eine gute Bonität sowie eine positive Auskunft der Schufa. Des Weiteren ist üblicherweise ebenfalls ein deutscher Wohnsitz sowie ein deutsches Bankkonto vonnöten. Zudem kann es sein, dass die Banken Sicherheiten verlangen. Dazu gehören zum Beispiel Lebensversicherungen und Bausparverträge.
Kreditkonditionen
Durch einen zweiten Kreditnehmer ist eine höhere Darlehensabsicherung gegeben, sodass die Banken oftmals Vergünstigungen anbieten.
Ein gewichtiger Vorteil durch das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers besteht dadurch, dass sich, dank der weiteren Person, in der Regel die Darlehenskonditionen verbessern. Das kommt daher, dass durch den zweiten Kreditnehmer das Risiko eines etwaigen Zahlungsausfall sinkt.
Denn ist der eigentliche Darlehensnehmer, irgendwann einmal, plötzlich nicht mehr dazu in der Lage, die monatlichen, regelmäßigen Ratentilgungen vorzunehmen, dann ist der zweite Darlehensnehmer dazu verpflichtet, die Zahlungen seinerseits durchzuführen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person selbst von der Kreditaufnahme profitiert oder nicht.
Durch die höhere Darlehensabsicherung durch den zweiten Kreditnehmer vergeben die Banken dann gemeinhin bessere Konditionen. So kann es zum Beispiel sein, dass die Kreditinstitute einen günstigeren Zinssatz vergeben oder eine längere Kreditlaufzeit anbieten. Dementsprechend ist es dann beispielsweise möglich, einiges zu sparen oder sich eben länger Zeit zu lassen um das Darlehen zu begleichen; so verbleibt jeden Monat ein höherer Betrag im Geldbeutel.
Darlehensabsage
Mithilfe eines zweiten Darlehensnehmer kann es selbst bei einer ursprünglichen Kreditabsage oftmals doch noch zu einer erfolgreichen Kreditvergabe kommen.
Ist eine alleinige Kreditaufnahme gewünscht aber der Antragsteller erhält von der Bank eine Darlehensabsage, dann kann in einer solchen Situation oftmals ein solventer, zweiter Kreditnehmer weiterhelfen. Wichtig ist aber auch hier, dass die betreffende Person dazu in der Lage ist, die verschiedenen Voraussetzungen der Banken zu erfüllen. Ist das der Fall, steht einer erfolgreichen Kreditvergabe in der Regel kaum mehr etwas entgegen. Der Hintergrund ist wieder die höhere Darlehensabsicherung durch den zweiten Kreditnehmer.
Zweiter Kreditnehmer
Im Allgemeinen kommen als zweiter Darlehensnehmer verschiedene Personen infrage. Idealerweise besteht zu der betreffenden Person jedoch ein sehr gutes Verhältnis.
Als zweiter Kreditnehmer können in der Regel die verschiedensten Personen „einspringen“. So ist es zum Beispiel möglich, die Eltern, Schwiegereltern oder auch Geschwister hiernach zu fragen. Ebenso gut können andere Verwandte, aber auch gute Freunde oder Arbeitskollegen als zweiter Kreditnehmer eingesetzt werden.
In den meisten Fällen ist der zweite Darlehensnehmer eine Person, die ebenfalls von dem aufgenommenen Betrag profitiert. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Lebensgefährten handeln, mit dem man zusammen ein Haus kauft. Oder es wird mithilfe des Kredits die gemeinsame Wohnung renoviert beziehungsweise modernisiert. Es kann jedoch auch vorkommen, dass der zweite Kreditnehmer „nur“ deshalb den Kreditvertrag mit unterschreibt, um dem eigentlichen Darlehensnehmer hilfreich zur Seite zu stehen.
Sofern möglich, wird jedoch am besten ein zweiter Kreditnehmer ausgewählt, zu dem ein gutes bis sehr gutes Vertrauensverhältnis besteht. Andernfalls kann es, aufgrund der finanziellen Verpflichtung, durchaus auch zu Missverständnissen und/oder Streitigkeiten kommen, die das eventuell bereits angeschlagene Verhältnis noch zusätzlich belasten.
Allerdings muss der erste, sowie auch der zweite Darlehensnehmer, volljährig sein. An Personen unter 18 Jahren vergeben die Banken generell keinen Kredit. Auf diese Weise soll einer etwaigen Überschuldung noch in jungen Jahren vorgebeugt werden. Zudem kann es sein, dass die Banken, ab einem gewissen, höheren Alter, ebenfalls eine Kreditzusage verweigern. Die Altersgrenze fällt allerdings je nach Kreditinstitut unterschiedlich aus. Zudem kommt es in der Regel ebenfalls darauf an, wie hoch der Darlehensbetrag ausfallen soll. Im Zweifelsfall ist es somit auf jeden Fall empfehlenswert, noch vor der Kreditbeantragung diesbezüglich bei der Bank nachzufragen.
Ohne zweiten Kreditnehmer
Bei einer zu schlechten Kreditwürdigkeit des zweiten Darlehensnehmer ist es oftmals besser, das benötigte Darlehen allein aufzunehmen. Andernfalls kann es zu höheren Zinsen oder einer Kreditabsage kommen.
Trotz der genannten Vorteile gibt es jedoch auch Nachteile, die durch das Hinzuziehen eines zweiten Kreditnehmers entstehen können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die betreffende Person eine eher schlechte Kreditwürdigkeit aufweist, beziehungsweise, wenn ein oder mehrere negative Einträge in der Schufa vorhanden sind.
Eine eher schlechte Bonität sorgt gemeinhin dafür, dass die Banken, durch das höhere Kreditrisiko, einen höheren Zinssatz vergeben, wodurch der Kredit kostspieliger wird. Fällt die Kreditwürdigkeit zu schlecht aus, kann es sogar dazu kommen, dass die Bank den Darlehenswunsch komplett ablehnt.
In einem solchen Fall ist es dann die bessere Wahl, wenn der eigentliche Kreditnehmer das Darlehen allein aufnimmt und auf den zweiten Darlehensnehmer verzichtet. Alternativ ist es jedoch auch möglich, nach einem anderen, zweiten Kreditnehmer zu suchen, der die verschiedenen Voraussetzungen der Banken erfüllt.
Innenverhältnis
Muss der zweite Kreditnehmer die restliche Kreditschuld begleichen, können zwischen ihm und dem zweiten Darlehensnehmer im Innenverhältnis weitere Vereinbarungen existieren.
Wie bereits oben erwähnt, ist gemeinhin der zweite Kreditnehmer, bei einem etwaigen Zahlungsausfall durch den ersten Darlehensnehmer, dazu verpflichtet, die komplette, noch offenstehende Kreditsumme zu begleichen
. Für die Bank ist es vollkommen irrelevant, ob die betreffende Person ebenfalls von dem Darlehensbetrag profitiert hat oder nicht.
Im Innenverhältnis, also zwischen den beiden Kreditnehmern, ist es jedoch möglich, weitere Vereinbarungen zu treffen. So kann es zum Beispiel sein, dass in einer derartigen Situation zwar der zweite Kreditnehmer die Darlehensschuld vollständig begleicht, jedoch vom ersten Kreditnehmer eine teilweise oder auch vollständige Rückzahlung erwartet. Hier ist es dann auch machbar, dass abweichende Regelungen, in Bezug auf die monatlichen Ratenzahlungen, die der Bank zustehen, getroffen werden. Vielleicht wird beispielsweise vereinbart, dass der eigentliche Darlehensnehmer der zweiten Person einen geringen, monatlichen Betrag, mit einer dementsprechend längeren Laufzeit, zukommen lässt. Oder der erste Darlehensnehmer begleicht die betreffende Summe zu einem bestimmten, späteren Zeitpunkt.
Derartige Vereinbarungen betreffen jedoch nur das Innenverhältnis; für die Bank sind sie schlichtweg nicht relevant.