Inhalt
Was bedeutet Aktiva?
Unter Aktiva sind die Vermögeswerte eines Unternehmens zu verstehen, zum Beispiel das Eigenkapital, Grundbesitz oder Maschinen.
Die Bilanz eines Unternehmens wird in zwei Kategorien unterteilt. Auf der linken Seite der Bilanz ist das Aktiva Vermögen aufgelistet und auf der rechten Seite die Mittelherkunft als Passiva. Die Aktiva stellt die Summe des Vermögens, welches einem Unternehmen zur Verfügung steht, dar. Zur Aktiva gehören beispielsweise die Maschinen eines Unternehmens und die Bargeldbestände. Die Aktiva wird auch als bilanzielles Vermögen bezeichnet.
Die Aktiva im Überblick
Innerhalb der Aktiva werden alle Vermögensgegenstände aufgelistet, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Sie können vom Unternehmen verwendet werden, um Produkte oder Waren herzustellen, oder Dienstleistungen anzubieten. Mit Hilfe der Aktivseite kann dargestellt werden, wie die finanziellen Mittel verwendet werden. Jegliche Ausgaben und Investitionen, die mit Vermögensgegenständen verbunden sind haben einen Einfluss auf die Aktivseite. Die Aktiva zeigt deshalb auch den gesamten Besitz eines Unternehmens an, der aus der Mittelherkunft finanziert wurde. Wird ein Bilanzposten auf der Seite der Aktiva verbucht spricht man von einer Aktivierung. Die Aktivierung bezeichnet eine Aufnahme eines Vermögensgegenstandes oder eines Vermögenswertes in der Bilanz auf der Aktivseite. Die Vorschriften für eine Aktivierung finden sich im Handelsgesetzbuch und leiten sich zudem aus dem Steuerrecht ab. Ein Unternehmen kann daher verpflichtet werden eine Aktivierung vorzunehmen, obwohl es selber einen Vermögensgegenstand nicht aktivieren möchte.
Generell muss die Aktiva alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens enthalten. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn gesetzliche Bestimmungen eine Aktivierung verbieten. Auch Beteiligungen an Firmen müssen aktiviert werden.
Im Gegensatz zu den erworbenen Firmenanteilen dürfen selbst geschaffene Firmenwerte, selbst geschaffene Marken, Verlagsrechte oder andere vergleichbare immaterielle Vermögenswerte nicht aktiviert werden. Zusätzlich dürfen auch einige Aufwendungen nicht als Aktiva verbucht werden. Hierzu zählen Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens, für die Beschaffung von Eigenkapital, für Forschung und Vertrieb, für den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie für eigene Aktien. Jegliche handelsrechtliche Aktivierungsverbote sind auch auf die Steuerbilanz anzuwenden. Grundlage hierfür ist das Maßgeblichkeitsprinzip. Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass bei der Aufstellung der Handelsbilanz die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung anzuwenden sind. Gleiches ist ebenfalls in der Steuerbilanz zu berücksichtigen.
Neben der Aktivierungspflicht und des Verbotes gibt es für verschiedene Vermögensgegenstände auch noch das Aktivierungswahlrecht. Hierbei wird dem Unternehmen die Wahlfreiheit eingeräumt, ob ein Vermögensgegenstand aktiviert werden soll. Diese Wahlfreiheit besteht bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Diese können in der Bilanz als Aktivposten aufgenommen werden. Ebenfalls eine Wahlfreiheit besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter. Diese Güter müssen gesondert in der Anlagenbuchhaltung aufgeführt werden, können allerdings vollständig im ersten Jahr bereits abgeschrieben werden. Damit müssen sie auch nicht in der Abschlussbilanz eines Unternehmens geführt werden. Hierbei bestehen sowohl Handelsrechtlich als auch Steuerrechtlich ähnliche Vorschriften, wobei im Steuerrecht eine Sofortabschreibung dieser Wirtschaftsgüter geboten ist. Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern werden jene Güter gezählt, die ein selbständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand des Anlagevermögens sind mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro.
Das internationale Recht versteht die Aktivierungspflicht nach anderen Grundsätzen. Hier ist vor allem entscheidend, dass ein Unternehmen einen immanenten ökonomischen Nutzen aus einem Vermögenswert zieht. Ist dies der Fall, so muss der Wert aktiviert werden. Ein Aktivierungswahlrecht wird bei internationalen IFRS-Abschlüssen nicht eingeräumt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass eine Wahlfreiheit die Informationsfunktion beeinträchtigen würde. Vor allem ist hier die Intransparenz zweier Bilanzen gegeben, da diese nicht vollständig vergleichbar sind, wenn von den Wahlrechten Gebrauch gemacht wird. Ausnahme sind allerdings Entwicklungskosten, welche nach IFRS-Grundsätzen ebenfalls ein Ansatzwahlrecht besitzen. Sind die Ansatzkriterien nicht erfüllt, nach denen ein Unternehmen im internationalen Bilanzierungsrecht einen Vermögensgegenstand in der Aktiva verbuchen muss, so besteht ein Aktivierungsverbot. Neben diesem allgemeinen Ansatz gibt es auch einige wenige konkret formuliert Werte, welche nicht aktiviert werden dürfen. Dies betrifft vor allem selbst erbrachte Forschungsleistungen, den originären Firmenwert, sowie Vertriebskosten, selbst erstellte Marken und ähnliche immaterielle Vermögenswerte.
Die Darstellung des Unternehmenserfolges durch die Aktiva
Die Bilanz eines Unternehmens ähnelt der Form eines Kontos. Allerdings werden hier keine Unterscheidungen in Soll und Haben vorgenommen, sondern in Aktiva und Passiva. Diese beiden Bilanzpositionen sind grundsätzlich ausgeglichen. Der Unternehmenserfolg lässt sich jedoch aus dem Überhang der Aktivawerte im Vergleich zur Passiva ableiten. Der Gewinn eines Unternehmens und eine Erhöhung des Aktivawertes geht hierbei einher mit einer Erhöhung des Eigenkapitals. Es ist also offensichtlich, dass das Unternehmen auf einer gesünderen Basis aufgestellt ist und ein Erfolg sich eingestellt hat.
Die Kategorien der Aktiva
Die Aktiva ist nach einem ganz bestimmten Schema gegliedert welches im § 266 Abs. 2 HGB dargestellt wird. Die verschiedenen Gliederungsebenen bestehen aus dem Anlagevermögen, dem Umlaufvermögen, den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, den latenten Steuern und dem Unterschiedsbetrag aus dem Unternehmenserfolg. Zudem werden die Vermögensgegenstände in materiell und immateriell unterschieden.
Alle dem Geschäftsbetrieb zu dienenden Gegenstände werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Hier werden vor allem die mittel- und langfristig gebundenen Mittel eines Unternehmens dargestellt. Neben den langfristigen Gegenständen werden auch Finanzanlagen, welche einen dauerhaften Charakter besitzen, zu dem Anlagevermögen gezählt. Hierzu zählen vor allem langfristige Anleihen und Beteiligungen. Im Anlagevermögen werden zudem auch immaterielle Vermögensgegenstände festgehalten. Dazu werden zum Beispiel Lizenzen, Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte gezählt. In manchen Industrien kann das immaterielle Vermögen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Bilanz gehören. Einen großen Einfluss haben hier zum Beispiel in der Musikindustrie die Werte der Lizenzrechte.
Während bei dem Anlagevermögen vor allem die mittel- und langfristigen Vermögensgegenstände aufgezählt werden, sind im Umlaufvermögen eher die kurzfristigen Vermögenswerte dargestellt. Hierzu werden die Kassenbestände und die Bankguthaben gezählt. Ebenfalls werden kurzfristig verfügbare Finanzanlagen zum Umlaufvermögen gezählt. Sonstige Vermögenswerte, die wichtig für die Produktion sind und nur kurzfristig im Lager gehalten werden, werden im Umlaufvermögen aufgenommen.
Rechnungsabgrenzungsposten haben vor allem einen bilanzrechtlichen Hintergrund. Dieser besagt, dass Aufwendungen und Erträge zwingend der Periode zugerechnet werden in denen sie wirtschaftlich relevant waren. So müssen Aufwendungen, die bereits vor dem Bilanzstichtag zu verbuchen sind, aber erst später einen Aufwand darstellen als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt werden. Hierzu können Vorauszahlungen der Miete zählen.
Die Differenz aus handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen, welche eine Reduzierung der Steuerlast zur Folge haben, werden als aktive latente Steuer geführt.
Die Aktivseite kann zudem unter bestimmten Voraussetzungen um weitere Posten hinzugefügt werden. Dies ist der Fall, wenn diese keine der vorhergehenden Kategorie zugeordnet werden können. Insbesondere ist dies der Fall, wenn dies für eine klare und übersichtliche Darstellung des Jahresabschlusses notwendig ist. Es können zudem auch Bilanzposten zusammengefasst oder weggelassen werden.
« Zurück zum Wiki Index