Im Online-Handel gibt es das beliebte Geschäftsmodell „Kauf sofort – bezahl später“. Leider sind hierdurch insbesondere viele jungen Menschen schon in die Schuldenfalle getappt. Vertreter des EU-Parlaments haben am 2. Dezember 2022 in einer längeren Sitzung die neue EU-Verbraucherkredit-Richtlinie entwickelt. Damit sollen vor allem finanzschwache Verbraucher und Verbraucherinnen geschützt werden. Die Richtlinie sollte lediglich mit noch ein paar Ausformulierungen geschmückt werden, ehe sie in Kraft treten kann. Leider hat sich bisher in dieser Angelegenheit nicht viel getan. Experten sind sich einig, dass durch die langwierigen Verhandlungslösungen die Verbraucher deutlich schlechter gestellt werden.
Inhalt
Es wird für den Verbraucher teurer
In früheren Zeiten ist es recht einfach gewesen, einen günstigen Handyvertrag zu bekommen. Mit Inkrafttreten der Verbraucherkredit-Richtlinie der EU wird es für viele zukünftig teurer werden. Zum Teil werden Handyverträge fast doppelt so teuer werden, wie bisher. Grund hierfür ist, dass die Anbieter erst eine aufwändige Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen müssen. Eine solche Prüfung kostet in etwa so viel, wie die Jahresgebühr eines herkömmlichen Handyvertrages. Diese Kosten sollen natürlich auf den Kunden umgewälzt werden. Erste Kommentare sprechen schon von einem unsozialen Verhalten.
Viele Regelungen werden auf den Kopf gestellt. Betroffen sind beispielsweise auch Mikro-Kredite sowie Ratenzahlungen. Ohne Kreditwürdigkeitsprüfung läuft unter der bevorstehenden Richtlinie nichts mehr. Durch den hohen, bürokratischen Aufwand werden viele Anbieter vom Markt verschwinden. Leider ist dies nicht im Sinne des Verbrauchers.
Kauf auf Rechnung nur mit Kreditwürdigkeitsprüfung
Auch der beliebte Kauf auf Rechnung wurde von der EU näher unter die Lupe genommen. Natürlich können sich viele durch diese Kaufweise verschulden. Jedoch haben viele Online-Shops schon diese Option bei sich gestrichen. Kauf auf Rechnung soll demnächst nur noch über eine Kreditwürdigkeitsprüfung vorgenommen werden dürfen. Jedoch ist es gerade Sinn dieser Kaufweise, mit der sich Kunden und Kundinnen vor unseriösen Anbietern schützen können. Man zahlt erst, wenn die Ware einwandfrei eingetroffen ist. Wenn die Option „Kauf auf Rechnung“ vom Markt verschwindet, müssen Verbraucher damit rechnen, von unseriösen Firmen über den Tisch gezogen zu werden.
Das Reisen wird ebenfalls komplizierter
Wenn es nach der EU geht, werden Kreditwürdigkeitsprüfungen auch dann fällig, wenn die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht wird. Dies bedeutet, dass bei der Buchung einer Urlaubsreise erst eine Kreditwürdigkeitsprüfung ansteht, obwohl die Reise erst Monate später angetreten werden kann. Man muss also schon zu Beginn die Reise vollständig bezahlen und kann zukünftig nicht erst eine Anzahlung leisten.
Dasselbe Problem tritt bei Sammelbestellungen auf, wenn nur ein Teil der Lieferung geliefert wird und der Rest erst Wochen später. Die Bestellung einer Schrankwand für etliche tausend Euro stellt hier kein Problem dar. Die Kreditwürdigkeitsprüfung kommt aber als Schutzziel für die fehlenden Schubladenknöpfe ins Spiel.
Kreditwürdigkeitsprüfungen bei Arztrechnungen
Weitere Probleme stellen Arztrechnungen dar. Falls Ärzte ihre Forderungen an ein Abrechnungszentrum abtreten, müssen sie zuvor ihre Patienten auf Kreditwürdigkeit überprüfen. Auf die Arztpraxen kommt dann ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand hinzu. Viele Praxen werden es sich dann überlegen, ob sie ihre Abrechnungen nicht wieder selbst erstellen. Insgesamt wäre das für alle Beteiligten eine recht schlechte Lösung. Der neue und angestrebte EU-Schutz ist somit noch nicht in allen Bereichen ausgereift und sollte überarbeitet werden.