Dabei verpflichtet sich eine Bank dazu, einen Wechsel eines ihrer Kunden, der auf das Institut bezogen ist, einzulösen, sobald er fällig ist. Bei dem Akzeptkredit handelt es sich um eine besondere Form des Darlehens für Unternehmen. Es wird in vor allem im Außenhandel oft verwendet und erfreut sich dort einer großen Beliebtheit, da er sowohl für den Kreditnehmer als auch für den Zahlungsempfänger zahlreiche Vorteile bietet. Doch was steckt eigentlich genau hinter einem solchen Darlehen?
Inhalt
Was ist ein Akzeptkredit?
Bei einem Akzeptkredit handelt es sich nicht um ein klassisches Darlehen, bei dem der Kreditnehmer Geld von der Bank oder einem Kreditinstitut bekommt. Es handelt sich stattdessen um ein Wechselgeschäft. Der Akeptkredit ermöglicht es einem Kunden, die gute Bonität und das hohe Ansehen seiner Hausbank für Geschäfte – insbesondere im Außenhandel – zu nutzen. Die Bank verpflichtet sich bei dieser Form des Kredites zur termingerechten Zahlung an den Empfänger.
Wo findet der Akzeptkredit Anwendung?
Der Akzeptkredit, der häufig auch als Diskontkredit bezeichnet wird, findet vor allem im Außenhandel Anwendung. Er kann aber prinzipiell von Unternehmen für alle Formen von An- und Verkauf verwendet werden, solange die Bank dem Wechsel zustimmt.
Wie funktioniert der Diskontkredit?
Bei dem Diskontkredit handelt es sich nicht um eine Anleihe im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um einen Wechsel. Ein Kunde beantragt diesen Wechsel bei seiner Hausbank, die entweder zustimmt oder ablehnt. Wird dem Wechsel zugestimmt, dann verpflichtet sich die Bank dazu, fällige Verbindlichkeiten an dem festgelegten Termin an den Zahlungsempfänger zu begleichen. Der Kunde hingegen muss die für den Wechsel notwendige Summe einen Tag vor der Fälligkeit der Zahlung an die Bank überweisen. Tut er das nicht, dann kann die Hausbank den Betrag auch direkt von dem Geschäftskonto der Unternehmens abziehen.
In einigen Fällen ist es auch möglich, dass der Akzeptkredit von der Bank auf dem Konto des Kunden gut geschrieben wird. Dieser kann dann selbst die Begleichung der Zahlung vornehmen. Der größte Vorteil bei dieser Form des Darlehens ist die hohe Sicherheit für den Zahlungsempfänger. Da die Bank nicht nur die fristgerechte Zahlung garantiert, sondern auch über eine sehr gute Bonität verfügt, bekommt der Zahlungsempfänger eine zusätzliche Sicherheit, das er sein Geld auch bekommt. Der Kunde auf der anderen Seiten kann so von einer besseren Ausgangsposition bei dem Abschluss von Geschäften profitieren, da er nicht nur auf seine eigene Bonität angewiesen ist, sondern seine Hausbank im Rücken hat.
Vor- und Nachteile von einem Akzeptkredit – Rechtsgrundlage
Ein Akzeptkredit bietet sowohl für den Kunden bzw. Kreditnehmer als auch für den Zahlungsempfänger einige beachtliche Vorteile. Der Kunde, der die Garantie von seiner Bank besitzt, hat es deutlich einfacher Geschäfte abzuwickeln. Das gilt insbesondere im Außenhandel. Auf der anderen Seite hat der Zahlungsempfänger durch die Garantie der Bank die Gewissheit, dass er sein Geld auch pünktlich bekommt.
Als Kreditgeschäft gilt der Akzeptkredit auf der rechtlichen Grundlage von § 1 Abs. 1 Nr. 2 des KWG (Kreditwesengesetz). Bei Auslandsgeschäften gibt der Akzeptkredit einem Handelspartner die Sicherheit, termingerecht sein Geld zu erhalten. Der entfernte Handelspartner hat keine Möglichkeit, die Bonität eines Partners genau zu überprüfen. Allerdings ist bereits der Umstand, dass ein Akzeptkredit von der Bank gewährt wird, das sichere Zeichen für eine ausgezeichnete Bonität. Ohne eine erstklassige Bonität erhalten Unternehmen nicht die Zusage für einen Akzeptkredit. In der Regel sind es große Unternehmen, die bereits über lange Zeit erfahrungsgemäß als solvente Kunden für einen Akzeptkredit gelten. Darüber hinaus kann diese Kreditform genutzt werden, um kurzfristig und unkompliziert zu flüssigen Geldmitteln zu gelangen. Auch wenn diese Kreditart ohne Darlehnssumme nur einen geringen Anteil am gesamten Zahlungs- und Kreditgeschäft hat – insgesamt liegt dieser bei 2,6 % bei kurzfristigen Krediten – gilt er als ein probates Mittel bei der Regelung von Auslandsgeschäften.
Darüber hinaus werden Diskontkredit in der Regel über eine sehr kurze Laufzeit von in der Regel maximal drei Monaten abgeschlossen. Eine Bonitätsprüfung erfolgt in der Regel nicht. Nachteile gibt es bei diesem Darlehen hingegen wenige. Das größte Problem für den Kunden ist, dass die Bank dem Wechsel zustimmt. Ist dies passiert, dann gibt es für gewöhnlich keine weiteren Schwierigkeiten.
Kosten eines Akzeptkredites – Akzeptentgelt
Der Akzeptkredit ist mit keinen besonderen Kosten verbunden. Bei diesem Kredit wird an den Bankkunden kein Geld ausgezahlt, weshalb auch keine Zinsen anfallen können. Die für den Wechsel vereinbarte Summe wird wahlweise einen Tag vor der Fälligkeit durch den Kunden an die Bank überwiesen oder durch die Bank von dessen Geschäftskonto abgebucht. Eine Besonderheit gibt es aber dennoch: Die Banken berechnen für die Transaktion eine Provision. Das sogenannte Akzeptgeld, welches die Kosten des Kreditinstitutes deckt und diesem als Einnahmequelle dient. Der Wechsel bzw. die Verbindlichkeit zu dessen Durchführung kommt erst mit der Zahlung von dieser Provision zustande. Darüber hinaus gibt es jedoch für gewöhnlich keine Kosten.
Darauf sollte man beim Diskontkredit achten
Es gibt einige Dinge, auf die man bei einem Diskontkredit achten sollte. So verlangen die Banken für die Durchführung des Wechsels meist ein sogenanntes Diskont- oder Akzeptgeld. Dabei handelt es sich um eine Wechselgebühr. Sie dient zum einen dazu, die Ausgaben der Bank zu decken und soll zum anderen an dem Gewinn der Bank beitragen. Das Kreditinstitut möchte schließlich an der Transaktion auch etwas verdienen. Zinsen, etc. fallen bei einem Diskontkredit nämlich nicht an. Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Verbindlichkeiten bzw. die Verpflichtung zur Zahlung der Bank erst dann wirksam wird, wenn das Akzeptgeld entrichtet wurde. Bezahlt der Kunde diese Gebühr nicht, dann ist die Bank zu keinerlei Wechsel oder Zahlung verpflichtet.
Außerdem gilt zu bedenken, dass die Bank nach der Zahlung des Akzeptgeldes und der Annahme des Wechsels zur Zahlung verpflichtet ist. Das gilt auch dann, wenn der Kunde bzw. Kreditnehmer den vereinbarten Betrag nicht bezahlt. In diesem Fall kann und wird die Bank den Betrag in der Regel vom Konto des Kunden abbuchen. Die Begleichung des Wechselbetrages ist in jedem Fall eine Angelegenheit zwischen Hausbank und Kreditnehmer. Der Zahlungsempfänger hat damit nichts zu tun. Er bekommt – nach der Zusage für den Wechsel – stets sein Geld gezahlt. Daher wird der Akzeptkredit auch häufig dafür eingesetzt, bei einem Lieferanten ausstehende Zahlungen schnell zu begleichen.
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