Banken bieten im Allgemeinen nicht nur verschiedene Kreditarten mit diversen Darlehenssummen, sondern ebenfalls mit unterschiedlichen Laufzeiten an. Dabei verhält es sich in den meisten Fällen so, dass sich die Kreditlaufzeit beispielsweise über mehrere Jahre hinweg erstreckt. Doch während dieser Zeit kann sich auf dem Finanzmarkt einiges ändern, sodass es sich durchaus anbietet, über eine Umschuldung nachzudenken.
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Definition
Eine Umschuldung ist die Ablösung eines laufenden Kredits mithilfe eines neuen Darlehen.
Hinter Umschuldung versteckt sich nicht der Wunsch, verschiedene Dinge zu finanzieren. Ganz im Gegenteil: Hier wird ein neues Darlehen beantragt, um einen bereits bestehenden Kredit abzulösen. Was auf den ersten Blick vielleicht unsinnig erscheint, ist ein mittlerweile schon längst gängiges Vorgehen. Denn eine Umschuldung bietet durchaus Vorteile.
Wann umschulden?
Der beste Zeitpunkt für eine Umschuldung ist dann gekommen, wenn die Zinsen fallen und somit das Zinsniveau des Umschuldungskredits unter dem des bisherigen Darlehens liegt.
Im Allgemeinen bietet sich eine Umschuldung dann an, wenn das Zinsniveau auf dem Finanzmarkt sinkt beziehungsweise, wenn die Banken Kredite mit einem günstigeren Zinssatz anbieten.
Fällt der Zinssatz bei dem gewünschten Umschuldungskredit niedriger aus als bei dem bereits laufenden Kredit, profitiert der Darlehensnehmer oftmals von einer nicht zu verachtenden Ersparnis. Das ist zugleich sicherlich auch der größte Vorteil einer Umschuldung. Dementsprechend kann es sich wortwörtlich auszahlen, wenn der Darlehensnehmer vorab verschiedene Kreditangebote miteinander vergleicht.
Dagegen ist von einer Umschuldung eher abzuraten, wenn die Zinsen für das neue Darlehen höher ausfallen als für den bisherigen Kredit. In diesem Fall verteuert sich die Darlehensaufnahme, sodass der Darlehensnehmer einen höheren Betrag zurück bezahlen muss.
Mehrere Kredite
Bei mehreren, laufenden Krediten empfiehlt es sich, alle Forderungen in das Umschuldungsdarlehen miteinzubeziehen.
Eine Umschuldung macht jedoch nicht nur dann Sinn, wenn es sich um einen Kredit handelt, sondern auch, wenn mehrere, laufende Darlehen vorhanden sind. In diesem Fall bietet es sich an, alle vorhandenen Darlehen mithilfe eines Kredits umzuschulden. Auf diese Weise profitiert der Darlehensnehmer von einer besseren Übersicht und Planbarkeit. Denn immerhin ist es dann nur noch notwendig, eine einzige monatliche Rate abzubezahlen, anstatt mehrerer. Dazu kommt, dass sich die gesamten Kreditkosten in der Regel verringern, sodass es oftmals möglich ist, einiges zu sparen.
Aber auch ein überzogener Dispositionskredit lässt sich gemeinhin in eine Umschuldung integrieren. Allerdings empfiehlt es sich, hier unbedingt darauf zu achten, dass der Dispo anschließend im Idealfall nicht mehr verwendet wird. Denn andernfalls sind nicht nur die Raten des Umschuldungskredits zu tilgen, sondern es ist dann auch wieder der Dispositionskredit zu begleichen.
Kündigung
Bei Kündigung des bisherigen Darlehens ist die Kündigungsfrist einzuhalten und auf eine rechtzeitige Auszahlung des Umschuldungsdarlehens zu achten.
Um eine Umschuldung durchzuführen, ist es notwendig, den bisherigen, klassischen Ratenkredit zu kündigen. Mittlerweile ist das sogar zu jeder Zeit möglich. Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist zu beachten. Da diese im Allgemeinen bei einem klassischen Ratenkredit jedoch lediglich einen Monat beträgt, ist es gemeinhin nicht notwendig, lange auf die gewünschte Umschuldung zu warten.
Vorfälligkeitsentschädigung
Aufgrund der vorzeitigen Kündigung des klassischen Ratenkredits ist es möglich, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Der Grund hierfür sind vertraglich vereinbarte Zinsverluste.
Allerdings kann es unter Umständen sein, dass die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Die Gebühr wird deshalb erhoben, da die Bank aufgrund der vorzeitigen Kreditkündigung einen Zinsverlust erleidet.
Somit ist die Vorfälligkeitsentschädigung eine Ausgleichszahlung an das Kreditinstitut, denn schließlich ist im Kreditvertrag die Zahlung von Zinsen genau geregelt.
Die Höhe der Entschädigung kann die Bank jedoch nicht willkürlich bestimmen. So hat der Gesetzgeber festgelegt, dass sich diese nach der restlichen Darlehensschuld sowie der noch übriggebliebenen Kreditlaufzeit richtet. Bei einer Restlaufzeit des Kredits von weniger als zwölf Monaten ist das Kreditinstitut dazu berechtigt, maximal bis zu 0.5 Prozent des noch offenstehenden Kreditbetrags zu verlangen. Ist jedoch eine Restlaufzeit von mehr als zwölf Monate gegeben, ist es der Bank erlaubt eine Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu höchstens einem Prozent des restlichen Kreditbetrags vom Darlehensnehmer zu erheben.
Außerdem muss der Kreditnehmer unbedingt darauf achten, dass die Kündigung des bisherigen, klassischen Ratenkredits zeitlich passend zur Aufnahme beziehungsweise Auszahlung des Umschuldungskredits erfolgt. Oftmals übernimmt jedoch die Bank die das Umschuldungsdarlehen vergibt, auch die Kündigung des bisherigen Kreditvertrags. Üblicherweise ist es dazu jedoch notwendig, dass der Kreditnehmer eine dementsprechende Einverständniserklärung unterschreibt.
Umschuldung trotzdem lohnenswert?
Selbst wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist, profitiert der Kreditnehmer in den meisten Fällen von einem Umschuldungskredit und kann einiges sparen.
Doch auch, wenn die Bank dazu berechtigt ist, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben, kann eine Umschuldung dennoch lohnenswert sein. Wichtig ist hier jedoch, wie bereits erwähnt, dass sich das Zinsniveau des Umschuldungskredits unterhalb des bisherigen Kredits befindet. So verbleibt dann zumeist ein nicht zu verachtender Betrag im Geldbeutel des Kreditnehmers.
Doch auch die Tatsache, dass bei einer Umschuldung von mehreren Darlehen nur noch eine einzige Monatsrate zu tilgen ist, sorgt im Allgemeinen für eine deutliche Erleichterung bei den Kreditnehmern. So ist es beispielsweise oftmals der Fall, dass die Höhe der Rate niedriger ausfällt als wenn die mehrere Darlehensraten auf einmal zu begleichen sind.
Was beachten?
Bei einem Umschuldungskredit handelt es sich um die Aufnahme eines komplett neuen Darlehens. Die Bank kann den Kredit jedoch ablehnen. Somit darf die Kündigung des bisherigen Kredits nicht zu früh erfolgen.
Bei Aufnahme eines Umschuldungskredits ist darauf zu achten, dass es sich hierbei um einen komplett neuen Darlehensantrag handelt. Zwar stehen die Banken einem Umschuldungskredit in der Regel recht aufgeschlossen gegenüber, doch es ist dennoch notwendig, dass der Antragsteller hierfür verschiedene Voraussetzungen erfüllt.
Dazu gehört zum Beispiel ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer gewissen Höhe sowie eine positive Auskunft der Schufa und eine gute Bonität. Des Weiteren achten die Banken gemeinhin auf ein deutsches Girokonto sowie einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland. Die jeweils genauen Voraussetzungen können zudem, beispielsweise je nach Bank und Darlehenshöhe, variieren.
Ist es dem Kreditnehmer jedoch wider Erwarten nicht möglich, die diversen Vorgaben zu erfüllen, kann es durchaus sein, dass die Bank den gewünschten Umschuldungskredit ablehnt. Dementsprechend ist mit der Kündigung des laufenden, klassischen Ratenkredits unbedingt abzuwarten, bis die Bank dem Umschuldungsdarlehen zustimmt beziehungsweise bis dieses vertraglich geregelt ist.
Außerdem ist es nicht zwangsläufig notwendig, einen Umschuldungskredit bei der Bank aufzunehmen, bei der der Kreditnehmer das jetzige Darlehen abgeschlossen hat. Es ist durchaus auch möglich, einen Umschuldungskredit bei einem anderen Kreditinstitut zu beantragen.