Die Anschaffungskosten für ein neues Fahrzug sind im Allgemeinen recht hoch. Dementsprechend ist es nicht immer möglich, die benötigte Summe mithilfe des Girokontos aufzubringen. Somit ist oftmals die Aufnahme eines Autokredits eine gute Lösung, um dennoch zu dem benötigten Wagen zu gelangen. Doch was ist, wenn die Bank kein solches Darlehen vergibt? Kann ein Bürge dann weiterhelfen?
Inhalt
Darlehensvoraussetzungen
Die Banken vergeben einen Autokredit nur dann, wenn der Antragsteller dazu in der Lage ist, die diversen Vorgaben zu erfüllen.
Damit die Bank ein Darlehen vergibt, muss der Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Bei der Beantragung eines Autokredits handelt es sich in der Regel um ein sicheres, regelmäßiges Einkommen in einer bestimmten Höhe, eine positive Auskunft der Schufa sowie eine gute Bonität. Des Weiteren achten die Kreditinstitute gemeinhin auch auf ein deutsches Girokonto und einen festen Wohnsitz innerhalb von Deutschland.
Zudem verlangen die Banken bei einem Autokredit üblicherweise als Sicherheit den Fahrzeugbrief. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut zunächst der Eigentümer des Autos ist und der Darlehensnehmer der Besitzer. Sobald der Kreditnehmer jedoch die letzte Darlehensrate beglichen hat, erhält er den Fahrzeugbrief zurück und wird somit zum Eigentümer des Autos.
Sollte der Darlehensnehmer irgendwann, aus welchen Gründen auch immer, jedoch nicht mehr dazu in der Lage sein, die Darlehensraten zu begleichen, hat die Bank das Recht, den Wagen zu veräußern. Von dem Erlös wird anschließend die restliche, noch offenstehende Kreditschuld beglichen.
Autokredit
Wie die Bezeichnung bereits andeutet, ist ein Autokredit zweckgebunden und dient somit lediglich der Finanzierung des benötigten Wagens. Abzubezahlen ist das Darlehen in monatlich gleichbleibenden Raten.
Unter einem Autokredit wird gemeinhin ein Darlehen verstanden, mit dessen Hilfe entweder ein Neuwagen oder ein hochpreisiger Gebrauchtwagen finanziert wird.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass es sich hierbei um einen sogenannten zweckgebundenen Kredit handelt. Das bedeutet, dass der Antragsteller die Darlehenssumme lediglich zum Kauf des gewünschten Wagens verwenden darf. Die Bank überprüft dies beispielsweise anhand des Kaufvertrages.
Die Rückzahlung eines Autokredits verläuft in der Regel sehr unkompliziert. So begleicht der Kreditnehmer hier in der Regel jeden Monat Raten in gleichbleibender Höhe. Dementsprechend ist die Rückzahlung des Darlehens sehr übersichtlich und es sind keinerlei negative Überraschungen zu erwarten. Außerdem lässt sich die gleichbleibende Kreditrate auch wunderbar in die monatlich anfallenden Ausgaben einrechnen.
Bürge notwendig?
Bei der Beantragung eines Autokredits ist ein Bürge nur dann notwendig, wenn es dem Kreditnehmer nicht möglich ist, die von der Bank verlangten Voraussetzungen zu erfüllen.
Ist der Kreditnehmer dazu in der Lage, die diversen Darlehensbedingungen vollständig zu erfüllen, ist zur Aufnahme des Autokredits kein Bürge notwendig.
Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Antragsteller die verschiedenen Voraussetzungen nicht erfüllen kann. In einem solchen Fall ist es dann mithilfe eines Bürgen gemeinhin doch noch möglich, das Darlehen zu erhalten. Unabdingbar ist jedoch, dass die betreffende Person die diversen Kreditvorgaben erfüllen kann.
Der Bürge dient der Bank somit, neben dem Fahrzeugbrief, als weitere Sicherheit. Begleicht der eigentliche Kreditnehmer die monatlichen Kreditraten nicht mehr, wendet sich die Bank üblicherweise zunächst an den Bürgen. Dieser ist dann dazu verpflichtet, die Monatsraten zu tilgen; und zwar so lange, bis die komplette, noch offenstehende Darlehensschuld beglichen ist. Ist das nicht möglich, wird die Bank das Fahrzeug veräußern.
Bezahlt der Kreditnehmer jedoch jeden Monat selbst seine monatlichen Raten, kommt der Bürge nie zum Einsatz.
Welche Person?
Im Allgemeinen akzeptieren die Banken die unterschiedlichsten, solventen Personen als Bürge. Es empfiehlt sich jedoch, dass sich bereits im Vorfeld beide Parteien gut überlegen, ob sie eine Bürgschaft wünschen.
Als Bürge kommen in der Regel die verschiedensten Personen infrage. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Eltern, Großeltern, Geschwister oder andere Verwandte hier „einspringen“. Denkbar sind aber aber beispielsweise auch Arbeitskollegen beziehungsweise Freunde, die dazu in der Lage sind, die Darlehensvoraussetzungen zu erfüllen.
Sofern möglich, wird am besten eine Person als Bürge ausgewählt, mit der man sich im Allgemeinen gut oder sehr gut versteht. Handelt es sich dagegen um ein eher schwieriges Verhältnis, wird die Bürgschaft dieses unter Umständen noch mehr belasten. Immerhin führen finanzielle Dinge oftmals zu Missverständnissen und/oder Streitigkeiten. Dazu kommt, dass man sicherlich auch nicht jedem von den Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme erzählen möchte. Aufgrund dessen ist es sicherlich gut, sich vorab eingehend zu überlegen, welche Person man nach einer Bürgschaft fragt.
Aber auch der angehende Bürge denkt am besten gut nach, bevor er eine Bürgschaft eingeht. Schließlich muss er im Notfall die restlichen, offenstehenden Kreditraten begleichen.
Bürgschaft ohne Notwendigkeit?
Eine Bürgschaft kann auch ohne Notwendigkeit eine gute Idee sein: Durch die zusätzliche Absicherung bieten die Banken dem Kreditnehmer oftmals verschiedene Vergünstigungen an.
Es ist jedoch auch möglich, per Bürge zu einem Autokredit zu gelangen, ohne dass eine Bürgschaft zwingend notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn der Bürge ohne Notwendigkeit als zusätzliche Sicherheit dient.
Das bedeutet, dass der Antragsteller das Darlehen auch ohne Bürge erhalten hätte, der Bank jedoch eine Bürgschaft als weitere Absicherung anbietet.
Oftmals sind die Kreditinstitute hier keineswegs abgeneigt, sondern stehen einer solchen Bürgschaft gemeinhin eher positiv gegenüber. Das kann sich dann zum Beispiel auch darin äußern, dass die Banken dem Antragsteller noch weiter entgegen kommen. Wie etwa in Form von einer längeren Darlehenslaufzeit oder einem niedrigeren Zinssatz. Der Hintergrund hierfür ist schlichtweg die bessere Kreditabsicherung. So kann sich das Hinzuziehen eines Bürgen auch ohne Notwendigkeit positiv auf die Beantragung eines Autokredits auswirken. Unabdingbar ist hier aber ebenfalls, dass der angehende Bürge sämtliche Darlehensvoraussetzungen der Banken erfüllt.
Autokredite vergleichen
Durch einen Online-Kreditvergleich ist es gemeinhin schnell und einfach machbar, ein günstiges Darlehen zu erhalten.
Ob mit oder ohne Bürge: Man sollte es sich jedoch auf keinen Fall nehmen lassen, die verschiedenen Kreditangebote der Banken gut miteinander zu vergleichen. Die Unterschiede können durchaus beträchtlich sein, sodass sich durch einen Darlehensvergleich in vielen Fällen einiges sparen lässt.
Am einfachsten ist das sicherlich mithilfe eines Online-Kreditvergleichs möglich. Nach Eingabe weniger Daten listet der Vergleich die jeweils infrage kommenden Darlehensangebote übersichtlich auf. So ist es zumeist deutlich unkomplizierter, zu einem günstigen Kredit zu gelangen. Des Weiteren spart man auf diese Weise auch einiges an Zeit und Geduld. Denn die diversen Angebote der verschiedenen Banken selbst zusammenzusuchen ist sehr aufwendig. Dazu kann es ebenfalls sein, dass man einige lukrative Darlehensofferten schlichtweg übersieht.