Ausgehend einer Pressemitteilung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e. V. sind derzeit die Existenzen für Kleinstunternehmer und Selbstständige bedroht. Daher bietet die ZdP in diesem Fall schnell und unbürokratisch eine zuverlässige Hilfe für die Betroffenen an. Ebenso warnt auch das Ifo-Institut davor, dass eine Pleitewelle bei Selbstständigen und Kleinstunternehmen bevorstehe. Ein Ausweg aus dieser Misere wäre wohl ein Pfandkredit bei möglichen Liquiditätsengpässen. Hierbei sind keine Sicherheiten erforderlich. Wie zuvor dargelegt, entfällt auch ein bürokratischer Papierkram.
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Erst Corona und dann der Ukraine-Krieg
Zuerst mussten Selbstständige und Kleinunternehmer die Corona-Pandemie überstehen. Viele haben die Auswirkungen noch nicht überwunden. Insbesondere Lieferengpässe bereiten viele Probleme. Nun kommt noch der Ukraine-Krieg hinzu. So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Unternehmen tiefer in die wirtschaftliche Krise rutschen. Hier spricht der jüngste Geschäftsklimaindex der deutschen Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen des renommierten Münchner Ifo-Instituts eine deutliche Sprache. Das Stimmungsbarometer liegt momentan noch bei plus 2,6 Punkten. Jedoch liegt dieser Wert deutlich unter dem Index der Gesamtwirtschaft mit plus 16,3 Punkten.
Etwa eine Million Existenzen sind aktuell bedroht
Wolfgang Schedl als Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes teilt mit, dass Selbstständige und Kleinstunternehmen immer häufiger in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Derzeit sind rund eine Million Existenzen schätzungsweise von einer Pleite bedroht.
Die schwere Krise wird damit begründet, weil Selbstständige und Kleinstunternehmen von der vierten Corona-Welle deutlich schwerer getroffen wurden als zum Beispiel Großunternehmen. Darüber hinaus sorgen die Folgen des Ukraine-Krieges für weitere hohe Belastungen. Bekanntermaßen schießen nicht nur die Energiepreise in die Höhe, sondern es steigen auch die Kosten für andere Güter und Dienstleistungen.
So ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr kleine Unternehmen in akute Liquiditätsprobleme geraten. Diese sind zum Teil nicht mehr in der Lage, die Rechnungen für Strom oder die Ladenmiete aufzubringen. Einige können tatsächlich den Betrieb nicht mehr bezahlen. Die meisten Hausbanken weigern sich, ohne weitere Sicherheiten einen Kredit zu vergeben. Daher droht vielen Existenzen die Insolvenz.
Es gibt Geld auch ohne Bonitätsprüfung
Ein Pfandkredit stellt eine interessante Alternative dar und kann kurzfristig als Ausweg gelten. Dieses Darlehen gibt es nicht nur sehr schnell, sondern auch völlig unbürokratisch. Schedl erläutert hierzu, dass das Prinzip, Geld gegen Pfand, eine Bonitätsprüfung überflüssig macht.
So verlangen die etwa 150 Pfandkreditbetriebe mit rund 250 Betriebsstätten in der gesamten Bundesrepublik weder eine Schufa-Auskunft, noch einen Einkommensnachweis. Vorteilhaft ist, dass es das Bargeld sofort auf die Hand gibt.
Nach der von 1961 bis heute geltenden Pfandleihverordnung unterscheidet sich der Pfandkredit von allen übrigen Darlehens- und Kreditformen am Markt. Grundprinzip dieser Verordnung ist das darin verankerte Prinzip der reinen Sachhaftung. Dies bedeutet, dass dem Pfandleiher für das vergebenen Darlehen, die Zinsen und die Gebühren bzw. anteiligen Verwertungskosten nur das Pfand selbst und nicht der Kunde persönlich haftet.
Der Kunde geht hierbei kein Risiko ein. Er kann im schlimmsten Fall den Gegenstand verlieren, falls er diesen nicht selbst auslöst. Daher gibt es keine Schuldenfalle beim Pfandkredit, weil der Selbstständige oder Unternehmer nicht persönlich haftet.
Erforderlich für den Kunden ist die Verfügungsbefugnis über das Pfand sowie die Vorlage eines Ausweises. Immer häufiger erkennen Unternehmer diese Vorteile, sodass sich der Pfandkredit immer mehr durchsetzt. Die Kunden erhalten folglich ohne Offenlegung der Geschäftsbilanzen das gewünschte Darlehen. Zudem wird ein aufwändiger Formularkrieg vermieden.
Das Pfand lässt sich jederzeit wieder einlösen
Als Pfand eignen sich die unterschiedlichsten Gegenstände. So kann es sich auf der einen Seite um den Familienschmuck handeln, auf der anderen Seite um ein Firmenfahrzeug oder einen Laptop. Nach der Pfandleiherverordnung haben die Verbraucher drei Monate Zeit plus einem weiteren Karenzmonat, um das Pfand wieder einzulösen. Die meisten Kunden halten sich an diese Frist. So werden über 90 Prozent aller beliehenen Gegenstände wieder ausgelöst.