Gestern sind die Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Österreich durch den Justizausschuss genehmigt worden. Dies bedeutet, dass Senioren und Menschen mit geringerer Lebenserwartung nunmehr einfacher Kredite von den Banken in Anspruch nehmen können. Die Regierungsvorlage hierfür wurde von allen Parteien angenommen. Bisher hatten es insbesondere Senioren und Seniorinnen deutlich schwerer bei der Kreditvergabe. Ohne ausreichende Sicherheitsleistung konnten bisher keine größeren Kredite ab einem bestimmten Alter mehr abgeschlossen werden. Dies sorgte natürlich für Unmut in der Gesellschaft. Mit den neuen Gesetzänderungen ist es nun möglich, auch ohne Sicherheiten einfacher an einen benötigten Ratenkredit zu kommen.
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Ein Meilenstein in der Kreditvergabe
Wer einen größeren Kredit abbezahlen muss, der sollte diesen aus Sicherheitsgründen innerhalb der angestrebten Lebenszeit erreichen. Verständlicherweise möchten sich die Banken und Kreditinstitute für solche Fälle absichern. Dies ist immer dann der Fall, wenn die angestrebte Kreditlaufzeit die durchschnittliche Lebenserwartung der Verbraucher übersteigt. Bisher benötigten Senioren eine Sicherheit, wie zum Beispiel eine Immobilie oder sonstiges Vermögen. Wie Justizministerin Alma Zadic von den Grünen darlegt, ist mit der Änderung des Gesetzes ein Meilenstein in der Kreditvergabe erreicht worden. Damit würde ein wichtiger Schritt in Richtung Selbstbestimmung gemacht, wobei die gleichzeitig diskriminierende Regelung beseitigt würde.
Gesetz gegen Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe
Schon im Frühjahr 2022 wurde erstmals über von einem Gesetz gegen Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe gesprochen. In Österreich verweigern viele Banken älteren Menschen einen Kredit, wenn die Tilgung länger dauert als die mögliche Lebenserwartung. Dort müssen alle Kredite zu Lebzeiten vollständig zurückgezahlt werden. Insoweit hat Alma Zadic nun die Gesetzesänderung nach deutschem Vorbild erarbeiten wollen. Bis April 2023 soll die Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes beschlossen werden.
In Deutschland gibt es ebenfalls Kredite für Senioren
Hierzulande können Senioren und Senioren mittlerweile ebenfalls einen Ratenkredit bekommen. Neben einer ausreichenden Bonität müssen die Kreditnehmer über 18 Jahre alt sein, was bei Senioren natürlich der Fall ist. Ebenso muss ein deutsches Girokonto vorhanden sein. Für einen passenden Kredit schauen sich die Banken hierzulande auch das Renteneinkommen an. Dabei haben ältere Ehepaare mit zwei Renten eine größere Chance. Vorteilhaft ist der Abschluss einer Restschuldversicherung. In diesem Fall tritt die Versicherung ein, wenn die Raten für den Kredit nicht mehr beglichen werden können.
Kredite können auch durch eine Art Beleihung oder einen Teilverkauf einer Immobilie vergeben werden. Immer mehr Anbieter sind hier auf dem Markt vertreten und schlagen einen solchen Teilverkauf vor. Dabei dürfen die Kreditnehmer nach wie vor bis an ihr Lebensende in der eigenen, beliehenen Immobilie wohnen.
Unabhängig davon, spielt auch bei Senioren und Seniorinnen die Altersgrenze eine wichtige Rolle. So ist es einfacher einen Ratenkredit mit 65 Jahren zu bekommen als mit 75 Jahren. In aller Regel fällt die Kreditsumme nicht allzu hoch aus. Im Normalfall werden Kredite bis 10.000 Euro vergeben. Ab einem Alter von 75 Jahren kann man noch Ratenkredite bis 25.000 Euro erhalten. Dabei muss jedoch nachgewiesen werden, dass die monatlichen Raten problemlos gezahlt werden können. Zudem kommt es auch hier wieder auf die Bonität an. Wer im Alter einen Ratenkredit benötigt, der sollte auf einen umfassenden Kreditvergleich nicht verzichten. Auf diese Weise lassen sich auch in heutiger Zeit noch günstigere Kreditzinsen erzielen.