In einigen Fällen sind sie notwendig, in anderen freiwillig: Die Rede ist von Kreditsicherheiten. Während sie manchmal für eine erfolgreiche Darlehensvergabe unabdingbar sind, verzichten die Banken an anderer Stelle komplett darauf und bekommen vom Darlehensnehmer dennoch welche angeboten. Dabei unterscheiden sich Kreditsicherheiten nicht nur in ihrer Art, sondern ebenfalls in deren Verwendung.
Inhalt
Kreditsicherheiten: Definition
Sicherheiten sind bei der Kreditvergabe eine Möglichkeit, wie sich die Banken gegen einen etwaigen Zahlungsausfall des Darlehensnehmer absichern.
Kreditsicherheiten sind für Banken notwendig, um sich bei der Geld-Verleihung gegen einen etwaigen Zahlungsausfall vonseiten des Kreditnehmers abzusichern.
Immerhin kann es beispielsweise selbst bei einer guten oder sehr guten Kreditwürdigkeit wider Erwarten einmal dazu kommen, dass der Darlehensnehmer plötzlich nicht mehr dazu in der Lage ist, die vereinbarten Kreditraten zu begleichen.
Durch Kreditsicherheiten ist es jedoch möglich, das Risiko zu verringern. Vor allem bei Darlehen mit einer mittleren und langen Laufzeit, wie zum Beispiel bei einem Immobilienkredit, verlangen die Banken oftmals Sicherheiten, damit es überhaupt zu einer Darlehensvergabe kommt.
Bürge
Kommt es zu einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers, ist der Bürge dazu verpflichtet, den noch offenstehenden Kredit-Restbetrag anstelle des Darlehensnehmer komplett zu begleichen.
Banken vergeben verschiedene Arten von Kreditsicherheiten. Zu den gängigen Varianten gehört beispielsweise die Bürgschaft. Hier kommt bei der Darlehensvergabe eine weitere Person dazu; der Bürge. Er erklärt sich damit einverstanden, dass er im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers die restliche, noch offenstehende Kreditschuld vollständig übernimmt.
Als Bürge kommen im Allgemeinen die verschiedensten Personen infrage. So kann es sich beispielsweise um die Eltern, Großeltern, Geschwister oder auch Freunde beziehungsweise Bekannte handeln. Wichtig hierbei ist jedoch, dass der Bürge seinerseits die verschiedenen Vorgaben der Banken erfüllt und somit auch eine dementsprechende Bonität vorweisen kann.
Grundschuld
Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld dient der Bank bei Immobilienkrediten als Sicherheit.
Die Grundschuld kommt bei Immobilienkrediten zum Einsatz. Sie dient der Absicherung der vom Kreditnehmer benötigten Summe. Ist der Kreditnehmer irgendwann einmal nicht mehr dazu in der Lage, die monatlichen Darlehensraten an die Bank zu bezahlen, wird die Grundschuld zur Minderung beziehungsweise zum Ausgleich der für das Kreditinstitut entstandenen Verluste zwangsversteigert oder -verwalten. Bei Immobilienkrediten ist die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch mittlerweile gang und gäbe.
Hypothek
Hypotheken sind an die Höhe des Darlehens gebunden und erlöschen automatisch nach Tilgung der letzten Kreditrate.
Hypotheken kommen bei Immobilienkrediten heutzutage nur noch sehr selten zum Einsatz. Sie sind einer Grundschuld recht ähnlich, allerdings sind Hypotheken generell an die Kredithöhe gebunden. Eine Hypothek erlischt zudem automatisch, sobald der Darlehensnehmer die letzte Kreditrate vollständig begleicht.
Sicherungsübereignung
Bei der Sicherungsübereignung ist bis zur vollständigen Tilgung des Darlehen die Bank der Eigentümer des jeweiligen Objekts.
Im Rahmen einer Sicherungsübereignung übergibt der Darlehensnehmer ein bestimmtes Objekt treuhänderisch an die Bank. Auf diese Weise wird das Kreditinstitut zum rechtlichen Eigentümer des betreffenden Objekts. Das Nutzungsrecht bleibt allerdings nach wie vor beim Kreditnehmer. Sobald das Darlehen vollständig getilgt ist, erhält der Darlehensnehmer jedoch wieder die vollen Rechte an dem Eigentum.
Verpfändung
Verpfändet der Kreditnehmer diverse Sachsicherheiten, besitzt die Bank das Verwertungsrecht. Das gilt so lange, bis der Darlehensnehmer den aufgenommen Kredit komplett tilgt.
Im Grunde verläuft die Verpfändung ebenso wie die Forderungsabtretung ab.
Hier einigen sich vor Vertragsabschluss der Kreditnehmer, also der Pfandgeber, und die Bank, als Pfandnehmer, über die Höhe des finanziellen Wertes der verschiedensten, beweglichen Sachsicherheiten.
Dabei kann es sich zum Beispiel um Erspartes ebenso handeln, wie um Wertpapiere. Seltener kommen auch wertvolle Gegenstände, wie etwa Schmuck, als Pfand infrage. Auch hier gilt, dass bis zur vollständigen Tilgung des Darlehen das Verwertungsrecht der jeweils verpfändeten Sachen bei dem Kreditinstitut liegt.
Forderungsabtretung
Hier ist es der Bank erlaubt, die bestehenden Forderungen direkt bei einer dritten Person, wie etwa dem Arbeitgeber, einzuziehen.
Bei einer Forderungsabtretung gibt der Kreditnehmer bestehende Forderungsansprüche gegenüber eines Dritten an das Kreditinstitut weiter. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Gehalts- oder Lohnansprüche des Darlehensnehmer handeln. So wird in diesem Fall das Einkommen als Sicherheit an die Bank abgegeben. Das wiederum bedeutet, dass das Kreditinstitut dazu berechtigt ist, die anfallenden Zahlungen beim Arbeitgeber des Darlehensnehmer einzuziehen. Dreht es sich um eine Forderungsabtretung bei einer Kapitallebensversicherung, dann ist es dem Kreditinstitut allerdings lediglich erlaubt, den Rückkaufswert bei der betreffenden Versicherung einzuziehen.
Verwertung
Je nach Art der Sicherheit kommt es bei einem Zahlungsausfall des Kreditnehmers zu einer unterschiedlichen Verwendung.
Eine Verwertung der vereinbarten Darlehenssicherheiten kommt lediglich dann zustande, wenn die Bank erkennt, dass der Darlehensnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen auf Dauer nachzukommen. Also, wenn eine komplette Zahlungsunfähigkeit vorhanden ist.
Bei einer Personensicherheit, wie das beispielsweise bei einer Bürgschaft der Fall ist, muss dann der Bürge entweder den kompletten, restlichen Betrag vollständig begleichen oder die anfallenden Raten tilgen. Handelt es sich dagegen um Sachsicherheiten, ist es den Kreditinstituten erlaubt, die übertragenen Eigentumsrechte zu verwenden. Das kann sich beispielsweise in einer Verwaltung oder Veräußerung der Wertobjekte äußern. Bei einem Immobilienkredit erfolgt dagegen zumeist eine Zwangsversteigerung. Der Erlös dient jeweils dazu, die restliche Darlehensschuld ganz oder zumindest teilweise zu tilgen.
Weiterer Nutzen
Sicherheiten kann man auch dann an die Bank vergeben, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Aufgrund des niedrigeren Kreditrisikos erhalten Darlehensnehmer oftmals einige nicht zu verachtende Vergünstigungen.
Kreditsicherheiten werden jedoch nicht allein zur reinen Forderungs-Absicherung verwendet. So dienen sie der Bank auch zur Reduzierung des Kreditrisikos. Aufgrund dessen ist es auch oftmals auch dann möglich, Sicherheiten zu hinterlegen, wenn diese nicht zwangsläufig notwendig sind.
Für die Bank bedeutet dass, das selbst bei einem komplett unerwartetem Zahlungsausfall des Kreditnehmers das allgemeinen, finanzielle Risiko mithilfe der Sicherheiten abgedeckt ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist etwa Immobilie, deren Finanzierungskredit bereits vollständig getilgt ist.
Doch oftmals profitieren nicht nur die Banken von einer freiwilligen Darlehenssicherheit. So erhalten die Kreditnehmer im Gegenzug zumeist verschiedene Vergünstigungen. Dazu gehört beispielsweise ein niedrigerer Zinssatz ebenso, wie eine längere Kreditlaufzeit. Es kann sich somit also durchaus wortwörtlich auszahlen, eine Sicherheit zu hinterlegen, obwohl diese vonseiten der Bank nicht unbedingt notwendig ist.
Bei Krediten mit einer geringen Darlehenshöhe verlangen die Banken oftmals jedoch keine Sicherheiten. Der Hintergrund hierfür ist zumeist, dass der Verwertungs- und Verwaltungsaufwand bei Krediten mit einer niedrigeren Auszahlungssumme gemeinhin schlichtweg zu hoch ist.