Über die letzten Jahre haben die Bankkunden bei vielen Instituten sehr hohe Gebühren bezahlen müssen. Interessant ist, dass vor jeder Gebührenerhöhung seitens der Banken die Kunden nicht um Erlaubnis gefragt wurden. Schon beim Urteil des Bundesgerichtshofes zum Ende April 2020 war allen klar, dass dieses für die Kunden sowie Banken gravierende Auswirkungen haben würde. Die Richter haben seinerzeit erklärt, dass die Banken nicht ohne Weiteres ihre Gebühren erhöhen dürfen, wenn die Kunden nicht zustimmen. Es reicht nicht aus, ein Infoschreiben zu versenden und von einer stillschweigenden Zustimmung auszugehen. Das Urteil finden Sie unter Az. XI ZR 26/20.
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Verbraucherschützer können weiterhelfen
Nachdem die Banken jährlich ihre Bankgebühren ohne Zustimmung erhöht haben, können Kunden nun von denen diese wieder zurückfordern. Den Verbraucherschützern liegt nun eine ausführliche Urteilsbegründung vor. Diese haben für Bankkunden nun entsprechende Musterschreiben formuliert. Ebenso steht dort ein Ratgeber zur Seite, mit denen die wichtigsten Fragen geklärt werden.
Seinerzeit wurde das Verfahren zwischen Postbank-Kunden und der Postbank vor dem BGH ausgetragen. Die Verbraucherschützer haben die Urteilsbegründung analysiert und sind sich einig, dass nicht nur Postbank-Kunden Geld zurückbekommen, sondern auch andere Banken ihren Kunden Geld zurückzahlen müssen.
Dies ist für die Banken besonders fatal. Wie das Gericht festgestellt hat, sind die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nunmehr unwirksam. Dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz. Dies teilte Klaus Müller als Chef der Verbraucherzentralen mit, welcher das Urteil erstritten hatte.
Banken halten sich bedeckt
Natürlich ist dies keine freudige Entscheidung für die Banken. Daher halten sich diese mit einer Bewertung des Urteils noch bedeckt. Nicht auszuschließen ist aber, dass die Banken die wohl über Jahre unrechtmäßig erhobenen Gebühren nun zurückzahlen müssen.
Leider werden diese dies wohl von alleine nicht tun. Bankkunden, die ihr Geld zurückerhalten möchten, müssen dies aktive einfordern.
Wer erhält sein Geld zurück?
Betroffen sind alle Bankkunden, bei denen das Institut in den letzten drei Jahren die Gebühren erhöht hat. Voraussetzung ist, dass Sie als Bankkunde dazu keine Zustimmung gegeben haben. Hierbei geht es nicht nur um die reine Kontoführungsgebühr, sondern auch um alle anderen typischen Bankgebühren, wie zum Beispiel Gebühren für Überweisungen, Kontoauszüge, Kreditkarten oder für das Bargeldabheben.
Falls die Bank die Gebühren erhöht hat und man per Brief oder E-Mail informiert wurde, sollte man noch auf die neuen AGBs sowie das Preis-Leistungsverzeichnis achten. Wenn Sie jedoch aktiv diesen Änderungen zugestimmt haben, können Sie leider auch nichts von den Banken zurückfordern.
Wie viel Geld gibt es denn zurück?
Die Summen zu viel gezahlter Gebühren lassen sich über das Preis- und Leistungsverhältnis herausfinden. Die Höhe ist jedoch von Bank zu Bank unterschiedlich geregelt. Verbraucherschützer teilen hierzu mit, dass neben den zu viel gezahlten Gebühren noch die Verzugszinsen hinzuaddiert werden. Im Internet gibt es diesbezüglich Gebührenrechner, die hilfreich dabei unterstützen.
Wer betroffen ist, kann die Musterschreiben der Verbraucherschützer nutzen. Ebenso bietet Ihnen das Portal Finanztip sowie die Stiftung Warentest weitere Vorlagen zur kostenfreien Verwendung an.
Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder selbst entscheiden. Diejenigen, die aktuell noch niedrige Bankgebühren zahlen, können sich den Aufwand ersparen. Lediglich bei besonders drastischen Gebührenerhöhungen sollten Sie genauer hinsehen. Seit 2015 sind die Gebühren der Banken im Durchschnitt um bis zu 40 Prozent angestiegen.